Unzulässige Klauseln bei Mietwagenfirma
Unzulässige Klauseln können nicht nur in den als solche bezeichneten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" enthalten sein, sondern auch an anderer Stelle im Mietvertragsformblatt oder etwa einem Übernahme-/Rückgabe-Protokoll versteckt sein. So etwa im vorliegenden Fall der Firma Megadrive Autovermietung GmbH, einer 100 %igen Tochter der Charterline Autovermietung GmbH, besser bekannt als "Buchbinder rent-a-car".