OLG Wien: Keine Arglist beim Abschluss einer Lebensversicherung
Ein angebliches arglistiges falsches Beantworten von Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Lebensversicherung muss die Versicherung beweisen. Im vorliegenden Fall geht das OLG Wien davon aus, dass dieser Nachweis nicht gelungen ist. Die Versicherung muss daher die Versicherungsleistung erbringen.