EuGH: Rückenwind für VKI-Sammelklagen gegen Lebensversicherer
Europäisches Höchstgericht klärt in vier verbundenen Verfahren zahlreiche offene Fragen zum "Spätrücktritt" weitgehend zugunsten der betroffenen Versicherungsnehmer.
Europäisches Höchstgericht klärt in vier verbundenen Verfahren zahlreiche offene Fragen zum "Spätrücktritt" weitgehend zugunsten der betroffenen Versicherungsnehmer.
EuGH: Das Umkippen von Kaffee ist ein Unfall im Sinne des Montrealer Übereinkommens. Es kann dabei außer Acht bleiben, ob der Sachverhalt auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgeht.
Das Gesundheitszentrum MediClass kann seine Haftung für sämtliche Schäden, die durch Ärzte des Gesundheitszentrums verursacht werden, nicht wirksam ausschließen oder einschränken. Ebenfalls unzulässig wurde eine datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung in den AGB beurteilt.
Das Gesundheitszentrum MediClass kann seine Haftung für sämtliche Schäden, die durch Ärzte des Gesundheitszentrums verursacht werden, nicht wirksam ausschließen oder einschränken. Ebenfalls unzulässig wurde eine datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung in den AGB beurteilt.
Der umfassende Ausschluss von Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallfolge in den AUVB 1989 ist gemäß § 879 Abs 3 ABGB unwirksam, weil damit eine Leistungsfreiheit auch für den Fall vorgesehen wird, bei dem ein Unfallereignis ausschließlich für den Herzinfarkt ursächlich ist und bei dem kein degenerativer Körperzustand vorliegt.
Das Bezirksgericht (BG) Innere Stadt beurteilt die Vermietung von bis zu 6 Monaten als kurzfristig. Die kurzfristige Vermietung zu touristischen Zwecken ist von der herkömmlichen Widmung zu Wohnzwecken nicht umfasst und folglich unzulässig.
Da in Deutschland die Höhe der Insolvenzabsicherung nach Insolvenz der deutschen Thomas Cook GmbH nicht ausreicht, um die Ansprüche aller betroffenen Pauschalreisenden abzudecken, wurde nun von Seiten der deutschen Bundesregierung angekündigt, dass der Staat alle Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden zu übernehmen.
Die Ausnahme von den vorvertraglichen Informationspflichten nach § 5a Abs 2 Z 7 KSchG für Immobiliengeschäfte bezieht sich nur auf den Vertrag über die Übertragung des Eigentums, also die Liegenschaftstransaktion selbst, nicht aber auch auf den Vertrag zwischen einem Konsumenten und einem Rechtsanwalt zwecks Errichtung eines Vertrags über eine Liegenschaftstransaktion.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die easybank AG wegen mehrerer Klauseln in Geschäftsbedingungen ua für die easy Karte und für Kreditkarten. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat nun die meisten der eingeklagten Klauseln für unzulässig beurteilt.
OLG Wien erklärt 14 Klauseln der Geschäftsbedingungen für unzulässig.
Die Belehrung, dass VersicherungsnehmerInnen "binnen zweier Wochen nach dem Zustandekommen des Vertrages" zurücktreten können, muss nicht näher bzgl des Beginns der Rücktrittsfrist konkretisiert werden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt -im Auftrag des Sozialministeriums- eine Verbandsklage gegen die Advanzia Bank S.A. Eingeklagt wurden 15 Klauseln aus den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kreditkarten", sowie die Bewerbung der Kreditkarte.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen die Advanzia Bank S.A. Eingeklagt wurden 15 Klauseln aus den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kreditkarten", sowie die Bewerbung der Kreditkarte.
Mit der Einführung der Sammelklage wird der Zugang zum Recht für Verbraucher klar verbessert. Der VKI begrüßt den Schritt und fordert eine zügige Umsetzung im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten.
Sofern in einem Fremdwährungskredit eine unzulässige Wechselkursklausel enthalten ist, kann die kürzliche EuGH Entscheidung in einem polnischen Anlassfall auch bei Fremdwährungskreditverträgen in Österreich zu Ansprüchen gegenüber der Bank führen. Die Rechtsfolgen sind aktuell aber noch nicht absehbar.
Die Abschaltung der Abgasrückführung über weite Strecken des Kalenderjahres ist als Mangel anzusehen. Betroffenen Fahrzeugen fehlt die Eignung für die gewöhnliche Verwendung.
Der Rücktritt nach dem Kapitalmarktgesetz (KMG) (bei Fehlen des Prospekts oder bei Fehlen einer Erwerbsbestätigung bei einer Immobilienveranlagung) steht VerbraucherInnen gegenüber ihren jeweiligen VertragspartnerInnen zu.
EuGH: Die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche auf eine pauschalierte Ausgleichszahlung und Unterstützungsleistungen nach der Fluggastrechte-VO bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung richtet sich nach der EuGVVO. Wird darüber hinaus auch weitergehender Schadenersatz nach dem internationalen Übereinkommen von Montreal verlangt, so richtet sich die internationale und örtliche Zuständigkeit der Gerichte bezüglich der weiter gehenden Schadenersatzansprüche nach diesem Übereinkommen.
EuGH: Die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche auf eine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung richtet sich nach der EuGVVO. Wird darüber hinaus auch weitergehender Schadenersatz nach dem internationalen Übereinkommen von Montreal verlangt, so richtet sich die internationale und örtliche Zuständigkeit der Gerichte bezüglich der weiter gehenden Schadenersatzansprüche nach diesem Übereinkommen.
Das HG Wien beurteilt die Klauseln, die die Österreichische Post AG als Grundlage für die Datenweitergabe zu Werbezwecken bei der Einrichtung eines Urlaubspostfachs bzw eines Nachsendeauftrags verwendet(e), für rechtswidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das HG Wien beurteilt die Klauseln, die die Österreichische Post AG als Grundlage für die Datenweitergabe zu Werbezwecken bei der Einrichtung eines Urlaubspostfachs bzw eines Nachsendeauftrags verwendet(e), für rechtswidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der OGH ersucht den EuGH um Auslegung der Frage, ob der Versicherungsnehmer die im Zuge einer Lebensversicherung geleisteten 4% Versicherungssteuer im Falle eines berechtigten (Spät-)Rücktritts vom einhebenden Versicherer oder von der Republik Österreich zurückverlangen kann.
Im Fall eines wirksamen Rücktritts von einem dem FAGG unterliegenden Dienstleistungsvertrag kann es zu einer (auch nur anteiligen) Zahlungspflicht keinesfalls kommen, wenn die Voraussetzungen nach § 16 Abs 1 und Abs 2 FAGG nicht vorliegen (ein Verlangen des Verbrauchers auf vorzeitige Vertragserfüllung nach § 10 FAGG und die Erfüllung der Informationspflichten über das Rücktrittsrecht und dessen Folgen nach § 4 Abs 1 Z 8 und 10 FAGG).
Im Fall eines wirksamen Rücktritts von einem dem FAGG unterliegenden Dienstleistungsvertrag kann es zu einer (auch nur anteiligen) Zahlungspflicht keinesfalls kommen, wenn die Voraussetzungen nach § 16 Abs 1 und Abs 2 FAGG nicht vorliegen (ein Verlangen des Verbrauchers auf vorzeitige Vertragserfüllung nach § 10 FAGG und die Erfüllung der Informationspflichten über das Rücktrittsrecht und dessen Folgen nach § 4 Abs 1 Z 8 und 10 FAGG).
VKI klagte erfolgreich gegen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten der Fluglinie bei Reiseplanänderung. Nachdem bereits von der ersten Instanz sieben Klauseln rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt wurden, gab das Oberlandesgericht (OLG) Wien dem VKI auch bei der achten eingeklagten Klausel Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.
VKI klagte erfolgreich gegen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten der Fluglinie bei Reiseplanänderung. Nachdem bereits von der ersten Instanz sieben Klauseln rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt wurden, gab das Oberlandesgericht (OLG) Wien dem VKI auch bei der achten eingeklagten Klausel Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Eine Vertragsklausel, die die Zahlung mittels SEPA-Lastschrift ausschließt, wenn der Zahler seinen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem der Zahlungsempfänger seinen Sitz hat, ist nach Art 9 Abs 2 SEPA-VO (260/2012) unzulässig.
Der VKI klagte erfolgreich im Auftrag des Sozialministeriums die Deutsche Bahn AG, die vorsah, dass man nur dann eine SEPA-Lastschrift machen konnte, wenn man auch den Wohnsitz in Deutschland hatte.
Die Datenschutzbehörde geht von der früheren Rechtsansicht ab, dass Bonitätsdatenbanken die Daten in vielen Fällen erst nach 7 Jahren löschen mussten. Bei Löschungsbegehren kommt es auf den jeweiligen Fall an.
Die Datenschutzbehörde geht von der früheren Rechtsansicht ab, dass Bonitätsdatenbanken die Daten in vielen Fällen erst nach 7 Jahren löschen mussten. Bei Löschungsbegehren kommt es auf den jeweiligen Fall an.
Fluggäste müssen idR nicht Bordkarte vorweisen, um eine Ausgleichzahlung zu erhalten.
Fluggäste müssen idR nicht Bordkarte vorweisen, um eine Ausgleichzahlung zu erhalten.
Der Unternehmer muss dem Verbraucher im Rahmen seiner Informationspflicht über das Rücktrittsrecht gem § 4 Abs 1 Z 8 FAGG auch das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Wird dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt, verlängert sich die Rücktrittsfrist gem § 12 Abs 1 FAGG um 12 Monate.
Der VKI unterstützte erfolgreich eine Konsumentin, die von einem Fernstudienlehrgang zurücktreten wollte.
Der OGH befasste sich in dieser Entscheidung mit der Frage, um welchen Vertragstyp es sich bei einem "Mietkauf" handelt.
Der OGH befasste sich in dieser Entscheidung mit der Frage, um welchen Vertragstyp es sich bei einem "Mietkauf" handelt.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten wegen diverser Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Handelsbericht (HG) Wien beurteilte 42 Klauseln als unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky). Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte 27 Klauseln und eine Praktik von Sky für unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky). Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte 27 Klauseln und eine Geschäftspraktik von Sky für unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte bis Herbst 2017 eine Sammelaktion im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lebensversicherungen durchgeführt. In Folge handelte der VKI einen Rahmenvergleich für Betroffene, die vom Vertrag zurücktreten wollten, mit der Versicherungsbranche aus. Diesem stimmten jedoch drei größere Versicherer nicht zu. Gegen diese drei Versicherungsunternehmen hat der VKI nun - im Auftrag des Sozialministeriums - für 851 Personen 16 Sammelklagen mit einem Streitwert von gesamt rund 14 Mio. Euro eingebracht.
Im polnischen Anlassfall wurden Wechselkursklauseln eines Fremdwährungskredites für unzulässig befunden. Der EuGH präzisiert in dieser Entscheidung die Folgen von missbräuchlichen Klauseln. An sich darf eine missbräuchliche Klausel nicht angewandt werden. Der Verbraucher kann sich aber nach Hinweis des nationalen Gerichts dafür entscheiden, dass er will, dass die Klausel aufrecht bleibt. Entscheidet er sich dagegen und kann der Vertrag ohne diese Klausel nicht aufrecht bleiben, so fällt der gesamte Vertrag weg, außer die Unwirksamkeit des Vertrags hätte für den Verbraucher nachteilige Folgen, wie etwa dass er dadurch den Kreditvertrag auf einmal zur Gänze zurückzahlen muss. Bei der Beurteilung, ob das für den Verbraucher besonders nachteilige Folgen hat, ist auf den Zeitpunkt des Rechtsstreites abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Wird das Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt, verlängert dies die FAGG-Rücktrittsfrist um 12 Monate.
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