Kein Rücktrittsrecht nach § 27 KSchG bei Fremdwährungskrediten
In einem Verfahren zu einem Fremdwährungskredit bejahte der OGH die Verjährung und verneinte alle vorgebrachten Argumente der Klägerin, sohin auch ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 27 KSchG.