Verrechnete Bankomatgebühr unzulässig
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die RLB NÖ-Wien AG, weil bei Abhebungen bei bestimmten Bankomaten (vom Betreiber Euronet) pro Behebung EUR 1,95 verrechnet werden. Das HG Wien gab dem VKI Recht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die RLB NÖ-Wien AG, weil bei Abhebungen bei bestimmten Bankomaten (vom Betreiber Euronet) pro Behebung EUR 1,95 verrechnet werden. Das HG Wien gab dem VKI Recht.
Der OGH setzt sich in dieser Entscheidung aus einem Verfahren, das vom VKI im Autrag des Sozialministeriums geführt wurde, mit der Frage auseinander, ob Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages bei einem Messestand ein Rücktrittsrecht nach FAGG haben.
Der VKI führte im Auftrag des BMASK eine Verbandsklage gegen den Mobilfunkanbieter Orange, der mittlerweile von Hutchison Drei übernommen wurde. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erachtete 8 von 12 Klauseln für unzulässig.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die T-Mobile Austria GmbH. Sieben von neun eingeklagten Klauseln wurden für unzulässig erklärt.
Die Zertifizierung für Medizinprodukte entfaltet grundsätzlich eine Schutzwirkung für die Patienten. Stellen, wie der TÜV Rheinland, sind nicht grundsätzlich verpflichtet, Medizinprodukte wie Implantate zu prüfen oder unangekündigte Kontrollen bei den Herstellern durchzuführen.
HG Wien verurteilt Sky zur Unterlassung irreführender Werbeaussagen.
Zur Dokumentation bei Wohnungsübergaben verwendete die GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau Ges.m.b.H. Formblätter, in denen unzulässige Klauseln enthalten sind, die gegen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) verstoßen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat das Unternehmen - im Auftrag des Sozialministeriums - abgemahnt. Die GEWOG verpflichtet sich zur Unterlassung.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die A1 Telekom Austria AG (A1). Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nun unter anderem eine Erklärungsfiktionsklausel, die eine nicht begünstigende Änderung von AGB herbeiführt, für unzulässig.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Ideo Labs GmbH wegen der Dating-Onlineportale www.daily-date.at und www.dateformore.at sowohl wegen irreführender Angaben zur Dauer der Testmitgliedschaft, als auch wegen der - mangelnden - Möglichkeit von diesem Vertrag wieder zurückzutreten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - ein Verbandsverfahren gegen einen Parkplatzbetreiber. Der OGH beantwortete die Rechtsfrage, ob das Provozieren von Besitzstörungen zur Erzielung von Einnahmen als rechtsmissbräuchliche, irreführende oder aggressive Geschäftspraktik anzusehen ist, wegen Einzelfallbezogenheit nicht und wies die außerordentliche Revision des VKI bedauerlicherweise zurück.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo NOE Landesbank AG wegen mehrerer Klauseln eines Kreditvertrages. 5 von 6 Klauseln beurteilte auch der OGH als gesetzwidrig.
Der (Privat-)Versicherer ist nicht verpflichtet, jede Person mit Vorerkrankung(en) (zwingend) zu versichern. Verboten ist, Personen aus dem Motiv der Behinderung als Versicherungsnehmer abzulehnen oder unzulässig hohe Prämienzuschläge zu verrechnen.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Bawag P.S.K. wegen der E-Banking-Bedingungen. Während der OGH die meisten Klauseln für gesetzwidrig erklärte, legte er eine Klausel dem EuGH vor. Und zwar ging es hierbei um die Frage, ob eine Information in die E-Banking-Mailbox eine ausreichende Information darstellt.
Lebensversicherungen dürfen nach einem aktuellen Urteil des HG Wien den Betrag, der nach einem Rücktritt auszubezahlen ist, nicht auf den Rückkaufswert einschränken.
Nach einem Rücktritt von einer Lebensversicherung ist der Vertrag rückabzwickeln. Die Versicherung hat die einbezahlten Prämien zuzüglich 4 % Zinsen zurückzuzahlen.
Bei einer Kreditzinsklausel darf nur dann eine Untergrenze eingezogen werden, wenn auch eine adäquate Obergrenze festgelegt ist.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die rumänische Airline TAROM S.A. auf Zahlung von Ausgleichsleistungen iHv je EUR 250,- geklagt, da der Flug zweier Konsumenten, die sich mit ihrer Beschwerde an den VKI wandten, eine Ankunftsverspätung von über 3 Stunden aufwies.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Schweizer Reiseveranstalter holidays.ch AG wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen geklagt. Das HG Wien teilt die Rechtsauffassung des VKI und erklärte die inkriminierten Klauseln für unzulässig.
Nach einem Rücktritt von der Lebensversicherung nach § 165a VersVG hat der Versicherungsnehmer einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen und Kosten samt der gesetzlichen Zinsen.
Gericht in Toulon spricht 69 geschädigten Frauen aus Österreich je 3000 Euro vorläufigen Schadenersatz zu.
Der Verein für Konsumenteninformation hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Reisevermittler Airberlin Holidays GmbH wegen unzulässiger Vertragsbestimmungen geklagt.
Der VKI klagte UPC, nachdem eine Konsumentin nachweisen konnte, dass die erreichte Downloadgeschwindigkeit weit unter dem versprochenen Wert lag. Nach Einbringung der Mahnklage zahlte UPC der Konsumentin nun über 50 % der monatlichen Gebühren für den gemessenen Zeitraum zurück.
Der Verein für Konsumenteninformation klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - das Reisebüro Elumbus GmbH wegen mehrerer Vertragsklauseln.
§ 31 Abs 1 Satz 2 BWG (Namenssparbücher, Bezeichnungssparbücher) dient der Verfolgung von Allgemeininteressen (Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) und nicht dem Schutz von Dritten, die Opfer einer vom identifizierten Kunden begangenen Straftat wurden.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer ging es um Klauseln in AGB zu Verbraucherkrediten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH und bekam vor dem Landesgericht Steyr (LG Steyr) Recht. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.
Der VKI klagte - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG vorrangig wegen der Zinsen des Girokontos. Das Gericht befand die Regelungen dazu als intransparent und daher gesetzwidrig.
Das HG Wien sieht eine Haftung der Hypo Steiermark und der CPM wegen verschwiegener Verlustrisiken. Weder in der Beratung noch in den Unterlagen wurde darauf hingewiesen.
Es ist unzulässig, wenn laut nationalem Gericht die Nichtigkeiterklärung einer missbräuchlichen Klausel keine Rückwirkung entfaltet, sondern erst am dem Urteil wirken soll. Die Kreditnehmer haben auch Anspruch auf Rückzahlung für die gesamte Vertragslaufzeit und nicht nur für die Zahlungen, die ab dem Urteil getätigt wurden.
Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 7 VKrG ist auch das unbelastete Liegenschaftsvermögen des Kreditnehmers miteinzubeziehen.
Für den EuGH ist eine nationale Regelung, wonach die Verzugszinsen die Hauptforderung nicht überschreiten dürfen, EU-rechtskonform.
Der EuGH befasste sich bei dieser belgischen Vorabentscheidung damit, ob eine Lottotippgemeinschaft ein unerlaubtes Schneeballsystem sein kann.
Ob ein Inkassobüro dem Verbraucher gegenüber zur Erteilung der vorvertraglichen Informationen nach dem Verbraucherkreditgesetz verpflichtet ist, hängt davon ab, ob es an der Kreditvermittlung nur in untergeordneter Funktion als Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer beteiligt ist oder nicht.
Im konkreten Fall wurde grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers gerichtlich angenommen, sodass die Versicherung leistungsfrei wurde.
In einem Verfahren gegen die Sparda-Bank Austria Süd eGen geht es hauptsächlich um Entgelt- und Leistungsänderungen, die die Bank dem Kunden vorschlägt und die Vertragsinhalt werden, wenn der Kunde dem nicht widerspricht.
Ein Mieter fühlte sich durch den täglichen Zigarrenkonsum seines Nachbarn gestört, da der Rauchgeruch in seine Wohnung ziehe. Der OGH beendete den Nachbarschaftsstreit mit einer Gebrauchsregelung nach Zeitabschnitten, die auf einem ausgewogenen Interessenausgleich beruhe und auch persönliche Lebensumstände und individuelle Gewohnheiten im Einzelfall berücksichtige.
Parship regelt in den AGB die automatische Vertragverlängerung um 1 Jahr, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Der Vertrag verlängert sich aber nur dann wirksam, wenn die KundInnen rechtzeitig davor deutlich gewarnt wurden. Die von Parship per E-Mail versandte Benachrichtigung erfüllte diese Anforderungen nicht, weshalb der VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - klagte und nun vor dem Handelsgericht Wien Recht bekam. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechte-Verordnung sind denkbar, da ein Streik nicht per se einen Entlastungsgrund darstellt.
Nach einem rechtskräftigen Urteil des Handelsgerichts Wien sind 4 Klauseln, etwa eine zur vorzeitigen Rückzahlung des Kredites, unwirksam. Die Bawag PSK darf diese Klauseln daher weder verwenden noch sich darauf berufen.
Der OGH bestätigte die Verbindlichkeit einer Gewinnzusage, auch wenn der Verbraucher in dem Schreiben selbst nicht namentlich genannt wurde und auch wenn die Gewinnzusage irrtümlich an den Verbraucher gelangt ist.
Die schriftliche Darlegung der Gründe für den Lagezuschlag im Exposé des Maklers bei einer Wohnungsbesichtigung ist ausreichend. Ein Ausschluss des Lagezuschlags in "Gründerzeitvierteln" ist nicht verfassungswidrig. Verfassungskonform ist auch der gesetzlich normierte Mietzinsabschlag bei befristeten Mietverträgen.
Die Kosten eines Anrufs zu einer Kundendienstnummer dürfen die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs, dh zu einer Standard/geografischen Festnetz- oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen. Ob der Unternehmer einen Teil des Entgelts erhält oder nicht, ist unerheblich.
Mit an Kunden gerichteten Schreiben, wonach der Optima Eco Float Tarif mit 1.12.2016 neu berechnet wird und der Niedertarif künftig 20 % unter dem indexgebundenen Hochtarif liegt, möchte EVN nun eine einseitige Preiserhöhung vornehmen. Der VKI prüft diese Vorgangsweise sowie die zugrunde liegenden Klauseln.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die UPC Telekabel Wien GmbH, eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des OLG Wien gab dem VKI -wie bereits das HG Wien- Recht und erklärte die inkriminierte Gebührenregelung für intransparent.
OGH bestätigt Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung für Anlegerschadensprozess
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