Urteil: Automatische Vertragsverlängerung bei Parship unzulässig
Auf den drohenden Ablauf der Kündigungsfrist und dessen Folgen muss während offener Frist deutlich hingewiesen werden. Da eine von Parship per E-Mail versandte Benachrichtigung diese Anforderungen nicht erfüllte, brachte der VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - Klage ein und bekam vom Handelsgericht Wien Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.