Verbraucherkreditgesetz gilt auch für Ratenzahlungen bei Inkassobüro
Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt im Verfahren gegen die INKO Inkasso GmbH die Rechtsansicht des VKI und sieht Inkassobüros beim Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen als Kreditvermittler. Zudem gelten die strengen Informationspflichten nach dem Verbraucherkreditgesetz.