Urteil: Gesetzwidrige Klauseln für Bürgen bei der Santander Bank
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Santander Consumer Bank GmbH wegen zweier Klauseln im Formblatt "Aufklärung des Mitschuldners/Bürgen gem. 25c KSchG". Nachdem das Handelsgericht Wien als erste Instanz die Klage abwies, gab nun das Oberlandesgericht Wien der Klage voll statt.