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Allgemeines Konsumentenrecht

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Urteil: Gewährleistung bei Outdoor-Handy

Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums einen gewährleistungsrechtlichen Prozess für eine Verbraucherin, die ein "Outdoor-Handy" bei der Saturn Klagenfurt Electro Handelsgesellschaft erwarb, welches bei einem Sturz aus weniger als 1,2 Metern Höhe kaputt wurde. Das Gericht gab dem VKI Recht; die Konsumentin bekam ihren Kaufpreis zurück.

Gewährleistung bei Outdoor-Handy

Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums einen gewährleistungsrechtlichen Prozess für eine Verbraucherin, die ein "Outdoor-Handy" bei der Saturn Klagenfurt Electro Handelsgesellschaft erwarb, welches bei einem Sturz aus weniger als 1,2 Metern Höhe kaputt wurde. Das Gericht gab dem VKI Recht; die Konsumentin bekam ihren Kaufpreis zurück.

Urteil: Sturz auf Glatteis. Wer haftet?

Sturz auf Glatteis beim hinteren Ausgang des Hauses. Wer haftet dem Mieter? Der OGH hat die Haftung des vom Vermieter beauftragen Winterdienstes verneint.

Sturz auf Glatteis. Wer haftet?

Sturz bei Glatteis beim hinteren Ausgang des Hauses. Wer haftet dem Mieter? Der OGH hat die Haftung des vom Vermieter beauftragen Winterdienstes verneint.

Urteil: OGH zu Zalando AGB

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Zalando SE (ehem AG) (Sitz in Deutschland) wegen derer AGB bzw Datenschutzerklärung (aus 2012). Der OGH hat nun 7 Klauseln für unzulässig erklärt.

OGH zu Zalando AGB

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Zalando AG (Sitz in Deutschland) wegen derer AGB bzw Datenschutzerklärung (aus 2012). Der OGH hat nun 7 Klauseln für unzulässig erklärt.

EuGH: Keine Facebook-Sammelklage in Österreich

Nach der heute ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren Max Schrems vs Facebook kann ein Verbraucher Ansprüche von anderen Verbrauchern, die ihm zur Durchsetzung abgetreten wurden, nicht gebündelt vor den Gerichten seines Heimatstaats geltend machen. Damit scheidet eine kollektive Rechtsdurchsetzung wegen Datenschutzverletzungen gegen Facebook in Österreich nach geltendem Recht aus (keine Facebook-Sammelklage).

Urteil: Inkassobüro muss vorvertragliche Informationen nach VKrG erteilen

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Inkassobüro INKO Inkasso GmbH. Der OGH erklärte bereits die Mehrzahl der eingeklagten Klauseln für unzulässig. Im zweiten Rechtsgang gab das HG Wien bei den noch offen gebliebenen Fragen dem VKI Recht und erklärte das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) für anwendbar. Kreditvermittlung ist eine zentrale Tätigkeit des Inkassobüros.

Inkassobüro muss vorvertragliche Informationen nach VKrG erteilen

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Inkassobüro INKO Inkasso GmbH. Der OGH erklärte bereits die Mehrzahl der eingeklagten Klauseln für unzulässig. Im zweiten Rechtsgang gab das HG Wien bei den noch offen gebliebenen Fragen dem VKI Recht und erklärte das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) für anwendbar. Kreditvermitllung ist eine zentrale Tätigkeit des Inkassobüros.

Voller Erfolg VKI gegen Amazon

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums Amazon EU S.à r.l. wegen 12 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (aus 2012). Der OGH beurteilte nun alle eingeklagten Klauseln als rechtswidrig.

Urteil: Voller Erfolg VKI gegen Amazon

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums Amazon EU S.a. r.l. wegen 12 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (aus 2012). Der OGH beurteilte nun alle eingeklagten Klauseln als rechtswidrig.

Simpli TV: Urteil zur Zustimmung zum Werbungserhalt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die simpli services GmbH & Co KG und bekam vor dem Handelsgericht Wien (HG Wien) zur Gänze Recht. Das HG Wien erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline für unzulässig.

Urteil: Simpli TV: Urteil zur Zustimmung zum Werbungserhalt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die simpli services GmbH & Co KG und bekam vor dem Handelsgericht Wien (HG Wien) zur Gänze Recht. Das HG Wien erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline für unzulässig.

Gesetzesänderungen im Jahr 2018

Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick, welche Gesetze mit Bezug zum Konsumentenschutz im Jahr 2018 geändert werden.

Erfreuliches Urteil zu Rücktritt bei Dating-Onlineportal

Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Ideo Labs GmbH wegen der Dating-Onlineportale www.daily-date.at und www.dateformore.at sowohl wegen irreführender Angaben zur Dauer der Testmitgliedschaft, als auch wegen der - mangelnden - Möglichkeit von diesem Vertrag wieder zurückzutreten.

OLG Wien: Servicegebühr für "print@home"-Tickets

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die CTS Eventim Austria GmbH wegen gesetzwidriger Klauseln in den AGB. Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt die Website www.oeticket.com und verrechnet zusätzliche Servicegebühren für "print@home-Tickets", "mobile-Tickets" und bestimmte Hinterlegungsarten.

Urteil: OLG Wien: Servicegebühr für "print@home"-Tickets

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die CTS Eventim Austria GmbH wegen gesetzwidriger Klauseln in den AGB. Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt die Website www.oeticket.com und verrechnet zusätzliche Servicegebühren für "print@home-Tickets", "mobile-Tickets" und bestimmte Hinterlegungsarten.

Neue Datenschutz-NGO "noyb" startet

Der neue gemeinnützige Verein "noyb - Europäisches Zentrum für Digitale Rechte" will Tech-Giganten zu Respekt für Grundrechte zwingen.

VW Abgasskandal - Erfolg gegen VW-Vertragshändler

HG Wien beurteilt die Wandlung des Kaufvertrags als zulässig und spricht Kläger Kaufpreis abzüglich Benutzungsentgelt zu. Verbesserung durch VW (Software-Update) sei für den Kläger unzumutbar.

Neuregelung Privatkonkurs ab 1.11.2017

Ziel ist die Entschuldung der Person. Im Schuldenregulierungsverfahren für natürliche Personen muss man zwischen dem sog Zahlungsplan und dem Abschöpfungsverfahren unterscheiden.

Parship: Automatische Vertragsverlängerung durch Versand nichtssagender Erinnerungs-E-Mails unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - PE Digital GmbH geklagt, die unter anderem das Partnervermittlungsportal "Parship" betreibt. Der OGH hat nun bestätigt, dass die gesetzlich geforderte, nochmalige Information vom drohenden Ablauf der Kündigungsfrist deutlich erteilt werden müsse: Das dazu versandte E-Mail ist nicht ausreichend.

AK und VKI fordern: Höchste Zeit für Gruppenklagen!

Die Anlegerskandale der vergangenen Jahre sowie aktuell VW-Dieselgate zeigen, dass es derzeit für Massenverfahren in Österreich kein ausreichendes Verfahren in der Zivilprozessordnung gibt, Ansprüche von manchmal tausenden Geschädigten zu bündeln und prozessökonomisch abzuarbeiten. Vielen Konsumenten bleibt zudem der Zugang zum Recht verwehrt, weil sie das Kostenrisiko, das mit einer Prozessführung verbunden ist, nicht tragen können. Diese Nachteile sollen durch die Einführung einer Gruppenklage und eines Musterverfahrens vermieden werden.

Urteil: Besitzstörungsklage wegen fehlender Wiederholungsgefahr abgewiesen

Da die beklagte Konsumentin die Besitzstörung nie bestritt und außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgab, die den konkreten Wortlaut der von der Klägerin verlangten Unterlassungserklärung abdeckten, war zum Zeitpunkt der Einbringung der Besitzstörungsklage die Wiederholungsgefahr bereits weggefallen. Die Abgabe eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches war für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht erforderlich.

Besitzstörungsklage (Parken) abgewiesen

Da die beklagte Konsumentin die Besitzstörung nie bestritt und außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgab, die den konkreten Wortlaut der von der Klägerin verlangten Unterlassungserklärung abdeckten, war zum Zeitpunkt der Einbringung der Besitzstörungsklage die Wiederholungsgefahr bereits weggefallen und das Landesgericht Wiener Neustadt wies daher die Besitzstörungsklage ab.

Ingesamt 33 Klauseln von Fitnesscenter aufgehoben

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.

Ö-Ticket: Servicegebühr für "print@home"-Tickets rechtswidrig!

Der VKI hatte die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice "Ö-Ticket" betreibt, geklagt, weil sie für diverse Möglichkeiten, um zu den Tickets, zu kommen, Gebühren verrechnet. Laut Urteil des Handelsgerichts Wien sind alle eingeklagten Klausel gesetzwidrig.

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Sozialministerium

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