Sturz im Einkaufszentrum
Die Kundin eines Einkaufszentrums stürzte, weil sich eine Aufzugstür öffnete, obwohl sich die Kabine etwa 10 cm über dem Niveau des angefahrenen Stockwerks befand. Die Klage gegen die Betreiberin des Einkaufszentrums auf Schadenersatz wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wurde abgewiesen, weil die Mitarbeiter der Beklagten die Aufzüge täglich mehrmals kontrollierten.