Änderung bei Zustellung von RSa- und RSb-Briefen
Wegen der Coronavirus-Krise können derzeit RSa- und RSb-Briefe durch Hinterlassung im Briefkasten zugestellt werden. Der Empfänger ist bei Möglichkeit davon zu verständigen.
Wegen der Coronavirus-Krise können derzeit RSa- und RSb-Briefe durch Hinterlassung im Briefkasten zugestellt werden. Der Empfänger ist bei Möglichkeit davon zu verständigen.
Laut Versicherungsbedingungen waren bei einer Sturmversicherung Mehrkosten auf Grund behördlicher Auflagen mitversichert. In einem Deckungsprozess gegen einen Versicherer ging es um die Frage, was unter "behördlicher Auflagen" zu verstehen ist.
Laut Versicherungsbedingungen waren bei einer Sturmversicherung Mehrkosten auf Grund behördlicher Auflagen mitversichert. In einem Deckungsprozess gegen einen Versicherer ging es um die Frage, was von "behördlicher Auflagen" umfasst ist.
Der OGH bejahte nun diese Frage: Die (listige) Verabreichung betäubender Mittel gilt als Gewaltanwendung, weil damit ebenfalls eine auch körperliche Zwangswirkung erzielt wird. Es liegt daher eine Beraubung iSd Haushaltsversicherung-Bedingungen vor.
Der OGH bejahte nun diese Frage: Die (listige) Verabreichung betäubender Mittel gilt als Gewaltanwendung, weil damit ebenfalls eine auch körperliche Zwangswirkung erzielt wird. Es liegt daher eine Beraubung iSd Haushaltsversicherung-Bedingungen vor.
Der OGH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem eine Frau Verletzungen erlitt, da sie durch einen angebundenen Hund erschrak und stolperte.
Der OGH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem eine Frau Verletzungen erlitt, da sie durch einen angebundenen Hund erschrak und stolperte.
Das Umkippen von Kaffee ist ein Unfall iS des Montrealer Übereinkommens. Der Unfall muss nicht auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgehen. Der OGH bestätigte nun nach der entsprechenden EuGH-Entscheidung die Haftung der Fluglinie.
Das Umkippen von Kaffee ist ein Unfall iS des Montrealer Übereinkommens. Der Unfall muss nicht auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgehen. Der OGH bestätigte nun nach der entsprechenden EuGH-Entscheidung die Haftung der Fluglinie.
Flugreisende haben Anspruch auf doppelte Entschädigung, wenn nach einer Flugannullierung der vereinbarte Altervativflug eine mehr als dreistündige Verspätung hat.
Flugreisende haben Anspruch auf doppelte Entschädigung, wenn nach einer Flugannullierung der vereinbarte Altervativflug eine mehr als dreistündige Verspätung hat.
Aufgrund des Coronavirus sind ab 11.3.2020 alle Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, bei denen mehr als 500 Personen (außerhalb geschlossener Räume oder im Freien) oder mehr als 100 Personen (in einem geschlossenen Raum) zusammenkommen, untersagt. Dies gilt nach der derzeitigen Erlass bis 3.April 2020.
Ganz unten finden Sie einen Musterbrief zur Rückforderung des Preises für die abgesagte Veranstaltung.
Wertverlust für Kratzspuren nach einer Probemontage und eines entfernten Etiketts muss nicht vom Verbraucher getragen werden.
Wertverlust für Kratzspuren nach einer Probemontage und eines entfernten Etiketts muss nicht vom Verbraucher getragen werden.
Sozialministerium und VKI starten Hotline zu reiserechtlichen Fragen: Erreichbarkeit von Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr, unter der Servicenummer 0800 201 211
Flugfrachtführer haften verschuldensunabhängig für Körperverletzungen, wenn sich der Unfall an Bord des Luftfahrzeuges ereignet hat. Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob auch eine harte Landung, die aber noch normalen Betriebsbereich des Flugzeuges liegt, als solcher Unfall verstanden werden kann.
Flugfrachtführer haften verschuldensunabhängig für Körperverletzungen, wenn sich der Unfall an Bord des Luftfahrzeuges ereignet hat. Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob auch eine harte Landung, die aber noch normalen Betriebsbereich des Flugzeuges liegt, als solcher Unfall verstanden werden kann.
Das Handelsgericht Wien gab dem VKI im Verfahren gegen A1 (Marke "Georg") recht, dass inkludierte Freiminuten auch zur Georg Helpline gelten müssen und auch Internetkunden eine Hotline zum Grundtarif zur Verfügung gestellt werden muss.
Das HG Wien gab dem VKI im Verfahren gegen A1 (Marke Georg) recht, dass inkludierte Freiminuten auch zur Georg Helpline gelten müssen und auch Internetkunden eine Hotline zum Grundtarif zur Verfügung gestellt werden muss.
Die ehemalige Meinl Bank, die seit einigen Jahren als Anglo Austrian AAB AG firmiert, ist insolvent.
Nach anfänglicher Ausbreitung des SARS-CoV-2 Erregers primär in China und Asien hat sich in den vergangenen Tagen die Zahl der mit dem neuartigen Virus Infizierten auch in Europa dramatisch gesteigert. Insbesondere in Italien ist die Zahl der Infizierten innerhalb weniger Tage auf zumindest 322 Fälle angestiegen. Das österreichische Außenministerium hat vor diesem Hintergrund sogar eine partielle Reisewarnung für die betroffenen Gemeinden in der Lombardei und Venetien erlassen. Für Reisende mit gebuchten Reisen in den nächsten Wochen und Monaten, insbesondere nach Italien, stellt sich daher die Frage, ob sie von diesen kostenlos zurücktreten können.
OLG Linz stellte im VKI-Verfahren gleich auf mehreren Werbemedien Gesetzesverstoß fest.
OLG Linz stellte im VKI-Verfahren gleich auf mehreren Werbemedien Gesetzesverstoß fest.
EuGH: Bei einer Klage auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO wegen Annullierung eines Teilflugs kann das Gericht des Abflugorts des ersten Teilflugs international zuständig sein, auch wenn der annullierte Teilflug einen anderen Abflugort hat und die Beförderung vom ersten und dem annullierten Teilflug von zwei verschiedenen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird. Dies gilt, wenn eine bestätigte einheitliche Buchung für die gesamte in mehreren Teilflügen gekennzeichnete Reise vorliegt.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH (Sitz in Deutschland) wegen einer Kreditwerbung und bekam nun auch in zweiter Instanz recht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH (Sitz in Deutschland) wegen einer Kreditwerbung und bekam nun auch in zweiter Instanz recht.
Ein Kleingartenpächter haftet für das schuldhafte Verhalten eines beauftragten Bauunternehmens, wenn dieses einen Gemeinschaftskanal beschädigt.
ErnährungstrainerIn ist nicht gleich ErnährungsberaterIn
ErnährungstrainerIn ist nicht gleich ErnährungsberaterIn
OGH ersucht EuGH um Vorabentscheidung.
Seit Dezember 2019 wurden in der chinesischen Millionenstadt Wuhan (Hauptstadt der Provinz Hubei) und in weiteren Prvinzen zahlreiche Fälle einer bisher unbekannten Lungenkrankheit diagnostiziert. Bei den Erkrankten wurde eine Infektion mit einem neuartigen Coronavirus nachgewiesen. Mittlerweile wurde nach Medienberichten bei über 4.000 Personen eine Infektion nachgewiesen. Bisher wurden in China über 100 Todesfälle verzeichnet. Auch in anderen Ländern wurden einzelne Infektion gemeldet bei Personen, die zuvor in China waren, darunter Thailand, Japan, Südkorea, USA. Für Reisende mit geplanten oder schon laufenden Reisen nach China haben in dieser Situation verschiedene Rechte.
Am 1.10.1979 ist das österreichische Konsumentenschutzgesetz in Kraft getreten. 40 Jahre und zahlreiche Novellen später regelt das KSchG als verbraucherrechtliches Stammgesetz nach wie vor Kernmaterien wie das Klauselrecht, die Verbandsklage, Rücktrittsrechte und gewährleistungsrechtliche Sonderbestimmungen.
Zur Feier seines 40-jährigen Jubiläums veranstalten das Bundesministerium für Konsumentenschutz und der Verein für Konsumenteninformation am 1.10.2019 ein Symposium, das sich den Zukunftsfragen, Entwicklungen und aktuellen Herausforderungen im Verbraucherschutz widmet. Im Fokus stehen Fragen der Digitalisierung, Nachhaltigkeit und die Neuordnung des Verbraucherprivatrechts durch die im Frühjahr 2019 verabschiedeten EU-Richtlinien zur Gewährleistung. Im Rahmen von Impulsvorträgen und Panelbeiträgen diskutieren nationale und internationale ExpertInnen aus Wissenschaft und Praxis.
Der Verlag Manz veranstaltet in Kooperation mit der Redaktion der Zeitschrift für Verbraucherrecht (VbR) seit 2015 an der Universität Wien eine jährliche Tagung zum Verbraucherrecht unter der fachlichen Leitung von Petra Leupold. Ziel ist, ein Forum für die rechtswissenschaftliche Aufarbeitung aktueller und grundlegender Fragen des Verbraucherrechts zu schaffen, das zugleich dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis dient.
Der 2015 ins Leben gerufene Lehrgang für Verbraucherrecht, ein breites Angebot an speziellen Fachseminaren pro Semester und facheinschlägige Diskussionsveranstaltungen sollen eine Vernetzung und qualitätsvolle Aus- und Fortbildung der verbraucherrechtlichen Community gewährleisten, die maßgeschneidert am Bedarf der Praxis ausgerichtet ist und über aktuelle Entwicklungen im Verbraucherrecht informiert.
Der VKI bezweckt über die Organisation von und Mitwirkung an diversen Diskussionsveranstaltungen und Fachtagungen die Beförderung des Dialogs zwischen Wissenschaft und Praxis, soll aber auch dem fachlichen Diskurs zwischen Unternehmer- und Verbraucherseite eine Plattform bieten und damit zu einer lebendigen Diskussion im Verbraucherrecht beitragen.
Ziel des VKI ist es, mit ausgewählten und praxisorientierten Forschungsprojekten einen Beitrag zur wissenschaftlichen Erforschung und Aufarbeitung des österreichischen und europäischen Verbraucherrechts zu leisten. Der VKI widmet sich zum Teil auch der fachlichen Begleitung und Beratung der in Österreich und der Europäischen Union an der Rechtssetzung beteiligten Gremien sowie der Erstellung von Gutachten für die im Verbraucherrechts-Enforcement tätigen Stellen.
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