Risikoausschluss in Unfallversicherung
In dieser Entscheidung geht es um die Frage, wie lange, konkret bei einem Flug, der Risikoausschluss in der Unfallversicherung, verwirklicht ist, wodurch die Unfallversicherung keine Deckungspflicht hat.
In dieser Entscheidung geht es um die Frage, wie lange, konkret bei einem Flug, der Risikoausschluss in der Unfallversicherung, verwirklicht ist, wodurch die Unfallversicherung keine Deckungspflicht hat.
Der OGH beschäftigte sich in diesem Verfahren mit der Frage, ab wann einem Versicherungsnehmer die Obliegenheit trifft, den Rechtsschutzversicherer von einer möglichen Inanspruchnahme zu informieren, und wie lange er dafür Zeit hat.
Das Handelsgericht Wien beurteilte eine Klausel als nichtig, die dem Verbraucher die anteilige Rückerstattung der Kosten für die SIM-Pauschale im Falle einer Vertragsbeendigung verwehrt.
Betroffene Passagiere können sich an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) wenden.
Der Hinweis auf eine Deckungslücke bei Vertragsablauf des Tilgungsträgers macht deutlich, dass die dann aushaftende Kreditsumme nicht abgedeckt werden kann, und betrifft damit das Veranlagungskonzept als Gesamtes.
Keine Rechtsschutzdeckung für Schadenersatzanspruch gegen Kreditgeber wegen Aufklärungs- und Beratungsfehler bei Stop-Loss-Order für Fremdwährungskredit.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums bereits 2013 die MPC-Tochter TVP (Treuhänderin bei den "geschlossenen Fonds") auf Unterlassung der Berufung auf gesetzwidrige Klauseln in den Treuhandverträgen geklagt. Das Verfahren wurde in erster Instanz gewonnen. Das Berufungsgericht hat das Verfahren wegen eines Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH in der Sache VKI - Amazon unterbrochen, nach dessen Entscheidung fortgesetzt, der Berufung stattgegeben und das Verfahren an die erste Instanz zurückverwiesen. Der ordentliche Revisionsrekurs wurde auch zugelassen.
Österreichisches Gericht für Kläger mit Wohnsitz in Österreich zuständig
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - erfolgreich die BKS Bank AG, zum einen wegen mehrerer Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum anderen wegen der Einführung der sog. "Kreditüberprüfungsgebühr".
Ein Ehepaar hat gegen die BKS einen Schadenersatzprozess ist erster Instanz gewonnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der TÜV Rheinland muss womöglich für Schäden durch mangelhafte französische Brustimplantate haften, falls er Kenntnis von Produktfehlern hatte und seinen Überwachungspflichten zur Qualitätssicherung trotzdem nicht nachkam. Dies empfahl die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Eleanor Sharpston, in ihren am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Schlussanträgen.
Der VKI beanstandete - im Auftrag des Sozialministeriums – im Rahmen einer Verbandsklage gegen die E-Banking Bedingungen der Bawag P.S.K. u.a eine Klausel hinsichtlich der Art und Weise der Mitteilung von Änderungen zum E-Banking. Der Oberste Gerichtshof legte die Sache dem europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor. Nunmehr liegen die Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH vor. Die Schlussanträge sind für die endgültige - aber noch ausstehende - Entscheidung des EuGH erfahrungsgemäß grundlegend. Nach Ansicht des Generalanwaltes stellen Mitteilungen in der E-Mail-Box im Rahmen des E-Banking keine Mitteilung im Sinn des Zahlungsdienstgesetzes dar. Ein Rahmenvertrag kann daher auf diese Weise nicht geändert werden. Zahlreiche Änderungen seitens der Bawag PSK im Laufe des Jahres 2016 stehen daher in Frage.
Das Berufungsgericht bestätigt ein Urteil des BGHS Wien, wonach die Bank Austria als Kreditgeber eines Verbraucherkredites im Fall dass sich auf Basis von Parameter (3-Monats-Euribor) und Marge (0,875 %) unter Null entwickeln sollte, verpflichtet bleibt "Negativzinsen" an den Kreditnehmer zu bezahlen.
Die PRESSE berichtet über einen Einzelprozess am HG Wien, bei dem zwei Fremdwährungskreditnehmer ihre Bank darauf geklagt hatten, den Zinssatz für den Kredit nicht bei Null einzufrieren bzw jedenfalls die Marge zu verlangen. Das HG Wien gab den Kreditnehmern Recht. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.
Kommanditisten einer Gesellschaft zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen wollten von der Geschäftsführung des Komplementärs wissen, weshalb der Geschäftsgegenstand bei anderen Gesellschaft bereits umgesetzt seien und bei ihrer noch nicht. Dazu hat der BGH Stellung genommen. Die Entscheidung ist für das weitere Vorgehen des VKI bei den MPC-Fonds relevant.
Der OGH setzte sich in diesem Verfahren mit der Frage auseinander, ob auch das Verhalten eines Angehörigen (bzw Sachwalters) die Kündigung des Heimvertrages durch den Heimträger rechtfertigen kann.
Im konkreten Fall haftet ein Versicherungsmakler für die fehlerhafte Beratung durch seinen Erfüllungsgehilfen.
Bank verlangt Ausschüttungen zurück, zu Unrecht wie ein dt Urteil zeigt.
Für den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers muss seine Tätigkeit verdienstlich und adäquat kausal für das Zustandekommen des Kaufvertrags sein.
Der Käufer einer Eigentumswohnung wurde vom Immobilienmakler nicht darüber aufgeklärt, dass das Nutzungsrecht an einem Wellness-Bereich nicht grundbücherlich gesichert ist, sondern jederzeit vom Eigentümer entzogen werden kann. Der OGH bejahte einen Schadenersatzanspruch.
Am 18.9.2016 trat das Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) in Kraft. Hauptinhalte dieses neuen Gesetzes sind der Zugang zu Konten, die Erleichterung vom Kontowechsel und die Vergleichbarkeit von Entgelten für Konten.
Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. hatte die Deckung eines Schadenersatzprozesses gegen die TVP und CPM wegen "mangelnder Erfolgsaussichten" abgelehnt. Der VKI führte - im Auftrag des Sozialministeriums - einen Musterprozess. Das OLG Wien hat nun das Ersturteil bestätigt: Die Versicherung muss Deckung geben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der deutsche Bundesgerichtshof (d BGH) bejaht Schadenersatzanspruch des Bieters bei unwirksamen Mitsteigern des Verkäufers ("Shill Bidding").
Ein einseitiges Stornierungsrecht des Wettanbieters benachteiligt den Wetter gröblich. Die zugrundeliegende Klausel wurde aufgehoben, der Spieler hatte Anspruch auf den Gewinn.
Die Bundesarbeiterkammer führte ein Verbandsverfahren gegen ein Kreditinstitut. Die meisten der Klauseln wurden als unzulässig eingestuft.
Die Bundesarbeiterkammer führte ein Verbandsverfahren gegen die Santander Bank wegen der AGB zur "Cash Card"; hierbei wurden die meisten der beanstandeten Klauseln für rechtswidrig befunden.
Der deutsche BGH ging bislang - wenig anlegerfreundlich - davon aus, dass bei "geschlossenen Fonds" die Drittgläubiger (Finanzierungsbanken) nicht gewinngedeckte Ausschüttungen - nach Abtretung der Freistellungsansprüche des Treuhänders - zurückfordern können. Das LG Frankfurt läßt nun aber für den beklagten Gesellschafter den Einwand zu, die Finanzierungsbank habe die Forderung bei der Gesellschaft nicht ernsthaft eingefordert. Hoffnung auch für österreichische MPC-Anleger.
Der Kläger klagte die Raiffeisen Landesbank NÖ Wien auf Schadenersatz in Höhe von rund 353.000 Euro und berief sich auf eine Reihe von Beratungsfehlern. Die ehemalige Österreich-Tochter der MPC (umbenannt auf CPM) trat als Streithelfer der Bank auf. Das Berufungsgericht schränkte das Beweisverfahren auf die von der Bank neben dem Agio (hier 3 Prozent) bezogenen Kick-Back-Zahlungen (verdeckte Innenprovisionen) ein und sah in der Nichtaufklärung über diese Zahlungen einen kausalen Beratungsfehler, der Schadenersatz rechtfertigt. Das Berufungsgericht wies die Berufung ab, ließ aber die ordentliche Revision zu.
Das OLG Graz hat in einer Klage auf Schadenersatz gegen die BKS im zweiten Rechtsgang Schadenersatz in Höhe von rund 9000 Euro zugesprochen. Die Beraterin der Bank habe die Kunden falsch über die Laufzeit der Unternehmensbeteiligung informiert. Die ordentliche Revision wurde zugelassen.
Wenn im Umlaufverfahren nach Ablauf der für die Stimmabgabe zur Verfügung stehenden Frist noch keine Mehrheit für oder gegen eine Maßnahme, über die abzustimmen war, zustande gekommen ist, ist es unzulässig, nur jenen Eigentümern, die noch nicht abgestimmt haben, eine verlängerte Frist zur Stimmabgabe einzuräumen.
Der bloße Erbringer von Logistik-Dienstleistungen haftet nicht für die Auszahlung des zugesagten Gewinns nach § 5c KSchG.
Die Werbung eines Möbelhauses "20 % Mehrwertsteuer geschenkt, auf ein Möbelstück ihrer Wahl" wurde als gesetzwidrig eingestuft.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - erfolgreich die BKS Bank AG wegen eines neuen Indikators im Kreditvertrag (sog "Liquiditätspufferkosten").
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag der AK Oberösterreich eine Verbandsklage gegen die BAWAG P.S.K. und bekam vor dem Handelsgericht Wien Recht. Die Klauseln über die Mahnkosten entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Die grobe Mangelhaftigkeit einer Leistung alleine reicht nicht aus, um eine Verbesserung des Mangels durch den Werkunternehmer unzumutbar zu machen.
Mittels eines drittens Teilurteils erklärte das HG Wien weitere Klauseln der Elumbus GmbH für unzulässig. Das OLG Wien hat diese Entscheidung nun bestätigt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen das Inkassobüro Intrum Justitia GmbH. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies bedauerlicherweise die außerordentliche Revison des VKI mangels erheblicher Rechtsfrage zurück.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) relativiert den Verbraucherschutz im Verfahren gegen Amazon. Klauseln sind bei grenzüberschreitenden Geschäften im Fall einer Rechtswahl nach dem Recht des Unternehmerstaates zu beurteilen. Nur zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben anzuwenden.
Der OGH bestätigte die Entscheidung des OLG Graz, das sieben Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnessstudios "Fitter Hirsch" als unzulässig beurteilte.
Die Aufforderung an Kinder in einer Kinderzeitschrift, eine Mehrwertnummer zum Preis von 50 Cent/Anruf anzurufen, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen, ist daher mangels Entgeltlichkeit keine direkte Kaufaufforderung iSd Z 28 Anh-UWG.
Auch bei einer Werbung für Kredite auf Twitter müssen die gesetzlichen Informationspflichten eingehalten werden.
Nachdem es am Abend des 15.07.2016 zu einem Militäputsch in der Türkei kam, der noch in der Nacht auf den 16.07.2016 für gescheitert erklärt wurde, entspannt sich die Lage auch nachfolgend nicht.
Das LG Linz gibt dem VKI in einem vom Konsumentenschutzministerium beauftragten Verbandsverfahren gegen die RLB OÖ Recht.
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