Urteil: VW-Werbung von Porsche gesetzwidrig
OLG Linz stellte im VKI-Verfahren gleich auf mehreren Werbemedien Gesetzesverstoß fest.
OLG Linz stellte im VKI-Verfahren gleich auf mehreren Werbemedien Gesetzesverstoß fest.
EuGH: Bei einer Klage auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO wegen Annullierung eines Teilflugs kann das Gericht des Abflugorts des ersten Teilflugs international zuständig sein, auch wenn der annullierte Teilflug einen anderen Abflugort hat und die Beförderung vom ersten und dem annullierten Teilflug von zwei verschiedenen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird. Dies gilt, wenn eine bestätigte einheitliche Buchung für die gesamte in mehreren Teilflügen gekennzeichnete Reise vorliegt.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH (Sitz in Deutschland) wegen einer Kreditwerbung und bekam nun auch in zweiter Instanz recht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH (Sitz in Deutschland) wegen einer Kreditwerbung und bekam nun auch in zweiter Instanz recht.
Ein Kleingartenpächter haftet für das schuldhafte Verhalten eines beauftragten Bauunternehmens, wenn dieses einen Gemeinschaftskanal beschädigt.
ErnährungstrainerIn ist nicht gleich ErnährungsberaterIn
ErnährungstrainerIn ist nicht gleich ErnährungsberaterIn
OGH ersucht EuGH um Vorabentscheidung.
Seit Dezember 2019 wurden in der chinesischen Millionenstadt Wuhan (Hauptstadt der Provinz Hubei) und in weiteren Prvinzen zahlreiche Fälle einer bisher unbekannten Lungenkrankheit diagnostiziert. Bei den Erkrankten wurde eine Infektion mit einem neuartigen Coronavirus nachgewiesen. Mittlerweile wurde nach Medienberichten bei über 4.000 Personen eine Infektion nachgewiesen. Bisher wurden in China über 100 Todesfälle verzeichnet. Auch in anderen Ländern wurden einzelne Infektion gemeldet bei Personen, die zuvor in China waren, darunter Thailand, Japan, Südkorea, USA. Für Reisende mit geplanten oder schon laufenden Reisen nach China haben in dieser Situation verschiedene Rechte.
Am 1.10.1979 ist das österreichische Konsumentenschutzgesetz in Kraft getreten. 40 Jahre und zahlreiche Novellen später regelt das KSchG als verbraucherrechtliches Stammgesetz nach wie vor Kernmaterien wie das Klauselrecht, die Verbandsklage, Rücktrittsrechte und gewährleistungsrechtliche Sonderbestimmungen.
Zur Feier seines 40-jährigen Jubiläums veranstalten das Bundesministerium für Konsumentenschutz und der Verein für Konsumenteninformation am 1.10.2019 ein Symposium, das sich den Zukunftsfragen, Entwicklungen und aktuellen Herausforderungen im Verbraucherschutz widmet. Im Fokus stehen Fragen der Digitalisierung, Nachhaltigkeit und die Neuordnung des Verbraucherprivatrechts durch die im Frühjahr 2019 verabschiedeten EU-Richtlinien zur Gewährleistung. Im Rahmen von Impulsvorträgen und Panelbeiträgen diskutieren nationale und internationale ExpertInnen aus Wissenschaft und Praxis.
Der Verlag Manz veranstaltet in Kooperation mit der Redaktion der Zeitschrift für Verbraucherrecht (VbR) seit 2015 an der Universität Wien eine jährliche Tagung zum Verbraucherrecht unter der fachlichen Leitung von Petra Leupold. Ziel ist, ein Forum für die rechtswissenschaftliche Aufarbeitung aktueller und grundlegender Fragen des Verbraucherrechts zu schaffen, das zugleich dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis dient.
Der 2015 ins Leben gerufene Lehrgang für Verbraucherrecht, ein breites Angebot an speziellen Fachseminaren pro Semester und facheinschlägige Diskussionsveranstaltungen sollen eine Vernetzung und qualitätsvolle Aus- und Fortbildung der verbraucherrechtlichen Community gewährleisten, die maßgeschneidert am Bedarf der Praxis ausgerichtet ist und über aktuelle Entwicklungen im Verbraucherrecht informiert.
Der VKI bezweckt über die Organisation von und Mitwirkung an diversen Diskussionsveranstaltungen und Fachtagungen die Beförderung des Dialogs zwischen Wissenschaft und Praxis, soll aber auch dem fachlichen Diskurs zwischen Unternehmer- und Verbraucherseite eine Plattform bieten und damit zu einer lebendigen Diskussion im Verbraucherrecht beitragen.
Ziel des VKI ist es, mit ausgewählten und praxisorientierten Forschungsprojekten einen Beitrag zur wissenschaftlichen Erforschung und Aufarbeitung des österreichischen und europäischen Verbraucherrechts zu leisten. Der VKI widmet sich zum Teil auch der fachlichen Begleitung und Beratung der in Österreich und der Europäischen Union an der Rechtssetzung beteiligten Gremien sowie der Erstellung von Gutachten für die im Verbraucherrechts-Enforcement tätigen Stellen.
Das deutsche Verfassungsgericht hat bereits im Jahr 2005 die Gewinnermittlung bei Lebensversicherungen beanstandet. Stille Reserven müssen angemessen berücksichtigt werden .
VKI-Erfolg gegen unklare Bestimmungen in Lebensversicherungsverträgen, in denen die Kostenbelastung nur undeutlich angegeben wird.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MS E-Commerce GmbH. Die MS E-Commerce GmbH betreibt den Versand- und Internet-Einzelhandel der Marken Media-Markt und Saturn. Auf der Homepage "mediamarkt.at" wurde nicht ausreichend deutlich auf die gesetzliche Gewährleistungsrechte und allenfalls die Garantie hingewiesen, bestätigte nun der OGH.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MS E-Commerce GmbH. Die MS E-Commerce GmbH betreibt den Versand- und Internet-Einzelhandel der Marken Media-Markt und Saturn. Auf der Homepage "mediamarkt.at" wurde nicht ausreichend deutlich auf die gesetzliche Gewährleistungsrechte und allenfalls die Garantie hingewiesen, bestätigte nun der OGH.
Der Verein für Konsumenteninformation klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG. Inhalt des Verfahrens sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Internetbanking "George", für Sparbücher und für Sparbuchschließfächer. Vom VKI wurden vor allem Klauseln im Zusammenhang mit der Haftung der Kundinnen und Kunden in Missbrauchsfällen und mit der Verzinsung von Sparbüchern kritisiert.
Der Verein für Konsumenteninformation klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG. Inhalt des Verfahrens sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Internetbanking "George", für Sparbücher und für Sparbuchschließfächer. Vom VKI wurden vor allem Klauseln im Zusammenhang mit der Haftung der Kundinnen und Kunden in Missbrauchsfällen und mit der Verzinsung von Sparbüchern kritisiert.
In den Jahren ab 2002 haben insbesondere österreichische Banken ihren langjährigen Kunden Unternehmensbeteiligungen an Schiffen und Immobilien unter der Bezeichnung -Geschlossene Fonds- vermittelt; als sicher und ertragreich - oft als Pensionsvorsorge.
Der EuGH bestätigte, dass Konsumenten ein Rücktrittsrecht haben, wenn sie auf einer Messe unmittelbar nachdem sie dort auf einem verschiedenen in der Ausstellungshalle einer Messe vertretenen Verkaufsständen gemeinsam zur Verfügung stehenden Gang von einem Unternehmer angesprochen werden, von diesem zu seinem Stand geleitet werden und dort einen Vertrag abschließen.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Santander Consumer Bank GmbH wegen zweier Klauseln im Formblatt "Aufklärung des Mitschuldners/Bürgen gem. 25c KSchG". Nachdem das Handelsgericht Wien als erste Instanz die Klage abwies, gab nun das Oberlandesgericht Wien der Klage voll statt.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Santander Consumer Bank GmbH. Inhalt des Verfahrens sind zwei Klauseln in einem Formular für Kreditbürgen. Das Oberlandesgericht Wien gab der Klage des VKI voll statt.
Die Bundesarbeiterkammer klagte eine Bank wegen verschiedener Klauseln sowohl in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch in den Besonderen Geschäftsbedingungen für das Online-Sparkonto ("Direkt-Sparen").
Die Bundesarbeiterkammer klagte eine Bank wegen verschiedener Klauseln sowohl in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch in den Besonderen Geschäftsbedingungen für das Online-Sparkonto ("Direkt-Sparen").
Die Asfinag AG klagte mit einstweiliger Verfügung erfolgreich den Betreiber der Website www.vignette-sofort.at . Während bei der Asfinag wegen des 14tägigen FAGG-Rücktrittsrechts eine online erworbene Vignette erst 18 Tage nach Erwerb gültig ist (hierin Postlauf miteingerechnet), bot der beklagte Unternehmer die sofortige Gültigkeit an. Laut OGH liegt hier aber keine Ausnahme des Rücktrittsrechts vor.
Der VfGH wies den Antrag auf Aufhebung der gesetzlichen Bestimmung, wonach im Heimvertrag die vom Träger der Sozial- oder Behindertenhilfe gedeckten Leistungen enthalten sein müssen, ab.
Europäisches Höchstgericht klärt in vier verbundenen Verfahren zahlreiche offene Fragen zum "Spätrücktritt" weitgehend zugunsten der betroffenen Versicherungsnehmer.
EuGH: Das Umkippen von Kaffee ist ein Unfall im Sinne des Montrealer Übereinkommens. Es kann dabei außer Acht bleiben, ob der Sachverhalt auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgeht.
Das Gesundheitszentrum MediClass kann seine Haftung für sämtliche Schäden, die durch Ärzte des Gesundheitszentrums verursacht werden, nicht wirksam ausschließen oder einschränken. Ebenfalls unzulässig wurde eine datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung in den AGB beurteilt.
Das Gesundheitszentrum MediClass kann seine Haftung für sämtliche Schäden, die durch Ärzte des Gesundheitszentrums verursacht werden, nicht wirksam ausschließen oder einschränken. Ebenfalls unzulässig wurde eine datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung in den AGB beurteilt.
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