VW-Abgasskandal: Musterfeststellungsklage in Deutschland
Auswirkungen auf österreichische Geschädigte
Auswirkungen auf österreichische Geschädigte
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die CTS Eventim Austria GmbH wegen gesetzwidriger Klauseln in den AGB. Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt die Website www.oeticket.com und verrechnete zusätzliche Servicegebühren für "print@home-Tickets", "mobile-Tickets" und bestimmte Hinterlegungsarten.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die CTS Eventim Austria GmbH wegen gesetzwidriger Klauseln in den AGB. Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt die Website www.oeticket.com und verrechnete zusätzliche Servicegebühren für "print@home-Tickets", "mobile-Tickets" und bestimmte Hinterlegungsarten.
Ein Kontoinhaber beantragte eine Auskunft hinsichtlich gewisser Kontoauszüge der letzten fünf Jahre, da er selbst nur ein Jahr zurückliegende Auszüge einsehen konnte. Dabei stützte er sich auf sein datenschutzrechtliches Recht auf Auskunft, verlangte erstmalig und auch sehr spezifische Daten der Bank. Diese verrechnete ihm ein Entgelt von 30 Euro. Die Datenschutzbehörde (DSB) hielt fest, dass die Beantragung der Auskunft hinsichtlich dieser Kontoauszüge nicht exzessiv oder schikanös ist und kostenlos zu erfolgen hat.
Eine natürliche Person, die gleichzeitig eine Reihe von Anzeigen, in denen neue und gebrauchte Waren zum Verkauf angeboten werden, auf einer Website veröffentlicht, ist nur dann als "Unternehmerin" einzustufen, wenn diese Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
VW-Händler zur Rücknahme des Fahrzeuges verurteilt
Verbraucher haben bei Käufen an Messeständen unter Umständen ein Rücktrittsrecht. Dabei kommt es insbesondere auf das Erscheinungsbild des Messestandes an.
Verbraucher haben bei Käufen an Messeständen unter Umständen ein Rücktrittsrecht. Dabei kommt es insbesondere auf das Erscheinungsbild des Messestandes an.
Wieder hatten sich die Gerichte mit einer Klage im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen wegen manipulierter Motorsteuerungssoftware zu befassen. Der OGH bestätigt nunmehr, dass es für die Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung auf das Bestehen des Versicherungsvertrages zum Zeitpunkt der Zulassung ankommt.
Über die Xantho-Group GmbH wurde am 11.07.2018 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet.
Eine Online-Plattform für Gutscheine für Leistungen (Übernachtungen) anderer Unternehmer sah eine einjährige Gültigkeitsdauer dieser Gutscheine vor. Dies ist gröblich benachteiligend.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich - die "CVS Fitness GmbH" als Betreiberin der EMS Station wegen deren unzulässigen Vertragsbedingungen abgemahnt. Die CVS Fitness GmbH hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Was können Verbraucher tun, wenn sie etwa in den Medien hören, dass es einem Unternehmen finanziell schlecht geht, mit dem sie bereits ein Geschäft abgeschlossen haben oder überlegen abzuschließen.
Der OGH beschäftigt sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage, was bei Verbrauchergeschäften im Lichte der EuGH-Rechtsprechung die Folgen einer unwirksamen Vertragsklausel sind. Er führt dazu aus, dass grundsätzlich ein Lückenschluss durch Anwendung dispositiven Rechts (§ 1152 ABGB) oder ergänzende Vertragsauslegung nicht erlaubt ist. Die Schließung der durch den Wegfall der missbräuchlichen Klausel entstandenen Vertragslücke im Verbraucherrecht ist nur dann zulässig, wenn sich die ersatzlose Streichung der missbräuchlichen Klausel nachteilig auf die Rechtssituation des Verbrauchers auswirken würde.
Das LG Eisenstadt sah eine berechtigte Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen Irrtums und sprach den Klägern den Kaufpreis abzüglich Benutzungsentgelt zu. Manipulierte Fahrzeuge besäßen nicht die beim Kauf gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften, wenn die angegebene Werte für den NOx Ausstoß im Realbetrieb um das 5-fache überschritten werden. Auch nach dem Software Update werden Grenzwerte um 77% überschritten.
Ab dem 25.5.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU unmittelbar und somit auch in Österreich. Die entsprechenden Regelungen hat Österreich im Datenschutzgesetz 2018 (DSG) zusätzlich innerstaatlich verankert. Die DSGVO ändert das europäische Datenschutzregime maßgeblich. Hier ein Überblick.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ab 25.5.2018 in der EU anwendbar. In Österreich muss daher das Datenschutzgesetz angepasst werden. Am 20.4.2018 wurde dazu ein Abänderungsantrag der ursprünglichen Fassung ins Parlament eingebracht und angenommen.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Jollydays GmbH. Insgesamt wurden 8 Klauseln eingeklagt, alle 8 wurden nun vom OLG Wien rechtskräftig als unzulässig beurteilt. Zentraler Gegenstand des Verfahrens war der Gutscheinsverfall nach 3 Jahren.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Jollydays GmbH. Insgesamt wurden 8 Klauseln eingeklagt, alle 8 wurden nun vom OLG Wien rechtskräftig als unzulässig beurteilt. Zentraler Gegenstand des Verfahrens war der Gutscheinsverfall nach 3 Jahren.
Der Reformvorschlag, den die EU-Kommission heute präsentieren will, enthält deutliche Verbesserungen zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher. "Die Kommission hat einen beachtlichen Wurf vorgelegt, der die Konsequenzen aus dem VW-Skandal zieht und den Zugang zum Recht für Verbraucher klar verbessert", resümiert Dr. Petra Leupold, Leiterin der VKI Akademie. Dem sogenannten New Deal for Consumers war eine umfangreiche Analyse des geltenden Verbraucherrechts vorausgegangen. Resultat: Bei der Rechtsdurchsetzung besteht akuter Handlungsbedarf, da in den meisten Mitgliedstaaten bei Massenschäden entweder keine oder keine wirksamen Instrumente zur Verfügung stehen. Diese Analyse deckt sich mit den Erfahrungen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).
Bei einer Wohnungssanierung wurden auf der Baustelle noch Zusatzaufträge erteilt. Laut OGH bilden im konkreten Fall diese Zusatzaufträge einen einheitlichen Vertrag mit dem Hauptvertrag, weswegen kein Rücktrittsrecht nach FAGG von diesen Zusatzaufträgen besteht.
Bei einer Wohnungssanierung wurden auf der Baustelle noch Zusatzaufträge erteilt. Laut OGH bilden im konkreten Fall diese Zusatzaufträge einen einheitlichen Vertrag mit dem Hauptvertrag, weswegen kein Rücktrittsrecht nach FAGG von diesen Zusatzaufträgen besteht.
Der VKI unterstützte im Auftrag es Sozialministeriums die Käufer eines Kachelofens bei ihrer Irrtumsanfechtung, weil sie nicht ordnungsgemäß über die Art des Ofens aufgeklärt wurden.
Der VKI unterstützte im Auftrag es Sozialministeriums die Käufer eines Kachelofens bei ihrer Irrtumsanfechtung, weil sie nicht ordnungsgemäß über die Art des Ofens aufgeklärt wurden.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. klagte Amazon EU S.A.R.L im Zusammenhang mit dem sog Dash Button. Der Klage wurde in erster Instanz stattgegeben.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. klagte Amazon EU S.A.R.L im Zusammenhang mit dem sog Dash Button. Der Klage wurde in erster Instanz stattgegeben.
Nach der EuGH-Vorabentscheidung (C-498/16) erging nun auch das entsprechende OGH-Urteil in der Rechtssache Max Schrems gegen Facebook.
Nach der EuGH-Vorabentscheidung (C-498/16) erging nun auch das entsprechende OGH-Urteil in der Rechtssache Max Schrems gegen Facebook.
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums einen gewährleistungsrechtlichen Prozess für eine Verbraucherin, die ein "Outdoor-Handy" bei der Saturn Klagenfurt Electro Handelsgesellschaft erwarb, welches bei einem Sturz aus weniger als 1,2 Metern Höhe kaputt wurde. Das Gericht gab dem VKI Recht; die Konsumentin bekam ihren Kaufpreis zurück.
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums einen gewährleistungsrechtlichen Prozess für eine Verbraucherin, die ein "Outdoor-Handy" bei der Saturn Klagenfurt Electro Handelsgesellschaft erwarb, welches bei einem Sturz aus weniger als 1,2 Metern Höhe kaputt wurde. Das Gericht gab dem VKI Recht; die Konsumentin bekam ihren Kaufpreis zurück.
Sturz auf Glatteis beim hinteren Ausgang des Hauses. Wer haftet dem Mieter? Der OGH hat die Haftung des vom Vermieter beauftragen Winterdienstes verneint.
Sturz bei Glatteis beim hinteren Ausgang des Hauses. Wer haftet dem Mieter? Der OGH hat die Haftung des vom Vermieter beauftragen Winterdienstes verneint.
Die Vorgehensweise von Lyoness, den persönlichen Bereich im Web-Portal der Klägerin zu sperren bis die AGB 2014 akzeptiert wurden, befindet das Gericht als per se sittenwidrig.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer ging es um die Frage, ob und welche Informationen über die Ware ein Onlinehänder im "Warenkorb" zu geben hat.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer ging es um die Frage, ob und welche Informationen über die Ware ein Onlinehänder im "Warenkorb" zu geben hat.
VW hat bewusst und vorsätzlich den Emissionswert manipuliert. Mangels Warnhinweis bei Vertragsabschluss verstößt der Verkauf gegen die gute Sitte.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Zalando SE (ehem AG) (Sitz in Deutschland) wegen derer AGB bzw Datenschutzerklärung (aus 2012). Der OGH hat nun 7 Klauseln für unzulässig erklärt.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Zalando AG (Sitz in Deutschland) wegen derer AGB bzw Datenschutzerklärung (aus 2012). Der OGH hat nun 7 Klauseln für unzulässig erklärt.
Aus Anlass der Forstinger-Insolvenz hier eine Zusammenfassung der Rechtslage:
Nach der heute ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren Max Schrems vs Facebook kann ein Verbraucher Ansprüche von anderen Verbrauchern, die ihm zur Durchsetzung abgetreten wurden, nicht gebündelt vor den Gerichten seines Heimatstaats geltend machen. Damit scheidet eine kollektive Rechtsdurchsetzung wegen Datenschutzverletzungen gegen Facebook in Österreich nach geltendem Recht aus (keine Facebook-Sammelklage).
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die e-tec electronic GmbH. Nun gab auch das zweitinstanzliche Oberlandesgericht Linz der Klage statt.
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