BGH zur Haftung der Bank bei drittfinanzierter Vermögensanlage
Bedienen sich eine Anlagegesellschaft und eine Bank derselben Vertriebsorganisation, stellen der Abschluss des Anlagegeschäftes und der Abschluss des finanzierenden Kreditgeschäftes ein verbundenes Geschäft dar, das einen Einwendungsdurchgriff und einen Schadenersatzanspruch des Anlegers gegenüber der Bank rechtfertigt.