VW-Sammelklagen: Zwei Erstgerichte verneinen Zuständigkeit
Nach zahlreichen bejahenden Zuständigkeitsentscheidungen lehnen das Landesgericht Korneuburg und das Landesgericht Wr. Neustadt eine Zuständigkeit für die vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingebrachten Sammelklagen gegen VW ab. Die Ansprüche seien in Deutschland geltend zu machen. Der VKI hält diese Rechtsansicht für verfehlt und hat gegen die Beschlüsse Rekurs eingebracht.
