OLG Innsbruck: Nachträgliche Zinssatzuntergrenze unzulässig
Das Oberlandesgericht Innsbruck beurteilt das nachträgliche Einziehen einer Zinssatzuntergrenze bei Verbraucherkrediten als unzulässig. Negative Indikatoren bzw. Referenzzinssätze müssen weitergegeben werden, bis der Zinssatz Null erreicht. Negativzinsen sind aber nicht auszuzahlen.