Niedrigstzinssatz in Kreditwerbung ist nicht repräsentativ
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Santander Consumer Bank GmbH wegen der Kreditwerbung auf ihrer Homepage.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Santander Consumer Bank GmbH wegen der Kreditwerbung auf ihrer Homepage.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Santander Consumer Bank GmbH wegen der Kreditwerbung auf ihrer Homepage.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Konkret ging es um die Bedingungen der BAWAG Kontobox.
Der EuGH nimmt die Betreiber von Webseiten mit in die Verantwortung soweit es um die Erhebung und Übermittlung der Informationen an Facebook geht. Für die anschließende Verarbeitung ist Facebook jedoch alleine zuständig. Die Entscheidung zur früheren Datenschutz-Richtlinie (Vorgängerin der Datenschutz-Grundverordnung), die im Ausgangsfall noch anzuwenden war, hat auch Auswirkungen auf ähnliche Plugins. Websites, die Facebook "Like"-Buttons einbinden, müssen dafür bei den Nutzern eine Einwilligung einholen.
Der EuGH nimmt die Betreiber von Websites mit in die Verantwortung soweit es um die Erhebung und Übermittlung der Informationen an Facebook geht. Für die anschließende Verarbeitung ist Facebook jedoch alleine zuständig. Die Entscheidung zur Datenschutz-Richtlinie (Vorgängerin der Datenschutz-Grundverordnung) hat auch Auswirkungen auf ähnliche Plugins. Websites, die Facebook "Like"-Buttons einbinden, müssen dafür bei den Nutzern eine Einwilligung einholen.
Liegt einer Heimentgelt-Erhöhung eine gesetzwidrige, weil zB zu unbestimmte, Preisänderungsklausel zugrunde, ist die Erhöhung unwirksam und der Differenzbetrag vom Heimträger zurückgefordert werden. Der VKI führte hierzu ein Verfahren im Auftrag des Sozialministeriums.
Liegt einer Heimentgelt-Erhöhung eine gesetzwidrige, weil zB zu unbestimmte, Preisänderungsklausel zugrunde, ist die Erhöhung unwirksam und der Differenzbetrag vom Heimträger zurückgefordert werden.
Der VKI unterstützte - im Auftrag des Sozialministeriums - zwei Reisende, die aufgrund von Flugangst besonderen Wert auf die ausführende Fluglinie legen, bei deren Reise aber kurzfristig die Fluglinie geändert wurde. Die Klage des VKI wurde aber abgewiesen; diese Vertragsänderung ist den Verbrauchern zumutbar.
Der VKI unterstützte - im Auftrag des Sozialministeriums - zwei Reisende, die aufgrund von Flugangst besonderen Wert auf die ausführende Fluglinie legen, bei deren Reise aber kurzfristig die Fluglinie geändert wurde. Die Klage des VKI wurde aber abgewiesen; diese Vertragsänderung ist den Verbrauchern zumutbar.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) sprach nun - in Folge einer EuGH-Entscheidung - dem Käufer eines Matratze bei einem Online-Händler das Rücktrittsrecht zu. Die österreichische Regelung geht ebenso wie die deutsche auf EU-Recht (Verbraucherrechte-Richtlinie) zurück. Der BGH führte nun aus: Schließt ein Verbraucher mit einem Online-Händler einen Kaufvertrag über eine neue Matratze, die ihm mit einer Schutzfolie versiegelt geliefert wird, handelt es sich hierbei nicht um einen Vertrag zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird. Dem Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung zu widerrufen, wenn er die Schutzfolie entfernt hat.
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die TopEnergy Service GmbH wegen einer Klausel in deren Formblatt "Energieliefervertrag für Gas", nach der die Energiepreise ohne Steuern und Abgaben ausgewiesen werden. Die Klausel ist unzulässig. Dies wurde nun auch vom OGH bestätigt.
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die TopEnergy Service GmbH wegen einer Klausel in deren Formblatt "Energieliefervertrag für Gas", nach der die Energiepreise ohne Steuern und Abgaben ausgewiesen werden. Die Klausel ist unzulässig. Dies wurde nun auch vom OGH bestätigt.
Ein Fluggast, der bei einem aus zwei Teilflügen bestehenden Flug mit Umsteigen mit Abflug von einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, Zwischenlandung auf dem Flughafen eines Drittlands und Zielflughafen in einem anderen Drittland, der Gegenstand einer einzigen Buchung war, seinen Zielort mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreicht, die auf den zweiten Teilflug zurückgeht, der im Rahmen einer Codesharing-Vereinbarung von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in einem Drittland durchgeführt wurde, kann seine Klage auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO gegen das Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft richten, das den ersten Flug durchgeführt hat.
Die niederländische Fluglinie KLM Royal Dutch Airlines verrechnet eine Gebühr ab EUR 125, wenn Fluggäste zB nur den Hinflug in Anspruch nehmen, aber nicht den Rückflug. Außerdem müssen Kunden EUR 275 für die Herausgabe ihres Gepäcks bezahlen, wenn sie ihren Flug vorzeitig am Flughafen von Amsterdam oder Paris abbrechen. Dagegen ging der VKI im Auftrag des Sozialministeriums gerichtlich vor. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat nun in zweiter Instanz bestätigt, dass diese Gebühren unzulässig sind.
Die niederländische Fluglinie KLM Royal Dutch Airlines verrechnet abhängig vom Tarif eine Gebühr zwischen EUR 125 und 3.000, wenn Fluggäste zB nur den Hinflug in Anspruch nehmen, aber nicht den Rückflug. Außerdem müssen Kunden EUR 275 für die Herausgabe ihres Gepäcks bezahlen, wenn sie ihren Flug vorzeitig am Flughafen von Amsterdam oder Paris abbrechen. Dagegen ging der VKI im Auftrag des Sozialministeriums gerichtlich vor. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun in zweiter Instanz die Unzulässigkeit dieser Gebühren.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Porsche Austria GmbH & Co OG und die Porsche Bank AG wegen einer Leasingwerbung und bekam in allen Punkten Recht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Porsche Austria GmbH & Co OG und die Porsche Bank AG wegen einer Leasingwerbung und bekam in allen Punkten Recht.
Nach einer neuen EuGH-Entscheidung können Pauschalreisende ihre Ansprüche auf Erstattung der Flugscheine bei einem annullierten Flug nur beim Reiseveranstalter stellen, nicht aber bei der Fluggesellschaft. Dies gilt selbst, wenn der Reiseveranstalter finanziell nicht in der Lage ist (zB bei Insolvenz), die Flugscheinkosten zu erstatten, und keine Maßnahmen getroffen hat diese Erstattung sicherzustellen.
EuGH: Pauschalreisende können ihre Ansprüche auf Erstattung bei einem annullierten Flug nur beim Reiseveranstalter stellen, nicht aber bei der Fluggesellschaft.
Der EuGH entschied in einem neuen Urteil, dass Online-Händler wie Amazon nach der Verbraucherrechte-RL nicht verpflichtet sind, ihren Kunden immer eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmen müssten aber Kommunikationsmittel bereitstellen, über die Verbraucher schnell und effizient mit ihnen Kontakt aufnehmen könnten.
EuGH: Online-Händler wie Amazon sind nach der Verbraucherrechte-RL nicht verpflichtet, ihren Kunden immer eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen.
Grundlage für die Prüfung, ob ein gedeckter Versicherungsfall vorliegt, ist der geltend gemachte Anspruch ausgehend von dem vom Geschädigten behaupteten Sachverhalt.
Grundlage für die Prüfung, ob ein gedeckter Versicherungsfall vorliegt, ist der geltend gemachte Anspruch ausgehend von dem vom Geschädigten behaupteten Sachverhalt.
Der VKI hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die Neubau Projekt Management GmbH wegen insgesamt 48 unzulässiger Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Da die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat der VKI Klage eingebracht. Das HG Wien erklärte alle 48 Klauseln für unzulässig. Im anschließenden Berufungsverfahren ging es allein um das Veröffentlichungsbegehren und nicht mehr inhaltlich um die Klauseln.
Der VKI hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die Neubau Projekt Management GmbH wegen insgesamt 48 unzulässiger Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Da die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat der VKI Klage eingebracht. Das HG Wien erklärte alle 48 Klauseln für unzulässig. Im anschließenden Berufungsverfahren ging es allein um das Veröffentlichungsbegehren und nicht mehr inhaltlich um die Klauseln.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH. Im Berufungsverfahren wurde neben der Klausel über die Flughafen-Checkin-Gebühr und die Rechtswahlklausel auch die Klausel über die Gerichtsstandvereinbarung für unzulässig erklärt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DEGIRO BV wegen diverser Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt. Nun liegt die Entscheidung des Handelsgerichts (HG) Wien vor.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DEGIRO BV wegen diverser Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt. 44 der vom VKI eingeklagten Klauseln wurden nun vom Handelsgericht (HG) Wien für unzulässig erklärt.
Kommt es zu einer Flugverspätung, weil Treibstoff, der von einer anderen Fluglinie stammt, auf der Rollbahn eines Flughafens ist und diese daher gesperrt ist, handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, sodass das Flugunternehmen nicht zur Zahlung einer Ausgleichleistung verpflichtet ist.
Kommt es zu einer Flugverspätung, weil Treibstoff, der von einer anderen Fluglinie stammt, auf der Rollbahn eines Flughafens ist und diese daher gesperrt ist, handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, sodass das Flugunternehmen nicht zur Zahlung einer Ausgleichleistung verpflichtet ist.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die BMW Austria GmbH und die BMW Austria Leasing GmbH wegen einer Leasingwerbung. BMW hat in der facebook-Werbung keinerlei Informationen über den Leasingzinssatz geben. Auf der Startseite der Homepage wurde das Leasing groß mit der Leasingrate beworben. Die nach dem Gesetz zu erteilenden Informationen waren auf der Startseite nicht ohne weiteres Klicken zu finden. Das Landesgericht Salzburg bestätigt hier, dass BMW gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Leasingwerbung verstößt.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums BMW wegen einer Leasingwerbung. BMW hat in der facebook-Werbung keinerlei Informationen über den Leasingzinssatz geben. Auf der Startseite der Homepage wurde das Leasing groß mit der Leasingrate beworben. Die nach dem Gesetz zu erteilenden Informationen waren auf der Startseite nicht ohne weiteres Klicken zu finden. Das Landesgericht Salzburg bestätigt hier, dass BMW gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Leasingwerbung verstößt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo Vorarlberg Bank AG wegen mehrerer Klauseln in einem Kreditvertrag geklagt. Die Hypo Vorarlberg hatte in einem Kreditvertrag eine Zinsuntergrenze und eine Zinsobergrenze vorgesehen. Letztere lag bei 16% p.a. Dies ist unangemessen hoch, führt der Oberste Gerichtshof (OGH) nun aus. Für Kundinnen und Kunden kann aus dem Urteil ein Rückforderungsanspruch resultieren. Der VKI stellt für Betroffene einen Musterbrief für die Zurückforderung der zu viel verrechneten Zinsen zur Verfügung.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo Vorarlberg Bank AG wegen mehrerer Klauseln in einem Kreditvertrag geklagt. Die Hypo Vorarlberg hatte in einem Kreditvertrag eine Zinsuntergrenze und eine Zinsobergrenze vorgesehen. Letztere lag bei 16% p.a. Dies ist unangemessen hoch, führt der Oberste Gerichtshof (OGH) nun aus. Für Kundinnen und Kunden kann aus dem Urteil ein Rückforderungsanspruch resultieren. Der VKI stellt für Betroffene einen Musterbrief für die Zurückforderung der zu viel verrechneten Zinsen zur Verfügung.
In einer Klage von Max Schrems gegen die Facebook Ireland Limited hat nun der OGH ausgesprochen, dass die ordentlichen Gerichte bei Schadenersatzansprüchen aus Datenschutzverletzungen zuständig sind.
In einer Klage Max Schrems gegen die Facebook Ireland Limited hat nun der OGH ausgesprochen, dass die ordentlichen Gerichte auch bei Schadenersatzansprüchen aus Datenschutzverletzungen zuständig sind.
Im Auftrag des BMASGK klagte der VKI die spanische Online-Reiseagentur Travelgenio SL ua wegen Irreführung über den Umfang des von ihr angebotenen "FLEXIBLEN Tickets". Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in allen Punkten Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Auftrag des BMASGK klagte der VKI die spanische Online-Reiseagentur Travelgenio SL ua wegen Irreführung über den Umfang des von ihr angebotenen "FLEXIBLEN Tickets". Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in allen Punkten Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Auch Expeditionsreisen (zB auf den Mount Everest) können Pauschalreisen sein, wenn sie die Voraussetzungen hierfür (Kombination von zumindest zwei Dienstleistungen [Beförderung, Unterbringung, bestimmte andere touristische Dienstleistung] zu einem Gesamtpreis) erfüllen.
Auch Expeditionsreisen (zB auf den Mount Everest) können Pauschalreisen sein, wenn sie die Voraussetzungen hierfür (Kombination von zumindest zwei Dienstleistungen [Beförderung, Unterbringung, bestimmte andere touristische Dienstleistung] zu einem Gesamtpreis) erfüllen.
Im Mietvertrag der zweiten Wohnung war vorgesehen, dass es einen Kündigungsgrund darstellt, wenn der Mieter nicht binnen sechs Monaten bestehende Mietrechte an einer anderen Wohnung aufgibt. Der Mieter gab das Mietrecht an der ersten Wohnung nicht auf. Der Vermieter der zweiten Wohnung kündigte daher. Die Kündigung ist rechtswirksam.
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