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Allgemeines Konsumentenrecht

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Urteil: Inkassobüro muss vorvertragliche Informationen nach VKrG erteilen

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Inkassobüro INKO Inkasso GmbH. Der OGH erklärte bereits die Mehrzahl der eingeklagten Klauseln für unzulässig. Im zweiten Rechtsgang gab das HG Wien bei den noch offen gebliebenen Fragen dem VKI Recht und erklärte das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) für anwendbar. Kreditvermittlung ist eine zentrale Tätigkeit des Inkassobüros.

Inkassobüro muss vorvertragliche Informationen nach VKrG erteilen

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Inkassobüro INKO Inkasso GmbH. Der OGH erklärte bereits die Mehrzahl der eingeklagten Klauseln für unzulässig. Im zweiten Rechtsgang gab das HG Wien bei den noch offen gebliebenen Fragen dem VKI Recht und erklärte das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) für anwendbar. Kreditvermitllung ist eine zentrale Tätigkeit des Inkassobüros.

Voller Erfolg VKI gegen Amazon

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums Amazon EU S.à r.l. wegen 12 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (aus 2012). Der OGH beurteilte nun alle eingeklagten Klauseln als rechtswidrig.

Urteil: Voller Erfolg VKI gegen Amazon

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums Amazon EU S.a. r.l. wegen 12 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (aus 2012). Der OGH beurteilte nun alle eingeklagten Klauseln als rechtswidrig.

Simpli TV: Urteil zur Zustimmung zum Werbungserhalt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die simpli services GmbH & Co KG und bekam vor dem Handelsgericht Wien (HG Wien) zur Gänze Recht. Das HG Wien erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline für unzulässig.

Urteil: Simpli TV: Urteil zur Zustimmung zum Werbungserhalt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die simpli services GmbH & Co KG und bekam vor dem Handelsgericht Wien (HG Wien) zur Gänze Recht. Das HG Wien erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline für unzulässig.

Gesetzesänderungen im Jahr 2018

Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick, welche Gesetze mit Bezug zum Konsumentenschutz im Jahr 2018 geändert werden.

Erfreuliches Urteil zu Rücktritt bei Dating-Onlineportal

Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Ideo Labs GmbH wegen der Dating-Onlineportale www.daily-date.at und www.dateformore.at sowohl wegen irreführender Angaben zur Dauer der Testmitgliedschaft, als auch wegen der - mangelnden - Möglichkeit von diesem Vertrag wieder zurückzutreten.

OLG Wien: Servicegebühr für "print@home"-Tickets

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die CTS Eventim Austria GmbH wegen gesetzwidriger Klauseln in den AGB. Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt die Website www.oeticket.com und verrechnet zusätzliche Servicegebühren für "print@home-Tickets", "mobile-Tickets" und bestimmte Hinterlegungsarten.

Urteil: OLG Wien: Servicegebühr für "print@home"-Tickets

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die CTS Eventim Austria GmbH wegen gesetzwidriger Klauseln in den AGB. Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt die Website www.oeticket.com und verrechnet zusätzliche Servicegebühren für "print@home-Tickets", "mobile-Tickets" und bestimmte Hinterlegungsarten.

Neue Datenschutz-NGO "noyb" startet

Der neue gemeinnützige Verein "noyb - Europäisches Zentrum für Digitale Rechte" will Tech-Giganten zu Respekt für Grundrechte zwingen.

VW Abgasskandal - Erfolg gegen VW-Vertragshändler

HG Wien beurteilt die Wandlung des Kaufvertrags als zulässig und spricht Kläger Kaufpreis abzüglich Benutzungsentgelt zu. Verbesserung durch VW (Software-Update) sei für den Kläger unzumutbar.

Neuregelung Privatkonkurs ab 1.11.2017

Ziel ist die Entschuldung der Person. Im Schuldenregulierungsverfahren für natürliche Personen muss man zwischen dem sog Zahlungsplan und dem Abschöpfungsverfahren unterscheiden.

Parship: Automatische Vertragsverlängerung durch Versand nichtssagender Erinnerungs-E-Mails unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - PE Digital GmbH geklagt, die unter anderem das Partnervermittlungsportal "Parship" betreibt. Der OGH hat nun bestätigt, dass die gesetzlich geforderte, nochmalige Information vom drohenden Ablauf der Kündigungsfrist deutlich erteilt werden müsse: Das dazu versandte E-Mail ist nicht ausreichend.

AK und VKI fordern: Höchste Zeit für Gruppenklagen!

Die Anlegerskandale der vergangenen Jahre sowie aktuell VW-Dieselgate zeigen, dass es derzeit für Massenverfahren in Österreich kein ausreichendes Verfahren in der Zivilprozessordnung gibt, Ansprüche von manchmal tausenden Geschädigten zu bündeln und prozessökonomisch abzuarbeiten. Vielen Konsumenten bleibt zudem der Zugang zum Recht verwehrt, weil sie das Kostenrisiko, das mit einer Prozessführung verbunden ist, nicht tragen können. Diese Nachteile sollen durch die Einführung einer Gruppenklage und eines Musterverfahrens vermieden werden.

Urteil: Besitzstörungsklage wegen fehlender Wiederholungsgefahr abgewiesen

Da die beklagte Konsumentin die Besitzstörung nie bestritt und außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgab, die den konkreten Wortlaut der von der Klägerin verlangten Unterlassungserklärung abdeckten, war zum Zeitpunkt der Einbringung der Besitzstörungsklage die Wiederholungsgefahr bereits weggefallen. Die Abgabe eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches war für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht erforderlich.

Besitzstörungsklage (Parken) abgewiesen

Da die beklagte Konsumentin die Besitzstörung nie bestritt und außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgab, die den konkreten Wortlaut der von der Klägerin verlangten Unterlassungserklärung abdeckten, war zum Zeitpunkt der Einbringung der Besitzstörungsklage die Wiederholungsgefahr bereits weggefallen und das Landesgericht Wiener Neustadt wies daher die Besitzstörungsklage ab.

Ingesamt 33 Klauseln von Fitnesscenter aufgehoben

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.

Ö-Ticket: Servicegebühr für "print@home"-Tickets rechtswidrig!

Der VKI hatte die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice "Ö-Ticket" betreibt, geklagt, weil sie für diverse Möglichkeiten, um zu den Tickets, zu kommen, Gebühren verrechnet. Laut Urteil des Handelsgerichts Wien sind alle eingeklagten Klausel gesetzwidrig.

61 Klauseln bei Lyoness gesetzwidrig

Klauseln über "Erweiterte Mitgliedsvorteile" und zur Beendigung des Vertragsverhältnisses sind intransparent und daher gesetzwidrig.

Unzulässige Vertragsbestimmungen bei Partnervermittler Höfner & Meyer OG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - die Partnervermittlungsagentur Höfner & Meyer OG, die unter den beiden Marken "Noblesse" (www.partnerinstitut-noblesse.at) und "Liebesglück" (www.liebesklick.at) auftritt, wegen unzulässiger Vertragsbestimmungen abgemahnt. Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.

NLP-Akademie zahlt Stornogebühren nach Klage des VKI an den Konsumenten zurück

Der VKI klagte die René Otto Knor GmbH, Betreiberin der NLP-Akademie, nachdem diese den Rücktritt eines Konsumenten vom Lehrgangsvertrag nach FAGG nicht akzeptiert hatte und die Zahlung von Stornogebühren in Höhe von 50% der Lehrgangsbeiträge vom Konsumenten verlangte. Nach Einbringung der Mahnklage zahlte die René Otto Knor GmbH nun die Stornogebühren zurück.

Urteil: OGH zu Glücksspielvertrag

Der Klage eines Spielsüchtigen auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Glücksspielverträgen gegen die Betreiberin einer Spielstätte wurde stattgegeben. Die Beklagte brachte mehrere Gründe gegen die Klage vor, alle wurden vom Gericht abgelehnt.

OGH zu Glücksspielvertrag

Der Klage eines Spielsüchtigen auf Rückabwicklung von Glücksspielverträgen gegen die Betreiberin einer Spielstätte wegen Geschäftsunfähigkeit wurde stattgegeben. Die Beklagte brachte mehrere Gründe gegen die Klage vor, alle wurden vom Gericht abgelehnt.

Gewährleistung: Beschränkung des Ersatzes von Aus-und Einbaukosten

Der gewährleistungspflichtige Verkäufer darf im Rahmen eines Austauschs auch bei hohen Aus- und Einbaukosten die einzig mögliche primäre Abhilfe nicht per se ablehnen; vielmehr kann er nur die Herabsetzung seiner Verpflichtung auf den anhand des Vertrags unter Berücksichtigung von dessen Gegenstand und Zweck im Hinblick auf die Vertragswidrigkeit und den Wert der Sache in vertragsgemäßen Zustand zu ermittelnden "angemessenen Beitrag" fordern.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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