EuGH: Schranken für Creditscoring und Speicherdauer
Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Schon die automatisierte Erstellung eines „Score-Werts“ zur Zahlungsausfallswahrscheinlichkeit durch eine Kreditauskunftei unterliegt den strengen Vorgaben für „automatisierte Entscheidungen“ nach Art 22 DSGVO. Informationen über eine Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren dürfen von Wirtschaftsauskunfteien zwecks Bonitätsprüfung nicht mehr verarbeitet werden, sobald diese Daten im öffentlichen Insolvenzregister gelöscht sind.