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Geld & Versicherungen

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Urteil: OGH: Umgehung der Vorschriften für Lebensversicherungen durch Seminarverträge

Die Seminarverträge von Blue Vest Equity (nunmehr Status Finanzservice GmbH) höhlen die Schutzbestimmungen des § 176 VersVG für den Fall einer vorzeitigen Auflösung von Lebensversicherungen aus. Nach § 176 VersVG besteht bei vorzeitiger Auflösung nämlich nur ein anteiliger Provisionsanspruch, Klauseln in den Seminarverträgen sollen dem Vermittler hingegen den Provisionsanspruch in weiterem Umfang sichern.

OGH: Seminarverträge von Blue Vest gesetzwidrig

Die Seminarverträge von Blue Vest Equity (nunmehr Status Finanzservice GmbH) höhlen die Schutzbestimmungen für den Fall einer vorzeitigen Auflösung von Lebensversicherung unzulässigerweise aus. Die diesbezüglichen Klauseln sind gesetzwidrig.

Urteil: Versicherung haftet für Keiler

Nach einem Urteil des BGHS Wien haftet nicht nur der betroffene Versicherungsmakler Mag. Steiner für einen Beratungsfehler sondern auch die FinanceLife Lebensversicherung. Grundlage für diese Mithaftung ist ein wirtschaftliches Naheverhältnis iSd § 43a VersVG, das es zweifelhaft erscheinen lässt, ob der Makler in der Lage ist, die Interessen seiner Kunden zu wahren.

Versicherung haftet für Keiler

Nach einem Urteil des BGHS Wien - in einem Musterprozess des VKI im Auftrag des Sozialministeriums - haftet nicht nur der betroffene Versicherungsmakler Mag. Steiner für einen Beratungsfehler sondern auch die Financelife Lebensversicherung. Grundlage für diese Mithaftung ist ein wirtschaftliches Naheverhältnis zwischen Makler und Versicherung.

Urteil: Unzulässige Erklärungsfiktion bei Denizbank

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich die Denizbank AG wegen zweier Klauseln in deren AGB, die eine schrankenlose Änderung der von den Kunden zu zahlenden Entgelte und Leistungen der Bank im Wege einer Zustimmungsfiktion zulassen.

Unzulässige Erklärungsfiktion bei Denizbank

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich die Denizbank AG wegen zweier Klauseln in deren AGB, die eine schrankenlose Änderung der von den Kunden zu zahlenden Entgelte und Leistungen der Bank im Wege einer Zustimmungsfiktion zulassen.

Kreditbearbeitungsgebühr auch in Österreich unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die BTV (Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft) hinsichtlich der Kreditbearbeitungsgebühr. Das LG Innsbruck entschied, dass eine Kreditbearbeitungsgebühr iHv 1% bzw 2,5% unzulässig ist.

Urteil: Kreditbearbeitungsgebühr auch in Österreich unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die BTV (Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft) hinsichtlich der Kreditbearbeitungsgebühr. Das LG Innsbruck entschied, dass eine Kreditbearbeitungsgebühr iHv 1% bzw 2,5% unzulässig ist.

Urteil: Unzulässige Klauseln beim Bawag eBanking

Der VKI ging im Auftrag des Sozialministeriums in einem Verbandsverfahren gegen die AGB für eBanking der Bawag P.S.K. vor. Der OGH hat nun einige Klauseln für gesetzwidrig erklärt.

Unzulässige Klauseln beim Bawag eBanking

Der VKI ging im Auftrag des Sozialministeriums gegen die AGB für eBanking der Bawag P.S.K. vor. Der OGH hat nun die meisten der eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig erklärt.

Urteil: Richterliches Mäßigungsrecht bei Schuldbeitritt

Wenngleich das Kriterium des krassen Missverhältnisses zwischen der Leistungsfähigkeit und der Verpflichtung des Interzedenten in § 25d Abs 2 KSchG nicht (nochmals) unmittelbar einbezogen werden kann, hat es doch Einfluss auf die Gesamtbewertung.

Richterliches Mäßigungsrecht bei Schuldbeitritt

Der OGH befasste sich in dieser Entscheidung genauer mit den Anwendungsvoraussetzungen für das richterliche Mäßigungsrecht bei einem Schuldbeitritt und den Kriterien, die bei der Mäßigung zu berücksichtigen sind

Urteil: Ergänzende Vertragsauslegung beim Dauerrabatt unzulässig

Eine gesetzwidrige Dauerrabattklausel fällt ersatzlos weg. Der Versicherer kann bei Kündigung des Vertrages durch einen Verbraucher daher keine Dauerrabattrückforderung geltend machen, eine ergänzende Vertragsauslegung findet auch im Einzelfall nicht statt.

Keine ergänzende Vertragsauslegung beim Dauerrabatt

Der Versicherer kann bei Kündigung durch einen Verbraucher keine Dauerrabattrückforderung geltend machen, wenn die ursprünglich vereinbarte Dauerrabatt-Klausel gesetzwidrig ist. Eine ergänzende Vertragsauslegung ist unzulässig.

OLG Wien zu MPC-Fonds: Rechtsschutzversicherer ARAG ist deckungspflichtig

OLG Wien stellt klar, dass bei Rechtsstreitigkeiten über eine mögliche Fehlberatung beim Erwerb von Anteilen an Geschlossenen Immobilienfonds der Spekulationsausschluss nicht zur Anwendung kommt. Die ARAG SE muss daher für derartige Prozesse Deckung gewähren. Zu demselben Ergebnis war in einem ähnlich gelagerten Fall zuvor auch der OGH gekommen.

Geschlossene Fonds: Verjährungsfrage zugunsten der Anleger entschieden

OLG Wien stellt in einem ausführlich und dogmatisch konzis begründeten Urteil klar, dass Schadenersatzansprüche aufgrund mehrerer unterschiedlicher Beratungsfehler - hier: gegen die beratende Bank iZm der Vermittlung von Anteilen an "geschlossenen Fonds" - jeweils gesonderten Verjährungsfristen unterliegen.

OGH zu MPC-Fonds: Rechtsschutzversicherer ARAG ist deckungspflichtig

er Oberste Gerichtshof stellt klar, dass bei Rechtsstreitigkeiten über eine mögliche Fehlberatung beim Erwerb von Anteilen an Geschlossenen Immobilienfonds der Spekulationsausschluss nicht zur Anwendung kommt. Die ARAG SE muss daher für derartige Prozesse Deckung gewähren.

OLG Linz bejaht neuerlich Haftung für Fehlberatung bei Holland 47

OLG Linz bestätigt in einem weiteren Urteil die Haftung der Volksbank Ried im Innkreis wegen Fehlberatung bei Erwerb einer Beteiligung am Holland 47 und verwirft die Berufung der bekl Bank und der CPM gegen das klagsstattgebende Urteil des LG Ried. Gleichlautend wurde vom OLG Linz bereits Ende Februar in einem anderen Verfahren entschieden.

AvW: OLG Wien bestätigt Entschädigungspflicht der AeW-GmbH

Das OLG Wien bestätigt im zweiten Rechtsgang, dass Anlegern bei Vermittlung von Genussscheinen an der AvW Gruppe AG durch die AvW Invest AG Entschädigungsansprüche gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung-GmbH zustehen. Gleichlautend hatte bereits zuvor das HG Wien entschieden. Die ordentliche Revision an den OGH wurde zugelassen.

Öffentliches Angebot in Deutschland - kein Rücktrittsrecht nach KMG

Der Hinweis auf einer Website (Disclaimer), dass das Angebot nur für bestimmte Märkte gelte, ist ein zusätzliches Indiz dafür, auf welche Märkte ein Angebot ausgerichtet ist; er darf aber weder durch den sonstigen Inhalt der Website noch durch das tatsächliche Verhalten des werbenden Unternehmens widerlegt sein.

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