Urteil: FAGG-Rücktrittsrecht auch bei Matratzenkauf möglich
Eine Matratze ist auch nach Entfernung der Versiegelung noch verkehrsfähig.
Eine Matratze ist auch nach Entfernung der Versiegelung noch verkehrsfähig.
Eine Matratze ist auch nach Entfernung der Versiegelung noch verkehrsfähig.
Hat ein Zahler die IBAN fehlerhaft angegeben, so haftet weder der Zahlungsdienstleister des Zahlers noch der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers.
Hat ein Zahler die IBAN fehlerhaft angegeben, so haftet weder der Zahlungsdienstleister des Zahlers noch der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) wegen einer Klausel zur Preiserhöhung. Das erstinstanzliche Gericht gab dem VKI recht. Die EVN erhob Berufung dagegen. Zusätzlich stellte sie beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Antrag, die Bestimmungen, nach denen der VKI eine Verbandsklage auf Unterlassung von gesetzwidrigen Klauseln führen darf, als verfassungswidrig aufzuheben. Dieser Antrag der EVN wurde nun vom VfGH abgewiesen. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verbandsverfahren.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN). Das Landesgericht Wiener Neustadt gab dem VKI in 1.Instanz recht und beurteilte eine Klausel als nichtig, die Preiserhöhungen unbeschränkt zulässt. Daraufhin erhob die EVN Berufung gegen das Urteil und stellte zusätzlich beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Antrag die Bestimmung, die ua den VKI zur Verbandsklage auf Unterlassung von gesetzwidrigen Klauseln berechtigt, als verfassungswidrig aufzuheben. Der Antrag der EVN wurde vom VfGH abgewiesen. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verbandsverfahren.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen der Kontoumstellung und Kontokündigung der BAWAG PSK. Die BAWAG PSK drohte Konsumenten mit einem Schreiben aus Oktober 2016 mit der Kündigung der Girokonten, wenn diese nicht auf ein neues Kontomodell umstiegen. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums. Nun liegt das Urteil des OGH vor.
Änderung auf Kontopaket mit Bankomatgebühren nicht klar genug.
Ein Notar haftet als Sachverständiger, wenn er etwas Falsches bestätigt und wusste, dass diese falschen Berichte potentiellen Anlegern vorgelegt werden.
Ein Notar haftet als Sachverständiger, wenn er etwas Falsches bestätigt und wusste, dass diese falschen Berichte potentiellen Anlegern vorgelegt werden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen unzulässiger Klauseln in Bedingungen für ein Basiskonto. Nun liegt die Entscheidung des OGH vor.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen unzulässiger Klauseln in Bedingungen für ein Basiskonto.
Nun liegt die Entscheidung des OGH vor.
Der Oberste Gerichtshof führt in einer aktuellen Entscheidung aus, dass ein datenschutzrechtlicher Löschungsanspruch auch im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden kann.
Der Oberste Gerichtshof führt in einer aktuellen Entscheidung aus, dass ein datenschutzrechtlicher Löschungsanspruch auch im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden kann.
Der Käufer eines Autos, zu dem der Verkäufer eine Garantie "gegen Herstellungsfehler" gegeben hat, trägt die Beweislast für den Eintritt des Garantiefalls.
Der Käufer eines Autos, zu dem der Verkäufer eine Garantie "gegen Herstellungsfehler" gegeben hat, trägt die Beweislast für den Eintritt des Garantiefalls.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums wegen der Werbung für weltsparen.at (Raisin GmbH). Nach Ansicht des VKI wurden mehrere irreführende Angaben getätigt. Der Unternehmer hat sehr bald nach Einbringen der VKI-Klage eingelenkt und einen Unterlassungsvergleich abgeschlossen.
Der Schaden des Käufers tritt, als Folge der VW-Manipulation, am Ort der Auslieferung des Fahrzeuges an den Käufer ein.
Eine Konsumentin buchte bei einer Fluglinie 2 Flugtickets. Zwei Monate vor dem geplanten Flug stornierte sie eines der Tickets. Die Fluglinie erstattete EUR 11,17 zurück; sie zog vom Gesamtpreis iHv EUR 338,17, Folgendes ab: nicht refundierbarer Tarif EUR 224,--, nicht refundierbarer Kerosinzuschlag EUR 68,--, Bearbeitungsgebühr EUR 35,--.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Abschleppdienst Toman GmbH auf Rückzahlung des Betrages von EUR 360,--. Die Abschleppdienst Toman GmbH bezahlte den in der Mahnklage geltend gemachten Betrag unmittelbar nach Klagseinbringung.
Wurde der vom Besteller beigestellte Stoff nach den Vorgaben des Werkunternehmers bereitgestellt, übernimmt der Werkunternehmer regelmäßig vertraglich auch das Risiko, dass der angestrebte Erfolg aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Vorgaben nicht eintritt.
Schaden des Käufers tritt, als Folge der VW-Manipulation, am Ort der Auslieferung des Fahrzeuges an den Käufer ein.
Schaden des Käufers tritt, als Folge der VW-Manipulation, am Ort der Auslieferung des Fahrzeuges an den Käufer ein.
Nach zahlreichen bejahenden Zuständigkeitsentscheidungen lehnen das Landesgericht Korneuburg und das Landesgericht Wr. Neustadt eine Zuständigkeit für die vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingebrachten Sammelklagen gegen VW ab. Die Ansprüche seien in Deutschland geltend zu machen. Der VKI hält diese Rechtsansicht für verfehlt und hat gegen die Beschlüsse Rekurs eingebracht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH. Hauptgegenstand des Verfahrens ist eine Flughafen Check-In-Gebühr.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung die Position von VW-Kunden im Dieselskandal gestärkt und beurteilt die Fahrzeuge mit einer illegal eingerichteten Abschalteinrichtung als mangelhaft. Eine Haftung von VW wird auch in zwei rezenten unterinstanzlichen Urteilen in Deutschland von den Gerichten bejaht.
Maßgebend für das Vorliegen einer Mogelpackung ist, ob ein angemessen gut unterrichteter und kritischer Durchschnittsverbraucher, der eine der Bedeutung der Ware angemessene Aufmerksamkeit an den Tag legt, einen Eindruck vom Packungsinhalt gewinnt, der nicht den Tatsachen entspricht und geeignet ist, ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Uniqa Österreich Versicherungen AG wegen einer Klausel zur fondsgebundenen Lebensversicherung. Das Handelsgericht Wien beurteilte die Klausel als intransparent.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Uniqa Österreich Versicherungen AG wegen einer Klausel zur fondsgebundenen Lebensversicherung. Das Handelsgericht Wien beurteilte die Klausel als intransparent. Ansprüche von Konsumenten auf höhere Versicherungsleistung sind möglich.
In dem vom BMASGK beauftragten Verfahren verurteile das Handelsgericht Wien das österreichische Münzkontor wegen aggressiver und irreführender Geschäftspraktiken und wegen unzulässigen Geschäftsbedingungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In dem vom BMASGK beauftragten Verfahren verurteilte das Handelsgericht Wien das österreichische Münzkontor wegen unlauterer Geschäftspraktiken und unzulässiger Geschäftsbedingungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In einem Verbandsverfahren wurden Klauseln und die Geschäftspraktik eines Studios zur Gewichtabnahme beanstandet.
In einem Verbandsverfahren wurden Klauseln und die Geschäftspraktik eines Studios zur Gewichtsabnahme beanstandet.
Bereits in der behaupteten fehlerhaften Belehrung des Lebensversicherers über das den Kunden zustehende Rücktrittsrecht nach § 165a Abs 1 VersVG liegt der Keim der späteren Auseinandersetzung über die Wirksamkeit des außerhalb der Frist ausgeübten Rücktritts. Dieser allein maßgebliche Verstoß (fehlerhafte Belehrung) ist der Versicherungsfall.
Bereits in der behaupteten fehlerhaften Belehrung des Lebensversicherers über das den Kunden zustehende Rücktrittsrecht nach § 165a Abs 1 VersVG liegt der Keim der späteren Auseinandersetzung über die Wirksamkeit des außerhalb der Frist ausgeübten Rücktritts. Dieser allein maßgebliche Verstoß (fehlerhafte Belehrung) ist der Versicherungsfall.
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