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Geld & Versicherungen

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Paybox Bank: Verschweigungsklausel in AGB unwirksam

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - eine Verbandsklage gegen die paybox Bank eingebracht und auf Unterlassung der Verwendung einer "Verschweigungsklausel" in den AGB geklagt. Das HG Wien gab dem VKI in erster Instanz vollinhaltlich Recht.

Urteil: OLG Innsbruck: Zinsbindung an Refinanzierungssatz unzulässig

Das OLG Innsbruck beurteilt die Bindung von Kreditzinsen an den Refinanzierungssatz der österreichischen Sparkassen bei Verbraucherkrediten für unzulässig. Die Vorarlberger Sparkassen werden als Folge dieses Urteiles bei der Zinsanpassung auf Ersatzparameter umstellen.

Haftung der Bank für Veranlagung in Schifffonds

Nachdem das HG Wien die Haftung der Bank für die Fehlberatung bei Erwerb der Beteiligung am HCI Shipping Select 26 schon im März 2013 bejaht hatte, hat das OLG Wien nun in zweiter Instanz bestätigt.

EuGH: Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen

Nach dem EuGH ist eine Regelung, die das grundlose Rücktrittsrecht des Verbrauchers vom Lebensversicherungsvertrag auf ein Jahr beschränkt, unionsrechtswidrig, wenn sie auch für den Fall fehlender Belehrung über das Rücktrittsrecht gelten soll.

EuGH zur Emittentenhaftung gegenüber Aktienerwerber: Prospekthaftung hat Vorrang vor Kapitalerhaltung

Zum viel diskutierten Spannungsverhältnis von Kapitalerhaltung und Prospekthaftung hat der EuGH nun auch auf unionsrechtlicher Ebene klargestellt, dass die Prospekt- (2003/71/EG), Transparenz- (2004/109/EG) und Marktmissbrauchs-RL (2003/6/EG) einer Haftung der Aktiengesellschaft als Emittentin wegen Verletzung von Informationspflichten gegenüber einem Erwerber von Aktien ebenso wenig entgegen stehen wie ihrer schadenersatzrechtlichen Verpflichtung zu Zahlung des Erwerbspreises und Rücknahme der erworbenen Aktien.

Raiffeisenbanken Vorarlberg: Zinsenreduktion und Rückvergütung

Die Raiffeisen Bankengruppe Vorarlberg verwendet seit vielen Jahren als Indikator für Kredite den sogenannten "RZB-Referenzsatz". Dieser widerspiegelt im Gegensatz zu EURIBOR und LIBOR die tatsächlichen Refinanzierungskosten. Der RZB-Referenzsatz wurde im Jahr 2007 mit der Arbeiterkammer Vorarlberg und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) diskutiert.

HG Wien: 10 von 11 Klauseln der Diners Club Bank sind gesetzwidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - gegen die Diners Club Bank AG eine Verbandsklage wegen Klauseln, die gesetzwidrig sind. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) gab dem VKI bei 10 von 11 Klauseln Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Neue Entscheidung zu Schifffonds: 100 % Schadenersatz gegen Vermittler

Nachdem das HG Wien im März Schadenersatzansprüche von Anlegern gegen die vermittelnde Bank bejaht hat, liegt nun das nächste erstinstanzliche Urteil vor: Auch das LG Korneuburg gab der Klage einer Anlegerin, die über Vermittlung eines Vermögensberaters eine Beteiligung am Reefer-Flottenfonds erworben hatte, vollumfänglich statt.

HG Wien: 9 von 10 Klauseln der BAWAG PSK e-banking AGBs sind gesetzwidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen die umstrittenen E-Banking-Bedingungen der BAWAG PSK. Zahlreiche Kunden führten Beschwerde darüber, dass in den AGB alle möglichen Risken auf die Kunden verschoben werden und von den Kunden völlig überzogene Sorgfaltspflichten verlangt werden. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat nun neun der zehn beanstandeten Klauseln für gesetzwidrig erklärt.

Urteil OGH: Falsche Angaben zum Effektivzinssatz durch Santander Bank - Zinsreduktion für betroffene Verbraucher-Kreditnehmer

Der VKI führte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Santander Consumer Bank, die sich gegen eine AGB-Klausel zur Kreditrestschuldversicherung in ihren Kreditverträgen richtete sowie gegen die Angabe eines Effektivzinssatzes ohne Berücksichtigung der Kosten und Prämien der Kreditrestschuldversicherung. Der OGH gab dem VKI nun vollinhaltlich Recht. Praktisch bedeutsame Konsequenz für die Verbraucher: Weil die Kosten für den effektiven Jahreszinssatz von Santander zu niedrig ausgewiesen wurden, reduziert sich die Ratenzahlungsverpflichtung.

OGH verbietet Bank-Klausel zur stillschweigenden Zinssatzänderung

Eine Klausel, die Schweigen als Zustimmung zu unbeschränkten Änderungen von Entgelten und Leistungen wertet, ist nach Einschätzung des Obersten Gerichtshofes unzulässig. Für ein unbeschränktes Änderungsrecht besteht nämlich keine sachliche Rechtfertigung. Die darauf basierende tatsächliche Erhöhung des Kreditzinssatzes ist ebenfalls unzulässig.

BGHS Wien: Rechtsschutzdeckung bei Fremdwährungskrediten

Das BGHS Wien hält fest, dass der Spekulationsausschluss nach Art. 7.1.10. der ARB bei Fremdwährungskrediten nicht zur Anwendung kommt. Die Rechtsschutzversicherung ARAG SE hatte sich auf diesen Ausschluss berufen.

OLG Wien: Mag. Steiner haftet für Beratungsfehler

Wenn kreditfinanzierte Lebensversicherungen als "Sparen ohne Eigenmittel" verkauft werden und dabei zugesichert wird, dass keinerlei Eigenleistung erforderlich ist, liegt ein Beratungsfehler vor, wenn tatsächlich bereits die Zinsen für die Privatkredite selbst von den Konsumenten aufzubringen sind. Bei der Vermittlung von Lebensversicherungen und Krediten an Minderjährige ist überdies auf das Erfordernis einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung hinzuweisen.

Irreführender MEL-Werbeprospekt: Arglistanfechtung der Anleger

Nach einem aktuellen Urteil des OLG Wien gegen die Meinl Bank kann der Anleger den Erwerb von MEL-Papieren wegen Arglist anfechten. Grund: Im MEL-Werbeprospekt ist irreführend von besonders sicheren Aktien die Rede, obwohl es sich um Zertifikate handelt. Eine Geltendmachung ist damit 30 Jahre lang möglich.

Urteil: OLG Wien: Irreführender MEL-Werbeprospekt berechtigt zur Arglistanfechtung

Nach dem aktuellen Urteil des OLG Wien gegen die Meinl Bank kann der Anleger den Erwerb von MEL-Papieren wegen Arglist anfechten. Im MEL-Werbeprospekt seien die Wertpapiere bewusst irreführend als Aktien bezeichnet worden, obwohl es sich um Zertifikate handelte. Konsequenz ist, dass die Rückabwicklung 30 Jahre lang möglich ist.

Urteil gegen Sparkasse Bregenz: Gesetzwidrige Klauseln im Kreditvertrag

Der VKI führt - im Auftrag der AK Vorarlberg - eine Unterlassungsklage gegen die Sparkasse Bregenz. Es geht um fünf gängige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank bei Euro- und Fremdwährungskrediten. Das LG Feldkirch hat nun in erster Instanz entschieden: Vier von fünf Klauseln sind unzulässig.

Urteil: Wien: Gesetzwidrige Klauseln bei Unfallversicherung II

Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Zürich-Versicherung. Es geht um zwei gängige AUVB-Klauseln in der Unfallversicherung. Das HG Wien hat nun in erster Instanz entschieden und der Klage vollinhaltlich stattgegeben: Die inkriminierten Klauseln sind gesetzwidrig.

HG Wien verurteilt Zürich-Versicherung zur Unterlassung gesetzwidriger Klauseln

Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Zürich-Versicherung. Es geht um zwei gängige AUVB-Klauseln in der Unfallversicherung. Das HG Wien hat nun in erster Instanz entschieden und dem VKI Recht gegeben: Die inkriminierten Klauseln sind gesetzwidrig.

OGH: Constantia haftet für Fehlberatung durch Vermittler

Wie "Das Wirtschaftsblatt" gestern berichtete muss sich die Aviso Zeta (vormals Constantia) die Fehlberatung von Anlegern durch Anlageberater beim Erwerb von Immofinanz und Immoeast (IF/IE)-Aktien zurechnen lassen, weil sie diese durch Produktschulungen und Unterlagen instrumentalisierte.

Unterlassungsklage gegen ergänzende Vertragsauslegung bei verbotenen Klauseln

HG Wien gibt Unterlassungsklage des VKI vollinhaltlich statt: Werden unzulässige Klauseln vereinbart, stellt die Berufung auf eine ergänzende Vertragsauslegung als Verstoß gegen § 28 Abs 1 S 2 KSchG eine unzulässige Geschäftspraktik dar, die mit (neuerlicher) Unterlassungsklage gem § 28a KSchG bekämpft werden kann.

Urteil: LG Innsbruck: Aufklärungspflichten des Maklers beim Nettopolizzensystem

Ein Versicherungsmakler muss bei der Vermittlung von Lebensversicherungen im Nettopolizzensystem über das sonst übliche Bruttopolizzensystem und die negativen Folgen von Nettopolizzen aufklären. Die Beschränkung der Beratung auf ein Produkt stellt eine Verletzung der Aufklärungspflichten nach § 28 MaklerG dar.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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