Rahmenvergleich für ERGO-Lebensversicherungen Rocket mit ÖVAG Anleihen
VKI einigt sich mit ERGO Österreich und Volksbank Wien-Baden
VKI einigt sich mit ERGO Österreich und Volksbank Wien-Baden
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Prepaid Service Company Ltd. wegen rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil gibt dem VKI Recht und erklärt alle eingeklagten Klauseln für rechtswidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Prepaid Service Company Ltd. wegen rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil gibt dem VKI Recht und erklärt alle eingeklagten Klauseln für rechtswidrig.
Der Verbraucher-Anleger muss sein Rücktrittsrecht nach § 5 KMG umgehend (innerhalb der gesetzlichen Frist, hier einer Woche) effektuieren, wenn nachträglich ein Prospekt veröffentlicht wird, der die erforderlichen Angaben enthält.
Der Verbraucher-Anleger muss sein Rücktrittsrecht nach § 5 KMG umgehend (dh innerhalb der gesetzlichen Frist, hier einer Woche) effektuieren, wenn nachträglich ein Prospekt veröffentlicht wird, der die erforderlichen Angaben enthält.
Für den Einwand der Arglist des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss trifft den Versicherer die Beweislast. Dieser muss also bei falscher Beantwortung von Gesundheitsfragen die bewusste Täuschung durch den Versicherungsnehmer, die Kenntnis des Versicherungsnehmers von den Gefahrenumständen, den Irrtum und dessen Relevanz für die Versicherung beweisen.
Ein angebliches arglistiges falsches Beantworten von Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Lebensversicherung muss die Versicherung beweisen. Im vorliegenden Fall geht das OLG Wien davon aus, dass dieser Nachweis nicht gelungen ist. Die Versicherung muss daher die Versicherungsleistung erbringen.
Die Mediation mit MPC wurde am 8.9.2015 ohne Ergebnis beendet. Gleichzeitig wurde dem VKI ein erfreuliches Uteil des HG Wien zugestellt: 14 Klauseln in dem Treunhandvertrag mit der TVP wurden für gesetzwidrig erklärt und sind unwirksam. Das unterstützt die Konsumenten sowohl wenn sie von Drittfinanzierern auf Rückzahlung von Ausschüttungen geklagte werden, ebenso aber wenn die Anleger Schadenersatzansprüche gegen die TVP geltend machen.
Der Versicherer kann bei Kündigung durch einen Verbraucher keine Dauerrabattrückforderung geltend machen, wenn die ursprünglich vereinbarte Dauerrabatt-Klausel gesetzwidrig ist. Eine ergänzende Vertragsauslegung ist unzulässig.
LG Feldkirch hält einseitig festgesetzte Zinsuntergrenze für unzulässig
Das Handelsgericht Wien verwirft in einem aktuellen Musterprozess des VKI den Verjährungseinwand der D.A.S. Rechtschutzversicherung bei Fondsbeteiligungen. Rechtschutzversicherungen gehen damit zunehmend die Begründungen für Deckungsablehnungen aus.
Die Verjährungsfrist beginnt erst in jenem Zeitpunkt, in dem sich die Notwendigkeit einer Interessenswahrnehmung so konkret abzeichnet, dass der Versicherungsnehmer mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muss.
Die Seminarverträge von Blue Vest Equity (nunmehr Status Finanzservice GmbH) höhlen die Schutzbestimmungen des § 176 VersVG für den Fall einer vorzeitigen Auflösung von Lebensversicherungen aus. Nach § 176 VersVG besteht bei vorzeitiger Auflösung nämlich nur ein anteiliger Provisionsanspruch, Klauseln in den Seminarverträgen sollen dem Vermittler hingegen den Provisionsanspruch in weiterem Umfang sichern.
Die Seminarverträge von Blue Vest Equity (nunmehr Status Finanzservice GmbH) höhlen die Schutzbestimmungen für den Fall einer vorzeitigen Auflösung von Lebensversicherung unzulässigerweise aus. Die diesbezüglichen Klauseln sind gesetzwidrig.
Nach einem Urteil des BGHS Wien haftet nicht nur der betroffene Versicherungsmakler Mag. Steiner für einen Beratungsfehler sondern auch die FinanceLife Lebensversicherung. Grundlage für diese Mithaftung ist ein wirtschaftliches Naheverhältnis iSd § 43a VersVG, das es zweifelhaft erscheinen lässt, ob der Makler in der Lage ist, die Interessen seiner Kunden zu wahren.
Nach einem Urteil des BGHS Wien - in einem Musterprozess des VKI im Auftrag des Sozialministeriums - haftet nicht nur der betroffene Versicherungsmakler Mag. Steiner für einen Beratungsfehler sondern auch die Financelife Lebensversicherung. Grundlage für diese Mithaftung ist ein wirtschaftliches Naheverhältnis zwischen Makler und Versicherung.
Durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG; siehe 686 der Blg XXV.) werden die bisherigen Regelungen zur Einlagensicherung im Bankwesengesetz (BWG) geändert (fortan §§ 7 ff ESAEG). Ab 15.8.2015 haftet nicht mehr der Staat, sondern die Banken durch einen Einlagensicherungsfonds selbst.
Fährt ein Fahrzeug in einen überschwemmten Fahrbahnbereich ein und kommt es infolge Wasserschlags zu einem Motorschaden, ist dieser von der Elementarkaskoversicherung nicht gedeckt.
Fährt ein Fahrzeug in einen überschwemmten Fahrbahnbereich ein und kommt es infolge Wasserschlags zu einem Motorschaden, ist dieser von der Elementarkaskoversicherung nicht gedeckt.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich die Denizbank AG wegen zweier Klauseln in deren AGB, die eine schrankenlose Änderung der von den Kunden zu zahlenden Entgelte und Leistungen der Bank im Wege einer Zustimmungsfiktion zulassen.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich die Denizbank AG wegen zweier Klauseln in deren AGB, die eine schrankenlose Änderung der von den Kunden zu zahlenden Entgelte und Leistungen der Bank im Wege einer Zustimmungsfiktion zulassen.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo NOE Landesbank AG wegen mehrerer Klauseln eines Kreditvertrages. Das Gericht beurteilte alle eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo NOE Landesbank AG wegen mehrerer Klauseln eines Kreditvertrages. Das Gericht beurteilte alle eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die BTV (Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft) hinsichtlich der Kreditbearbeitungsgebühr. Das LG Innsbruck entschied, dass eine Kreditbearbeitungsgebühr iHv 1% bzw 2,5% unzulässig ist.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die BTV (Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft) hinsichtlich der Kreditbearbeitungsgebühr. Das LG Innsbruck entschied, dass eine Kreditbearbeitungsgebühr iHv 1% bzw 2,5% unzulässig ist.
Drei Berufungsentscheidungen bestätigen Rücktrittsrecht für Businesskunden
Der VKI ging im Auftrag des Sozialministeriums in einem Verbandsverfahren gegen die AGB für eBanking der Bawag P.S.K. vor. Der OGH hat nun einige Klauseln für gesetzwidrig erklärt.
Der VKI ging im Auftrag des Sozialministeriums gegen die AGB für eBanking der Bawag P.S.K. vor. Der OGH hat nun die meisten der eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig erklärt.
LG Linz stellt klar, dass die Beklagte als Anlagevermittler dem Kläger aufgrund fehlender Beratung für den bisher entstandenen Schaden und auch für in Zukunft im Zusammenhang mit der Beteiligung an den Schiffsfonds eintretende Schäden haftet.
Wenngleich das Kriterium des krassen Missverhältnisses zwischen der Leistungsfähigkeit und der Verpflichtung des Interzedenten in § 25d Abs 2 KSchG nicht (nochmals) unmittelbar einbezogen werden kann, hat es doch Einfluss auf die Gesamtbewertung.
Der OGH befasste sich in dieser Entscheidung genauer mit den Anwendungsvoraussetzungen für das richterliche Mäßigungsrecht bei einem Schuldbeitritt und den Kriterien, die bei der Mäßigung zu berücksichtigen sind
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer wurde folgende Klausel eines Kreditkartenunternehmens für gesetzwidrig erklärt:
Eine gesetzwidrige Dauerrabattklausel fällt ersatzlos weg. Der Versicherer kann bei Kündigung des Vertrages durch einen Verbraucher daher keine Dauerrabattrückforderung geltend machen, eine ergänzende Vertragsauslegung findet auch im Einzelfall nicht statt.
Der Versicherer kann bei Kündigung durch einen Verbraucher keine Dauerrabattrückforderung geltend machen, wenn die ursprünglich vereinbarte Dauerrabatt-Klausel gesetzwidrig ist. Eine ergänzende Vertragsauslegung ist unzulässig.
OLG Wien stellt klar, dass bei Rechtsstreitigkeiten über eine mögliche Fehlberatung beim Erwerb von Anteilen an Geschlossenen Immobilienfonds der Spekulationsausschluss nicht zur Anwendung kommt. Die ARAG SE muss daher für derartige Prozesse Deckung gewähren. Zu demselben Ergebnis war in einem ähnlich gelagerten Fall zuvor auch der OGH gekommen.
OLG Wien stellt in einem ausführlich und dogmatisch konzis begründeten Urteil klar, dass Schadenersatzansprüche aufgrund mehrerer unterschiedlicher Beratungsfehler - hier: gegen die beratende Bank iZm der Vermittlung von Anteilen an "geschlossenen Fonds" - jeweils gesonderten Verjährungsfristen unterliegen.
OLG Wien stellt klar, dass die ARAG SE hinsichtlich des Erwerbs von Anteilen an Geschlossenen Immobilienfonds auch für eine mögliche Prospekthaftung der MPC-Gruppe deckungspflichtig ist. Zuvor hatten OGH und OLG Wien die Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers bereits für die Beraterhaftung bejaht.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeitskammer wurde eine Klausel über die automatische VPI-Anpassung von Prämie und Versicherungssumme in der Rechtsschutzversicherung als unzulässig angesehen.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeitskammer wurde eine Klausel über die automatische VPI-Anpassung von Prämie und Versicherungssumme in der Rechtsschutzversicherung als unzulässig angesehen.
Die Bank darf eine Überweisung ablehnen, wenn das Konto des Überweisenden nicht ausreichend dafür gedeckt ist.
Die Bank darf eine Überweisung ablehnen, wenn das Konto des Überweisenden nicht ausreichend dafür gedeckt ist.
Hat der Leasingnehmer bei Vertragsende für einen ordnungsgemäßen Zustand und einen bestimmten Kilometerstand des geleasten Kfz einzustehen, ist auf diesen Vertrag das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden.
er Oberste Gerichtshof stellt klar, dass bei Rechtsstreitigkeiten über eine mögliche Fehlberatung beim Erwerb von Anteilen an Geschlossenen Immobilienfonds der Spekulationsausschluss nicht zur Anwendung kommt. Die ARAG SE muss daher für derartige Prozesse Deckung gewähren.
Unzulässig sind für den OGH Regelungen zu Vertragsanpassungen bei Änderung der Beschäftigung, Zustimmungspflichten hinsichtlich Obduktion und bestimmte Nachzahlungspflichten bei einer Vertragsauflösung.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit zumindest 6 Wochen, muss die Versicherung auch die in den ersten 6 Wochen fällig gewordene Kreditrate übernehmen.
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