Ö-Ticket: Servicegebühr für "print@home"-Tickets rechtswidrig!
Der VKI hatte die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice "Ö-Ticket" betreibt, geklagt, weil sie für diverse Möglichkeiten, um zu den Tickets, zu kommen, Gebühren verrechnet. Laut Urteil des Handelsgerichts Wien sind alle eingeklagten Klausel gesetzwidrig.