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Urteil: Gesetzwidrige Klauseln für Bürgen bei der Santander Bank

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Santander Consumer Bank GmbH wegen zweier Klauseln im Formblatt "Aufklärung des Mitschuldners/Bürgen gem. 25c KSchG". Nachdem das Handelsgericht Wien als erste Instanz die Klage abwies, gab nun das Oberlandesgericht Wien der Klage voll statt.

Gesetzwidrige Klauseln für Bürgen bei der Santander Bank

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Santander Consumer Bank GmbH. Inhalt des Verfahrens sind zwei Klauseln in einem Formular für Kreditbürgen. Das Oberlandesgericht Wien gab der Klage des VKI voll statt.

Urteil: Zahlreiche unzulässige Bankklauseln

Die Bundesarbeiterkammer klagte eine Bank wegen verschiedener Klauseln sowohl in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch in den Besonderen Geschäftsbedingungen für das Online-Sparkonto ("Direkt-Sparen").

Zahlreiche unzulässige Bankklauseln

Die Bundesarbeiterkammer klagte eine Bank wegen verschiedener Klauseln sowohl in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch in den Besonderen Geschäftsbedingungen für das Online-Sparkonto ("Direkt-Sparen").

Wettbewerbswidriges Modell von vignette-sofort

Die Asfinag AG klagte mit einstweiliger Verfügung erfolgreich den Betreiber der Website www.vignette-sofort.at . Während bei der Asfinag wegen des 14tägigen FAGG-Rücktrittsrechts eine online erworbene Vignette erst 18 Tage nach Erwerb gültig ist (hierin Postlauf miteingerechnet), bot der beklagte Unternehmer die sofortige Gültigkeit an. Laut OGH liegt hier aber keine Ausnahme des Rücktrittsrechts vor.

VfGH zur Kostentransparenz in Heimverträgen

Der VfGH wies den Antrag auf Aufhebung der gesetzlichen Bestimmung, wonach im Heimvertrag die vom Träger der Sozial- oder Behindertenhilfe gedeckten Leistungen enthalten sein müssen, ab.

Verbrennung durch Kaffee: Haftung der Airline

EuGH: Das Umkippen von Kaffee ist ein Unfall im Sinne des Montrealer Übereinkommens. Es kann dabei außer Acht bleiben, ob der Sachverhalt auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgeht.

Haftungseinschränkungen von privatem Gesundheitszentrum unzulässig

Das Gesundheitszentrum MediClass kann seine Haftung für sämtliche Schäden, die durch Ärzte des Gesundheitszentrums verursacht werden, nicht wirksam ausschließen oder einschränken. Ebenfalls unzulässig wurde eine datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung in den AGB beurteilt.

Kategorischer Ausschluss eines Herzinfarktes als Unfallfolge unwirksam

Der umfassende Ausschluss von Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallfolge in den AUVB 1989 ist gemäß § 879 Abs 3 ABGB unwirksam, weil damit eine Leistungsfreiheit auch für den Fall vorgesehen wird, bei dem ein Unfallereignis ausschließlich für den Herzinfarkt ursächlich ist und bei dem kein degenerativer Körperzustand vorliegt.

Zu kurze Airbnb Vermietung

Das Bezirksgericht (BG) Innere Stadt beurteilt die Vermietung von bis zu 6 Monaten als kurzfristig. Die kurzfristige Vermietung zu touristischen Zwecken ist von der herkömmlichen Widmung zu Wohnzwecken nicht umfasst und folglich unzulässig.

Komplette Entschädigung bei deutscher Thomas Cook GmbH

Da in Deutschland die Höhe der Insolvenzabsicherung nach Insolvenz der deutschen Thomas Cook GmbH nicht ausreicht, um die Ansprüche aller betroffenen Pauschalreisenden abzudecken, wurde nun von Seiten der deutschen Bundesregierung angekündigt, dass der Staat alle Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden zu übernehmen.

Urteil: Vorvertragliche Informationspflichten und Folgen bei Verletzung

Die Ausnahme von den vorvertraglichen Informationspflichten nach § 5a Abs 2 Z 7 KSchG für Immobiliengeschäfte bezieht sich nur auf den Vertrag über die Übertragung des Eigentums, also die Liegenschaftstransaktion selbst, nicht aber auch auf den Vertrag zwischen einem Konsumenten und einem Rechtsanwalt zwecks Errichtung eines Vertrags über eine Liegenschaftstransaktion.

Urteil: Gesetzwidrige Klauseln in AGB der easybank AG

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die easybank AG wegen mehrerer Klauseln in Geschäftsbedingungen ua für die easy Karte und für Kreditkarten. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat nun die meisten der eingeklagten Klauseln für unzulässig beurteilt.

Rücktrittsrechtsbelehrung bei Lebensversicherung

Die Belehrung, dass VersicherungsnehmerInnen "binnen zweier Wochen nach dem Zustandekommen des Vertrages" zurücktreten können, muss nicht näher bzgl des Beginns der Rücktrittsfrist konkretisiert werden.

Urteil: HG Wien: unzulässige Klauseln der Advanzia Bank

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt -im Auftrag des Sozialministeriums- eine Verbandsklage gegen die Advanzia Bank S.A. Eingeklagt wurden 15 Klauseln aus den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kreditkarten", sowie die Bewerbung der Kreditkarte.

HG Wien: unzulässige Klauseln der Advanzia Bank

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen die Advanzia Bank S.A. Eingeklagt wurden 15 Klauseln aus den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kreditkarten", sowie die Bewerbung der Kreditkarte.

Mitgliedstaaten einigen sich auf EU-Sammelklage

Mit der Einführung der Sammelklage wird der Zugang zum Recht für Verbraucher klar verbessert. Der VKI begrüßt den Schritt und fordert eine zügige Umsetzung im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten.

Fremdwährungskredite: Folgen einer unwirksamen Wechselkursklausel

Sofern in einem Fremdwährungskredit eine unzulässige Wechselkursklausel enthalten ist, kann die kürzliche EuGH Entscheidung in einem polnischen Anlassfall auch bei Fremdwährungskreditverträgen in Österreich zu Ansprüchen gegenüber der Bank führen. Die Rechtsfolgen sind aktuell aber noch nicht absehbar.

Rücktritt nach dem Kapitalmarktgesetz

Der Rücktritt nach dem Kapitalmarktgesetz (KMG) (bei Fehlen des Prospekts oder bei Fehlen einer Erwerbsbestätigung bei einer Immobilienveranlagung) steht VerbraucherInnen gegenüber ihren jeweiligen VertragspartnerInnen zu.

Urteil: Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen wegen Flugproblemen

EuGH: Die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche auf eine pauschalierte Ausgleichszahlung und Unterstützungsleistungen nach der Fluggastrechte-VO bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung richtet sich nach der EuGVVO. Wird darüber hinaus auch weitergehender Schadenersatz nach dem internationalen Übereinkommen von Montreal verlangt, so richtet sich die internationale und örtliche Zuständigkeit der Gerichte bezüglich der weiter gehenden Schadenersatzansprüche nach diesem Übereinkommen.

Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen wegen Flugproblemen

EuGH: Die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche auf eine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung richtet sich nach der EuGVVO. Wird darüber hinaus auch weitergehender Schadenersatz nach dem internationalen Übereinkommen von Montreal verlangt, so richtet sich die internationale und örtliche Zuständigkeit der Gerichte bezüglich der weiter gehenden Schadenersatzansprüche nach diesem Übereinkommen.

Urteil zu Datenweitergabeklauseln der Post

Das HG Wien beurteilt die Klauseln, die die Österreichische Post AG als Grundlage für die Datenweitergabe zu Werbezwecken bei der Einrichtung eines Urlaubspostfachs bzw eines Nachsendeauftrags verwendet(e), für rechtswidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Urteil zu Datenweitergabeklauseln der Post

Das HG Wien beurteilt die Klauseln, die die Österreichische Post AG als Grundlage für die Datenweitergabe zu Werbezwecken bei der Einrichtung eines Urlaubspostfachs bzw eines Nachsendeauftrags verwendet(e), für rechtswidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Versicherungssteuer beim Spätrücktritt von Lebensversicherungen

Der OGH ersucht den EuGH um Auslegung der Frage, ob der Versicherungsnehmer die im Zuge einer Lebensversicherung geleisteten 4% Versicherungssteuer im Falle eines berechtigten (Spät-)Rücktritts vom einhebenden Versicherer oder von der Republik Österreich zurückverlangen kann.

FAGG-Rücktritt von einem Dienstleistungsvertrag

Im Fall eines wirksamen Rücktritts von einem dem FAGG unterliegenden Dienstleistungsvertrag kann es zu einer (auch nur anteiligen) Zahlungspflicht keinesfalls kommen, wenn die Voraussetzungen nach § 16 Abs 1 und Abs 2 FAGG nicht vorliegen (ein Verlangen des Verbrauchers auf vorzeitige Vertragserfüllung nach § 10 FAGG und die Erfüllung der Informationspflichten über das Rücktrittsrecht und dessen Folgen nach § 4 Abs 1 Z 8 und 10 FAGG).

Urteil: Kein Anspruch auf Maklerprovision nach Rücktritt des Verbrauchers

Im Fall eines wirksamen Rücktritts von einem dem FAGG unterliegenden Dienstleistungsvertrag kann es zu einer (auch nur anteiligen) Zahlungspflicht keinesfalls kommen, wenn die Voraussetzungen nach § 16 Abs 1 und Abs 2 FAGG nicht vorliegen (ein Verlangen des Verbrauchers auf vorzeitige Vertragserfüllung nach § 10 FAGG und die Erfüllung der Informationspflichten über das Rücktrittsrecht und dessen Folgen nach § 4 Abs 1 Z 8 und 10 FAGG).

Unzulässige No-Show-Klauseln bei Brussels Airline

VKI klagte erfolgreich gegen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten der Fluglinie bei Reiseplanänderung. Nachdem bereits von der ersten Instanz sieben Klauseln rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt wurden, gab das Oberlandesgericht (OLG) Wien dem VKI auch bei der achten eingeklagten Klausel Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil: Unzulässige No-Show-Klauseln bei Brussels Airline

VKI klagte erfolgreich gegen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten der Fluglinie bei Reiseplanänderung. Nachdem bereits von der ersten Instanz sieben Klauseln rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt wurden, gab das Oberlandesgericht (OLG) Wien dem VKI auch bei der achten eingeklagten Klausel Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil: Speicherdauer bei Bonitätsdatenbanken

Die Datenschutzbehörde geht von der früheren Rechtsansicht ab, dass Bonitätsdatenbanken die Daten in vielen Fällen erst nach 7 Jahren löschen mussten. Bei Löschungsbegehren kommt es auf den jeweiligen Fall an.

Speicherdauer bei Bonitätsdatenbanken

Die Datenschutzbehörde geht von der früheren Rechtsansicht ab, dass Bonitätsdatenbanken die Daten in vielen Fällen erst nach 7 Jahren löschen mussten. Bei Löschungsbegehren kommt es auf den jeweiligen Fall an.

Urteil: Rücktrittsverlängerung mangels Zurverfügungstellung des Widerrufsformulars

Der Unternehmer muss dem Verbraucher im Rahmen seiner Informationspflicht über das Rücktrittsrecht gem § 4 Abs 1 Z 8 FAGG auch das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Wird dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt, verlängert sich die Rücktrittsfrist gem § 12 Abs 1 FAGG um 12 Monate.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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