Unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte
Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten.
Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten.
Eine „gewerbliche Garantie“ kann sich auch auf subjektive Umstände der Verbraucher:innen wie die in ihr Belieben gestellte Zufriedenheit mit der erworbenen Ware beziehen, ohne dass das Vorliegen dieser Umstände für die Geltendmachung der Garantie objektiv geprüft werden müsste.
Art 6 Abs 2 Rom I-VO, wonach die Rechtswahl bei Verbraucherverträgen durch den Schutz zwingender Bestimmungen des Verbraucher-Heimatstaats beschränkt ist, stellt eine zwingende und abschließende Regelung dar.
Der EuGH hat zu einem Verfahren, das der VKI im Auftrag des Sozialministeriums führt, Stellung genommen zur Frage, ob Verbraucher:innen nach einer automatischen Vertragsverlängerung eines Fernabsatzvertrages erneut ein Widerrufsrecht zukommt.
Der EuGH hat zu einem Verfahren, das der VKI im Auftrag des Sozialministeriums führt, Stellung genommen zur Frage, ob Verbraucher:innen nach einer automatischen Vertragsverlängerung eines Fernabsatzvertrages erneut ein Widerrufsrecht zukommt.
Der VKI die Barracuda Music GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB geklagt. Die beanstandeten Bestimmungen betreffen vor allem die Absage von Veranstaltungen. Der OGH erklärte alle im Revisionsverfahren noch anhängigen Klauseln für unzulässig.
Der VKI die Barracuda Music GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB geklagt. Die beanstandeten Bestimmungen betreffen vor allem die Absage von Veranstaltungen. Der OGH erklärte alle im Revisionsverfahren noch anhängigen Klauseln für unzulässig.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums insgesamt 27 Klauseln aus den AGB der Aurena GmbH – einem Veranstalter von Online-Versteigerungen – abgemahnt. Die Aurena GmbH war in Folge bereit, zu 22 Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben, bestritt aber die Gesetzwidrigkeit der übrigen fünf Klauseln, woraufhin der VKI eine Klage einbrachte. Zentrales Thema im Verfahren um diese Klauseln war die Frage, ob Verbraucher:innen bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion der Aurena GmbH ein Rücktrittsrecht haben. In den AGB wurde ein solches Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Das LG Leoben gab nun dem VKI zur Gänze recht und erklärte die fünf eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums insgesamt 27 Klauseln aus den AGB der Aurena GmbH – einem Veranstalter von Online-Versteigerungen – abgemahnt. Die Aurena GmbH war in Folge bereit, zu 22 Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben, bestritt aber die Gesetzwidrigkeit der übrigen fünf Klauseln, woraufhin der VKI eine Klage einbrachte. Zentrales Thema im Verfahren um diese Klauseln war die Frage, ob Verbraucher:innen bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion der Aurena GmbH ein Rücktrittsrecht haben. In den AGB wurde ein solches Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Das LG Leoben gab nun dem VKI zur Gänze recht und erklärte die fünf eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im konkreten Fall lag das für die Zuständigkeit eines österreichischen Gerichts notwendige Ausrichten der gewerblichen Tätigkeit nicht vor.
Ein Erbensucher verlangte 25 % des Wertes des zufallenden Nachlasses. Laut OGH lag hier keine Zwangslage des Erben vor.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Online-Nachhilfeunternehmen GoStudent GmbH (GoStudent) geklagt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nun 20,5 der 22 vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig erklärt. Damit fallen Klauseln zur einseitigen AGB- und Leistungs-Änderung, zum Verfall von bezahlten Nachhilfeeinheiten und zur automatischen Vertragsverlängerung von GoStudent weg. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Online-Nachhilfeunternehmen GoStudent GmbH (GoStudent) geklagt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nun 20,5 der 22 vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig erklärt. Damit fallen Klauseln zur einseitigen AGB- und Leistungs-Änderung, zum Verfall von bezahlten Nachhilfeeinheiten und zur automatischen Vertragsverlängerung von GoStudent weg. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Forstinger Österreich GmbH ist - wieder - insolvent. Der Insolvenzantrag wurde eingebracht. Wir informieren.
Mit Wirkung vom 14.6.2023 wurde zur Leiner & kika Möbelhandels GmbH ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Wir haben die wesentlichen Informationen zusammengestellt.
Nach Medienberichten soll am 13.6.2021 ein Insolvenzantrag von kika/Leiner eingebracht werden. Welche Art des Insolvenzverfahrens durchgeführt wird, wissen wir derzeit nicht. Im Raum steht ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Wir informieren Sie hier allgemein über Ihre Möglichkeiten und Rechte im Falle der Insolvenz eines Unternehmens.
Die Klägerin machte einen PCR-Test. Im Labor kam es zu einer „Datenpanne“. Die Klägerin hat grundsätzlich das Recht, dass ihr mitgeteilt wird, ob durch eine konkret genannte Datenübermittlung an einen Empfänger ihre personenbezogenen Daten offengelegt wurden, selbst wenn der Empfänger nicht bekannt sein sollte.
Der VKI hatte die Bergbahnen Westendorf Gesellschaft m.b.H geklagt. Gegenstand des Verfahrens ist eine Verzichtserklärung der Verbraucher:innen für allfällige Rückerstattungsansprüche bei teilweiser oder gänzlicher Einstellung des Skiliftbetriebs.
Hat ein Handwerker-Unternehmen bei einem außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag die Verbraucher:innen nicht über das Rücktrittsrecht belehrt und treten diese vom Vertrag zurück, müssen die Verbraucher:innen kein Entgelt zahlen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Online-Nachhilfeunternehmen GoStudent GmbH (GoStudent) geklagt. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat nun 17 der 22 vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig erklärt. Damit fällt unter anderem die Vertragsverlängerungsklausel von GoStudent weg, auf die das Unternehmen zahlreiche automatische Vertragsverlängerungen gestützt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der VKI hatte die Laudamotion GmbH (Laudamotion) wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen geklagt. Nun wurde noch die letzte der eingeklagten Klauseln, eine Datenschutzklausel, rechtskräftig für unzulässig erklärt.
Der VKI hatte die Laudamotion GmbH (Laudamotion) wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen geklagt. Nun wurde noch die letzte der eingeklagten Klauseln, eine Datenschutzklausel, rechtskräftig für unzulässig erklärt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die musicnet entertainment GmbH geklagt. Diese ist ua Veranstalter des Frequency Festivals (FQ). Für Kund:innen, die bereits ein Ticket für das FQ 2020 erworben hatten, es aber gegen ein Ticket für das FQ 2021 tauschten, sah der Veranstalter erst für 1.1.2024 die Möglichkeit vor, die Rückzahlung des Kaufpreises zu verlangen.
In einem aktuellen Fall verneinte der OGH das Vorliegen eines Ausrichten einer unternehmerischen Tätigkeit auf Österreich und damit die Zuständigkeit des österreichischen Gerichts.
Der VKI klagte erfolgreich die ANSA Fitness GmbH. Die ANSA Fitness GmbH betreibt als Fitinn-Franchisenehmerin fünf Fitnessstudios in Wien.
Der EuGH nimmt deutlich Stellung: Es reicht idR nicht aus, nach einem Auskunftsbegehren eines Betroffenen nur die Empfängerkategorie bekannt zu geben; vielmehr muss idR über die konkreten Empfänger der personenbezogenen Daten informiert werden.
Im Jahr 2020 wurde ein Gesetz beschlossen, durch welches die Veranstalter:innen von Kunst-, Kultur- und Sportereignissen nicht mehr der sonst geltenden gesetzlichen Regelung entsprechend bei Entfall der Veranstaltung aufgrund der Covid-19-Pandemie das bereits empfangene Geld zurückzahlen müssen, sondern den Kund:innen stattdessen - großteils - Gutscheine ausgeben konnten. Mit 1.1.2023 müssen bisher nicht eingelöste Gutscheine, die auf Grundlage dieses Gesetztes für abgesagte Veranstaltungen im Jahr 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 ausgestellt wurden, nach Aufforderung unverzüglich ausbezahlt werden.
Der VKI hatte die WhatsApp Ireland Limited geklagt. Anlass für die Klage war eine Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp im Jahr 2021. Das OLG Wien beurteilte nun sowohl die Anlassklausel als auch fünf Klauseln aus den Nutzungsbedingungen für unzulässig.
Der VKI hatte die WhatsApp Ireland Limited geklagt. Anlass für die Klage war eine Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp im Jahr 2021. Das OLG Wien beurteilte nun sowohl die Anlassklausel als auch fünf Klauseln aus den Nutzungsbedingungen für unzulässig.
Vor dem 24. Dezember werden die Geschenke gekauft - nach dem 24.Dezember stellt sich die Frage: Was mache ich mit einem Geschenk, das nicht gefällt oder etwa nicht funktioniert? Sehr beliebte Weihnachtsgeschenke sind Gutscheine. Aber was passiert mit diesen, wenn der Unternehmer insolvent wird?
Zusatzgebühren verteuern das Training in Fitnessstudios erheblich. Eine Preisaufsplittung, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) für unzulässig erachtet. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die WBQ Fitness GmbH, einen „Clever-fit“- Franchisenehmer, wegen solcher Zusatzgebühren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Rechtsansicht des VKI jetzt rechtskräftig bestätigt. Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten haben als Folge einen Rückzahlungsanspruch. Das Urteil strahlt zudem auf unzählige Fitnessverträge in ganz Österreich aus.
Zusatzgebühren verteuern das Training in Fitnessstudios erheblich. Eine Preisaufsplittung, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) für unzulässig erachtet. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die WBQ Fitness GmbH, einen „Clever-fit“- Franchisenehmer, wegen solcher Zusatzgebühren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Rechtsansicht des VKI jetzt rechtskräftig bestätigt. Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten haben als Folge einen Rückzahlungsanspruch. Das Urteil strahlt zudem auf unzählige Fitnessverträge in ganz Österreich aus.
Im Vorlageverfahren "Gupfinger" stellt der EuGH erstmals auch zum österreichischen Recht klar, dass sich ein Unternehmer nach Wegfall einer missbräuchlichen Schadenersatzklausel nicht auf das dispositive Recht berufen und auf dieser Grundlage Schadenersatz vom Verbraucher verlangen kann. Einer „geltungserhaltenden Klauselabgrenzung“ durch Teilung von Klauseln in ihre zulässigen und unzulässigen Regelungsbestandteile schiebt der EuGH einen Riegel vor.
Damit liegt erstmals Rechtsprechung des EuGH zum österreichischen Recht vor. Dem Urteil kommt für österreichische Verbraucher:innen grundlegende Bedeutung zu.
Im ungarischen Anlassfall ging es ua um die Frage, ob ein Unternehmen ursprünglich rechtmäßig erhobene personenbezogene Daten in einer anderen, hier Testdatenbank speichern darf.
Der VKI hatte die PE Digital GmbH geklagt. Anlass für die Klage waren zahlreiche Beschwerden von Konsument:innen, deren Premium-Mitgliedschaft bei Parship und Elitepartner automatisch um 12 Monate verlängert wurde. Das OLG Wien erklärte nicht nur mehrere Vorgehensweisen der PE Digital GmbH im Zusammenhang mit der automatischen Vertragsverlängerung für gesetzwidrig, sondern auch eine zweijährige Bindungsfrist ohne Kündigungsmöglichkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der VKI hatte die PE Digital GmbH geklagt. Anlass für die Klage waren zahlreiche Beschwerden von Konsument:innen, deren Premium-Mitgliedschaft bei Parship und Elitepartner automatisch um 12 Monate verlängert wurde. Das OLG Wien erklärte nicht nur mehrere Vorgehensweisen der PE Digital GmbH im Zusammenhang mit der automatischen Vertragsverlängerung für gesetzwidrig, sondern auch eine zweijährige Bindungsfrist ohne Kündigungsmöglichkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der VKI hatte die Flix SE iZm der obligatorischen Eingabe der Email-Adresse beim Buchungsvorgang und einer Klausel, die die Nutzung der E-Mail-Adresse für die Zusendung von "zusätzlichen Angaben rund um das Reisen" vorsah. Das OLG Wien gab der Unterlassungsklage statt.
Der VKI hatte die Flix SE iZm der obligatorischen Eingabe der Email-Adresse beim Buchungsvorgang und einer Klausel, die die Nutzung der E-Mail-Adresse für die Zusendung von "zusätzlichen Angaben rund um das Reisen" vorsah. Das OLG Wien gab der Unterlassungsklage statt.
In Umsetzung der Modernisierungs-Richtlinie wurden in Österreich mehrere verbraucherrechtlich relevante Gesetze geändert. Die Umsetzung fand durch das MORUG I und das MORUG II statt, beide traten am 20.7.2022 in Kraft.
Otto und Quelle verrechneten bei Teilzahlungsvereinbarung vor dem 30. August 2020 unzulässige Teilzahlungskosten von 21,7 Prozent Zinsen pro Jahr. VKI hat sich mit Otto und Quelle geeinigt und bietet betroffenen Konsument:innen Unterstützung an.
Eine fehlerhafte Kaffeemaschine hatte einen Schaden verursacht. In dem Verfahren um Schadenersatz wegen Produkthaftung ging es um die Frage, ob neben dem Anbringen einer Marke auf einem Produkt sonstige Kriterien erforderlich sind, damit der Markeninhaber als Hersteller iS der Produkthaftung gilt und damit haftet. Der EuGH verneinte dies.
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