Online-Handel: Rücktritt beim Matratzenkauf bestätigt
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) sprach nun - in Folge einer EuGH-Entscheidung - dem Käufer eines Matratze bei einem Online-Händler das Rücktrittsrecht zu. Die österreichische Regelung geht ebenso wie die deutsche auf EU-Recht (Verbraucherrechte-Richtlinie) zurück. Der BGH führte nun aus: Schließt ein Verbraucher mit einem Online-Händler einen Kaufvertrag über eine neue Matratze, die ihm mit einer Schutzfolie versiegelt geliefert wird, handelt es sich hierbei nicht um einen Vertrag zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird. Dem Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung zu widerrufen, wenn er die Schutzfolie entfernt hat.