GIS-Entgelt: Zahlungspflicht bei Versorgung des Standorts mit ORF-Programmen
Mit § 31 Abs 10 ORF-Gesetz wollte der Gesetzgeber "klarstellen", dass die Verpflichtung zur Zahlung des ORF-Programmentgelts nicht nur dann besteht, wenn die ORF-Programme tatsächlich empfangen werden, sondern auch dann, wenn ein Standort durch digitale terrestrische Übertragung versorgt wird und daher der Empfang der Fernsehprogramme möglich ist - auch wenn der Rundfunkteilnehmer über keine "Zusatzeinrichtungen" für seine bestehende Rundfunkempfangseinrichtung verfügt.
