Urteil: Kosten für Reparaturauftrag schränken unzulässigerweise Gewährleisung ein
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die e-tec electronic GmbH. Nun gab auch das zweitinstanzliche Oberlandesgericht Linz der Klage statt.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die e-tec electronic GmbH. Nun gab auch das zweitinstanzliche Oberlandesgericht Linz der Klage statt.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Inkassobüro INKO Inkasso GmbH. Der OGH erklärte bereits die Mehrzahl der eingeklagten Klauseln für unzulässig. Im zweiten Rechtsgang gab das HG Wien bei den noch offen gebliebenen Fragen dem VKI Recht und erklärte das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) für anwendbar. Kreditvermittlung ist eine zentrale Tätigkeit des Inkassobüros.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Inkassobüro INKO Inkasso GmbH. Der OGH erklärte bereits die Mehrzahl der eingeklagten Klauseln für unzulässig. Im zweiten Rechtsgang gab das HG Wien bei den noch offen gebliebenen Fragen dem VKI Recht und erklärte das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) für anwendbar. Kreditvermitllung ist eine zentrale Tätigkeit des Inkassobüros.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums Amazon EU S.à r.l. wegen 12 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (aus 2012). Der OGH beurteilte nun alle eingeklagten Klauseln als rechtswidrig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums Amazon EU S.a. r.l. wegen 12 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (aus 2012). Der OGH beurteilte nun alle eingeklagten Klauseln als rechtswidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die simpli services GmbH & Co KG und bekam vor dem Handelsgericht Wien (HG Wien) zur Gänze Recht. Das HG Wien erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline für unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die simpli services GmbH & Co KG und bekam vor dem Handelsgericht Wien (HG Wien) zur Gänze Recht. Das HG Wien erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline für unzulässig.
Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick, welche Gesetze mit Bezug zum Konsumentenschutz im Jahr 2018 geändert werden.
Geschädigte des VW-Dieselskandals müssen bis Mitte 2018 aktiv werden.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Ideo Labs GmbH wegen der Dating-Onlineportale www.daily-date.at und www.dateformore.at sowohl wegen irreführender Angaben zur Dauer der Testmitgliedschaft, als auch wegen der - mangelnden - Möglichkeit von diesem Vertrag wieder zurückzutreten.
Airline haftet für Unfälle, die sich auf der Fluggastbrücke ereignen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die CTS Eventim Austria GmbH wegen gesetzwidriger Klauseln in den AGB. Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt die Website www.oeticket.com und verrechnet zusätzliche Servicegebühren für "print@home-Tickets", "mobile-Tickets" und bestimmte Hinterlegungsarten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die CTS Eventim Austria GmbH wegen gesetzwidriger Klauseln in den AGB. Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt die Website www.oeticket.com und verrechnet zusätzliche Servicegebühren für "print@home-Tickets", "mobile-Tickets" und bestimmte Hinterlegungsarten.
Der neue gemeinnützige Verein "noyb - Europäisches Zentrum für Digitale Rechte" will Tech-Giganten zu Respekt für Grundrechte zwingen.
Eine Garantieerklärung würde Sicherheit bei negativen Folgen durch Software-Update schaffen.
HG Wien beurteilt die Wandlung des Kaufvertrags als zulässig und spricht Kläger Kaufpreis abzüglich Benutzungsentgelt zu. Verbesserung durch VW (Software-Update) sei für den Kläger unzumutbar.
Interne VKI-Umfrage zeigt Nachteile beim Verbrauch und Leistungseinbrüche beim Motor.
Das OLG bestätigte, dass die Wiederholungsgefahr bei dem Angebot eines Unterlassungsvergleiches mit Ersatzklauseln nach Klagseinbringung weiterhin aufrecht bleibt.
Das OLG bestätigte, dass die Wiederholungsgefahr bei dem Angebot eines Unterlassungsvergleiches mit Ersatzklauseln nach Klagseinbringung weiterhin aufrecht bleibt.
Ende 2017 droht Verjährung von vertraglichen Ansprüchen.
Ziel ist die Entschuldung der Person. Im Schuldenregulierungsverfahren für natürliche Personen muss man zwischen dem sog Zahlungsplan und dem Abschöpfungsverfahren unterscheiden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - PE Digital GmbH geklagt, die unter anderem das Partnervermittlungsportal "Parship" betreibt. Der OGH hat nun bestätigt, dass die gesetzlich geforderte, nochmalige Information vom drohenden Ablauf der Kündigungsfrist deutlich erteilt werden müsse: Das dazu versandte E-Mail ist nicht ausreichend.
Die Anlegerskandale der vergangenen Jahre sowie aktuell VW-Dieselgate zeigen, dass es derzeit für Massenverfahren in Österreich kein ausreichendes Verfahren in der Zivilprozessordnung gibt, Ansprüche von manchmal tausenden Geschädigten zu bündeln und prozessökonomisch abzuarbeiten. Vielen Konsumenten bleibt zudem der Zugang zum Recht verwehrt, weil sie das Kostenrisiko, das mit einer Prozessführung verbunden ist, nicht tragen können. Diese Nachteile sollen durch die Einführung einer Gruppenklage und eines Musterverfahrens vermieden werden.
Da die beklagte Konsumentin die Besitzstörung nie bestritt und außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgab, die den konkreten Wortlaut der von der Klägerin verlangten Unterlassungserklärung abdeckten, war zum Zeitpunkt der Einbringung der Besitzstörungsklage die Wiederholungsgefahr bereits weggefallen. Die Abgabe eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches war für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht erforderlich.
Da die beklagte Konsumentin die Besitzstörung nie bestritt und außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgab, die den konkreten Wortlaut der von der Klägerin verlangten Unterlassungserklärung abdeckten, war zum Zeitpunkt der Einbringung der Besitzstörungsklage die Wiederholungsgefahr bereits weggefallen und das Landesgericht Wiener Neustadt wies daher die Besitzstörungsklage ab.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.
Der VKI hatte die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice "Ö-Ticket" betreibt, geklagt, weil sie für diverse Möglichkeiten, um zu den Tickets, zu kommen, Gebühren verrechnet. Laut Urteil des Handelsgerichts Wien sind alle eingeklagten Klausel gesetzwidrig.
VKI-Beschwerde zeigt Wirkung - WKStA ermittelt gegen VW
Klauseln über "Erweiterte Mitgliedsvorteile" und zur Beendigung des Vertragsverhältnisses sind intransparent und daher gesetzwidrig.
Sieht ein Staat eine verpflichtende Mediation vor einem Gerichtsverfahren vor, so ist dies zulässig. Ein solches Erfordernis darf die Parteien aber nicht daran hindert, ihr Recht auf Zugang zum Gerichtssystem auszuüben.
Sieht ein Staat eine verpflichtende Mediation vor einem Gerichtsverfahren vor, so ist dies zulässig. Ein solches Erfordernis darf die Parteien aber nicht daran hindert, ihr Recht auf Zugang zum Gerichtssystem auszuüben.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - die Partnervermittlungsagentur Höfner & Meyer OG, die unter den beiden Marken "Noblesse" (www.partnerinstitut-noblesse.at) und "Liebesglück" (www.liebesklick.at) auftritt, wegen unzulässiger Vertragsbestimmungen abgemahnt. Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - die Inhaberin des in weiten Teilen Österreichs tätigen Instituts "Kontakt - Die Partnervermittlung", Frau Elisabeth Barasits, wegen zahlreicher unzulässiger Klauseln in Partnervermittlungsverträgen geklagt.
Der VKI klagte die René Otto Knor GmbH, Betreiberin der NLP-Akademie, nachdem diese den Rücktritt eines Konsumenten vom Lehrgangsvertrag nach FAGG nicht akzeptiert hatte und die Zahlung von Stornogebühren in Höhe von 50% der Lehrgangsbeiträge vom Konsumenten verlangte. Nach Einbringung der Mahnklage zahlte die René Otto Knor GmbH nun die Stornogebühren zurück.
Die formularmäßige Verkürzung der Schadenersatzfrist auf sechs Monate zu Lasten eines Verbrauchers ist unzulässig.
Die formularmäßige Verkürzung der Schadenersatzfrist auf sechs Monate zu Lasten eines Verbrauchers ist unzulässig.
Der Klage eines Spielsüchtigen auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Glücksspielverträgen gegen die Betreiberin einer Spielstätte wurde stattgegeben. Die Beklagte brachte mehrere Gründe gegen die Klage vor, alle wurden vom Gericht abgelehnt.
Der Klage eines Spielsüchtigen auf Rückabwicklung von Glücksspielverträgen gegen die Betreiberin einer Spielstätte wegen Geschäftsunfähigkeit wurde stattgegeben. Die Beklagte brachte mehrere Gründe gegen die Klage vor, alle wurden vom Gericht abgelehnt.
Mit der von Parship versandten Erinnerungs-Mail dürfen keine automatischen Vertragsverlängerungen vorgesehen werden.
Der gewährleistungspflichtige Verkäufer darf im Rahmen eines Austauschs auch bei hohen Aus- und Einbaukosten die einzig mögliche primäre Abhilfe nicht per se ablehnen; vielmehr kann er nur die Herabsetzung seiner Verpflichtung auf den anhand des Vertrags unter Berücksichtigung von dessen Gegenstand und Zweck im Hinblick auf die Vertragswidrigkeit und den Wert der Sache in vertragsgemäßen Zustand zu ermittelnden "angemessenen Beitrag" fordern.
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