Verbraucherkredite: Negativzinsen können nicht abbedungen werden
LG Feldkirch hält einseitig festgesetzte Zinsuntergrenze für unzulässig
LG Feldkirch hält einseitig festgesetzte Zinsuntergrenze für unzulässig
Das Handelsgericht Wien verwirft in einem aktuellen Musterprozess des VKI den Verjährungseinwand der D.A.S. Rechtschutzversicherung bei Fondsbeteiligungen. Rechtschutzversicherungen gehen damit zunehmend die Begründungen für Deckungsablehnungen aus.
Die Verjährungsfrist beginnt erst in jenem Zeitpunkt, in dem sich die Notwendigkeit einer Interessenswahrnehmung so konkret abzeichnet, dass der Versicherungsnehmer mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muss.
Die Seminarverträge von Blue Vest Equity (nunmehr Status Finanzservice GmbH) höhlen die Schutzbestimmungen des § 176 VersVG für den Fall einer vorzeitigen Auflösung von Lebensversicherungen aus. Nach § 176 VersVG besteht bei vorzeitiger Auflösung nämlich nur ein anteiliger Provisionsanspruch, Klauseln in den Seminarverträgen sollen dem Vermittler hingegen den Provisionsanspruch in weiterem Umfang sichern.
Die Seminarverträge von Blue Vest Equity (nunmehr Status Finanzservice GmbH) höhlen die Schutzbestimmungen für den Fall einer vorzeitigen Auflösung von Lebensversicherung unzulässigerweise aus. Die diesbezüglichen Klauseln sind gesetzwidrig.
Nach einem Urteil des BGHS Wien haftet nicht nur der betroffene Versicherungsmakler Mag. Steiner für einen Beratungsfehler sondern auch die FinanceLife Lebensversicherung. Grundlage für diese Mithaftung ist ein wirtschaftliches Naheverhältnis iSd § 43a VersVG, das es zweifelhaft erscheinen lässt, ob der Makler in der Lage ist, die Interessen seiner Kunden zu wahren.
Nach einem Urteil des BGHS Wien - in einem Musterprozess des VKI im Auftrag des Sozialministeriums - haftet nicht nur der betroffene Versicherungsmakler Mag. Steiner für einen Beratungsfehler sondern auch die Financelife Lebensversicherung. Grundlage für diese Mithaftung ist ein wirtschaftliches Naheverhältnis zwischen Makler und Versicherung.
Durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG; siehe 686 der Blg XXV.) werden die bisherigen Regelungen zur Einlagensicherung im Bankwesengesetz (BWG) geändert (fortan §§ 7 ff ESAEG). Ab 15.8.2015 haftet nicht mehr der Staat, sondern die Banken durch einen Einlagensicherungsfonds selbst.
Fährt ein Fahrzeug in einen überschwemmten Fahrbahnbereich ein und kommt es infolge Wasserschlags zu einem Motorschaden, ist dieser von der Elementarkaskoversicherung nicht gedeckt.
Fährt ein Fahrzeug in einen überschwemmten Fahrbahnbereich ein und kommt es infolge Wasserschlags zu einem Motorschaden, ist dieser von der Elementarkaskoversicherung nicht gedeckt.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich die Denizbank AG wegen zweier Klauseln in deren AGB, die eine schrankenlose Änderung der von den Kunden zu zahlenden Entgelte und Leistungen der Bank im Wege einer Zustimmungsfiktion zulassen.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich die Denizbank AG wegen zweier Klauseln in deren AGB, die eine schrankenlose Änderung der von den Kunden zu zahlenden Entgelte und Leistungen der Bank im Wege einer Zustimmungsfiktion zulassen.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo NOE Landesbank AG wegen mehrerer Klauseln eines Kreditvertrages. Das Gericht beurteilte alle eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo NOE Landesbank AG wegen mehrerer Klauseln eines Kreditvertrages. Das Gericht beurteilte alle eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die BTV (Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft) hinsichtlich der Kreditbearbeitungsgebühr. Das LG Innsbruck entschied, dass eine Kreditbearbeitungsgebühr iHv 1% bzw 2,5% unzulässig ist.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die BTV (Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft) hinsichtlich der Kreditbearbeitungsgebühr. Das LG Innsbruck entschied, dass eine Kreditbearbeitungsgebühr iHv 1% bzw 2,5% unzulässig ist.
Drei Berufungsentscheidungen bestätigen Rücktrittsrecht für Businesskunden
Der VKI ging im Auftrag des Sozialministeriums in einem Verbandsverfahren gegen die AGB für eBanking der Bawag P.S.K. vor. Der OGH hat nun einige Klauseln für gesetzwidrig erklärt.
Der VKI ging im Auftrag des Sozialministeriums gegen die AGB für eBanking der Bawag P.S.K. vor. Der OGH hat nun die meisten der eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig erklärt.
LG Linz stellt klar, dass die Beklagte als Anlagevermittler dem Kläger aufgrund fehlender Beratung für den bisher entstandenen Schaden und auch für in Zukunft im Zusammenhang mit der Beteiligung an den Schiffsfonds eintretende Schäden haftet.
Wenngleich das Kriterium des krassen Missverhältnisses zwischen der Leistungsfähigkeit und der Verpflichtung des Interzedenten in § 25d Abs 2 KSchG nicht (nochmals) unmittelbar einbezogen werden kann, hat es doch Einfluss auf die Gesamtbewertung.
Der OGH befasste sich in dieser Entscheidung genauer mit den Anwendungsvoraussetzungen für das richterliche Mäßigungsrecht bei einem Schuldbeitritt und den Kriterien, die bei der Mäßigung zu berücksichtigen sind
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer wurde folgende Klausel eines Kreditkartenunternehmens für gesetzwidrig erklärt:
Eine gesetzwidrige Dauerrabattklausel fällt ersatzlos weg. Der Versicherer kann bei Kündigung des Vertrages durch einen Verbraucher daher keine Dauerrabattrückforderung geltend machen, eine ergänzende Vertragsauslegung findet auch im Einzelfall nicht statt.
Der Versicherer kann bei Kündigung durch einen Verbraucher keine Dauerrabattrückforderung geltend machen, wenn die ursprünglich vereinbarte Dauerrabatt-Klausel gesetzwidrig ist. Eine ergänzende Vertragsauslegung ist unzulässig.
OLG Wien stellt klar, dass bei Rechtsstreitigkeiten über eine mögliche Fehlberatung beim Erwerb von Anteilen an Geschlossenen Immobilienfonds der Spekulationsausschluss nicht zur Anwendung kommt. Die ARAG SE muss daher für derartige Prozesse Deckung gewähren. Zu demselben Ergebnis war in einem ähnlich gelagerten Fall zuvor auch der OGH gekommen.
OLG Wien stellt in einem ausführlich und dogmatisch konzis begründeten Urteil klar, dass Schadenersatzansprüche aufgrund mehrerer unterschiedlicher Beratungsfehler - hier: gegen die beratende Bank iZm der Vermittlung von Anteilen an "geschlossenen Fonds" - jeweils gesonderten Verjährungsfristen unterliegen.
OLG Wien stellt klar, dass die ARAG SE hinsichtlich des Erwerbs von Anteilen an Geschlossenen Immobilienfonds auch für eine mögliche Prospekthaftung der MPC-Gruppe deckungspflichtig ist. Zuvor hatten OGH und OLG Wien die Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers bereits für die Beraterhaftung bejaht.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeitskammer wurde eine Klausel über die automatische VPI-Anpassung von Prämie und Versicherungssumme in der Rechtsschutzversicherung als unzulässig angesehen.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeitskammer wurde eine Klausel über die automatische VPI-Anpassung von Prämie und Versicherungssumme in der Rechtsschutzversicherung als unzulässig angesehen.
Die Bank darf eine Überweisung ablehnen, wenn das Konto des Überweisenden nicht ausreichend dafür gedeckt ist.
Die Bank darf eine Überweisung ablehnen, wenn das Konto des Überweisenden nicht ausreichend dafür gedeckt ist.
Hat der Leasingnehmer bei Vertragsende für einen ordnungsgemäßen Zustand und einen bestimmten Kilometerstand des geleasten Kfz einzustehen, ist auf diesen Vertrag das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden.
er Oberste Gerichtshof stellt klar, dass bei Rechtsstreitigkeiten über eine mögliche Fehlberatung beim Erwerb von Anteilen an Geschlossenen Immobilienfonds der Spekulationsausschluss nicht zur Anwendung kommt. Die ARAG SE muss daher für derartige Prozesse Deckung gewähren.
Unzulässig sind für den OGH Regelungen zu Vertragsanpassungen bei Änderung der Beschäftigung, Zustimmungspflichten hinsichtlich Obduktion und bestimmte Nachzahlungspflichten bei einer Vertragsauflösung.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit zumindest 6 Wochen, muss die Versicherung auch die in den ersten 6 Wochen fällig gewordene Kreditrate übernehmen.
Der deutsche BGH hat entschieden, dass ein Anlageberater bei sonstiger Haftung auch dann über das Risiko einer Außenhaftung von Anlegern aufzuklären hat, wenn diese auf 10 % des Anlagebetrags begrenzt ist.
Der OGH hat entschieden, dass der Abschluss eines Vergleichs mit dem Anlageberater einer nachfolgenden Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Bank, die sich dessen Fehlberatung gem § 1313a ABGB zurechnen lassen muss, nicht entgegen steht.
Haftung der vermittelnden Bank (Raiffeisen Oberes Waldviertel) wegen Fehlberatung bei Erwerb von Beteiligungen an den MPC-Fonds Holland 57 und Reefer-Flotte 2.
Beginn der Verhandlung morgen 9:00 Uhr am Handelsgericht Wien, Saal 708 (1010 Wien, Marxergasse 1a)
OLG Linz bestätigt in einem weiteren Urteil die Haftung der Volksbank Ried im Innkreis wegen Fehlberatung bei Erwerb einer Beteiligung am Holland 47 und verwirft die Berufung der bekl Bank und der CPM gegen das klagsstattgebende Urteil des LG Ried. Gleichlautend wurde vom OLG Linz bereits Ende Februar in einem anderen Verfahren entschieden.
Das OLG Wien bestätigt im zweiten Rechtsgang, dass Anlegern bei Vermittlung von Genussscheinen an der AvW Gruppe AG durch die AvW Invest AG Entschädigungsansprüche gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung-GmbH zustehen. Gleichlautend hatte bereits zuvor das HG Wien entschieden. Die ordentliche Revision an den OGH wurde zugelassen.
Verfahren nach dem "Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz" initiiert.
MPC versucht sich aus der Haftung zu stehlen
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