Änderung der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung im Nationalrat beschlossen
Durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG; siehe 686 der Blg XXV.) werden die bisherigen Regelungen zur Einlagensicherung im Bankwesengesetz (BWG) geändert (fortan §§ 7 ff ESAEG). Ab 15.8.2015 haftet nicht mehr der Staat, sondern die Banken durch einen Einlagensicherungsfonds selbst.