Neue Maßnahmen wegen COVID-19
Das 4.COVID-19-Gesetz sieht wegen des Coronavirus und seinen Auswirkungen einige Maßnahmen zum Schutz von Personen in bestehenden Vertragsverhältnissen vor. Am 3.4.2020 hat der Nationalrat dieses Gesetz beschlossen.
Das 4.COVID-19-Gesetz sieht wegen des Coronavirus und seinen Auswirkungen einige Maßnahmen zum Schutz von Personen in bestehenden Vertragsverhältnissen vor. Am 3.4.2020 hat der Nationalrat dieses Gesetz beschlossen.
Druck auf VW bei VKI-Sammelklagen im Abgasskandal steigt
Das Insolvenzrisiko darf nicht den Konsumentinnen und Konsumenten angelastet werden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) fordert eine Haftungsübernahme des jeweiligen Insolvenzabsicherers oder alternativ eine Klarstellung in der Pauschalreiseverordnung.
Wegen der Coronavirus-Krise können derzeit RSa- und RSb-Briefe durch Hinterlassung im Briefkasten zugestellt werden. Der Empfänger ist bei Möglichkeit davon zu verständigen.
Der OGH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem eine Frau Verletzungen erlitt, da sie durch einen angebundenen Hund erschrak und stolperte.
Der OGH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem eine Frau Verletzungen erlitt, da sie durch einen angebundenen Hund erschrak und stolperte.
Aufgrund des Coronavirus sind ab 11.3.2020 alle Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, bei denen mehr als 500 Personen (außerhalb geschlossener Räume oder im Freien) oder mehr als 100 Personen (in einem geschlossenen Raum) zusammenkommen, untersagt. Dies gilt nach der derzeitigen Erlass bis 3.April 2020.
Ganz unten finden Sie einen Musterbrief zur Rückforderung des Preises für die abgesagte Veranstaltung.
Wertverlust für Kratzspuren nach einer Probemontage und eines entfernten Etiketts muss nicht vom Verbraucher getragen werden.
Wertverlust für Kratzspuren nach einer Probemontage und eines entfernten Etiketts muss nicht vom Verbraucher getragen werden.
OLG Linz stellte im VKI-Verfahren gleich auf mehreren Werbemedien Gesetzesverstoß fest.
OLG Linz stellte im VKI-Verfahren gleich auf mehreren Werbemedien Gesetzesverstoß fest.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MS E-Commerce GmbH. Die MS E-Commerce GmbH betreibt den Versand- und Internet-Einzelhandel der Marken Media-Markt und Saturn. Auf der Homepage "mediamarkt.at" wurde nicht ausreichend deutlich auf die gesetzliche Gewährleistungsrechte und allenfalls die Garantie hingewiesen, bestätigte nun der OGH.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MS E-Commerce GmbH. Die MS E-Commerce GmbH betreibt den Versand- und Internet-Einzelhandel der Marken Media-Markt und Saturn. Auf der Homepage "mediamarkt.at" wurde nicht ausreichend deutlich auf die gesetzliche Gewährleistungsrechte und allenfalls die Garantie hingewiesen, bestätigte nun der OGH.
Der EuGH bestätigte, dass Konsumenten ein Rücktrittsrecht haben, wenn sie auf einer Messe unmittelbar nachdem sie dort auf einem verschiedenen in der Ausstellungshalle einer Messe vertretenen Verkaufsständen gemeinsam zur Verfügung stehenden Gang von einem Unternehmer angesprochen werden, von diesem zu seinem Stand geleitet werden und dort einen Vertrag abschließen.
Die Ausnahme von den vorvertraglichen Informationspflichten nach § 5a Abs 2 Z 7 KSchG für Immobiliengeschäfte bezieht sich nur auf den Vertrag über die Übertragung des Eigentums, also die Liegenschaftstransaktion selbst, nicht aber auch auf den Vertrag zwischen einem Konsumenten und einem Rechtsanwalt zwecks Errichtung eines Vertrags über eine Liegenschaftstransaktion.
Mit der Einführung der Sammelklage wird der Zugang zum Recht für Verbraucher klar verbessert. Der VKI begrüßt den Schritt und fordert eine zügige Umsetzung im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Abschaltung der Abgasrückführung über weite Strecken des Kalenderjahres ist als Mangel anzusehen. Betroffenen Fahrzeugen fehlt die Eignung für die gewöhnliche Verwendung.
Das HG Wien beurteilt die Klauseln, die die Österreichische Post AG als Grundlage für die Datenweitergabe zu Werbezwecken bei der Einrichtung eines Urlaubspostfachs bzw eines Nachsendeauftrags verwendet(e), für rechtswidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das HG Wien beurteilt die Klauseln, die die Österreichische Post AG als Grundlage für die Datenweitergabe zu Werbezwecken bei der Einrichtung eines Urlaubspostfachs bzw eines Nachsendeauftrags verwendet(e), für rechtswidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Fall eines wirksamen Rücktritts von einem dem FAGG unterliegenden Dienstleistungsvertrag kann es zu einer (auch nur anteiligen) Zahlungspflicht keinesfalls kommen, wenn die Voraussetzungen nach § 16 Abs 1 und Abs 2 FAGG nicht vorliegen (ein Verlangen des Verbrauchers auf vorzeitige Vertragserfüllung nach § 10 FAGG und die Erfüllung der Informationspflichten über das Rücktrittsrecht und dessen Folgen nach § 4 Abs 1 Z 8 und 10 FAGG).
Im Fall eines wirksamen Rücktritts von einem dem FAGG unterliegenden Dienstleistungsvertrag kann es zu einer (auch nur anteiligen) Zahlungspflicht keinesfalls kommen, wenn die Voraussetzungen nach § 16 Abs 1 und Abs 2 FAGG nicht vorliegen (ein Verlangen des Verbrauchers auf vorzeitige Vertragserfüllung nach § 10 FAGG und die Erfüllung der Informationspflichten über das Rücktrittsrecht und dessen Folgen nach § 4 Abs 1 Z 8 und 10 FAGG).
Die Datenschutzbehörde geht von der früheren Rechtsansicht ab, dass Bonitätsdatenbanken die Daten in vielen Fällen erst nach 7 Jahren löschen mussten. Bei Löschungsbegehren kommt es auf den jeweiligen Fall an.
Die Datenschutzbehörde geht von der früheren Rechtsansicht ab, dass Bonitätsdatenbanken die Daten in vielen Fällen erst nach 7 Jahren löschen mussten. Bei Löschungsbegehren kommt es auf den jeweiligen Fall an.
Der Unternehmer muss dem Verbraucher im Rahmen seiner Informationspflicht über das Rücktrittsrecht gem § 4 Abs 1 Z 8 FAGG auch das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Wird dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt, verlängert sich die Rücktrittsfrist gem § 12 Abs 1 FAGG um 12 Monate.
Der VKI unterstützte erfolgreich eine Konsumentin, die von einem Fernstudienlehrgang zurücktreten wollte.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten wegen diverser Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Handelsbericht (HG) Wien beurteilte 42 Klauseln als unzulässig.
Wird das Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt, verlängert dies die FAGG-Rücktrittsfrist um 12 Monate.
Die DailyDeal GmbH hat mit 2.10.2019 Insolvenz angemeldet.
Was passiert nun mit den Gutscheinen?
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die DailyDeal GmbH. Ausgangspunkt waren unzulässige Klauseln in den AGB der Beklagten. Der OGH beurteilte nun alle eingeklagten Klauseln als unzulässig.
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die DailyDeal GmbH. Ausgangspunkt waren unzulässige Klauseln in den AGB der Beklagten. Der OGH beurteilte nun alle eingeklagten Klauseln als unzulässig.
Eine vom Unternehmer voreingestellte, wenn gleich auch wieder abwählbare, Zustimmung zur Setzung von Cookies ist keine wirksame Einwilligung der betroffenen Person.
Was passiert nun mit Gutscheinen vom insolventen Unternehmen? Wir informieren.
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Spar Garant AG. Das Oberlandesgericht Wien erklärte alle eingeklagten Klauseln sowie die beanstandeten Geschäftspraktiken für unzulässig.
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Spar Garant AG. Das Oberlandesgericht Wien erklärte alle eingeklagten Klauseln sowie die beanstandeten Geschäftspraktiken für unzulässig. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die Datenschutzbehörde hat sich genauer mit der Frage beschäftigt, ob betroffenen Personen vorgeschrieben werden kann, in welcher Form sie ein datenschutzrechtliches Auskunftsbegehren stellen können und ob dieses an eine bestimmte Adresse zu richten ist.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) sprach nun - in Folge einer EuGH-Entscheidung - dem Käufer eines Matratze bei einem Online-Händler das Rücktrittsrecht zu. Die österreichische Regelung geht ebenso wie die deutsche auf EU-Recht (Verbraucherrechte-Richtlinie) zurück. Der BGH führte nun aus: Schließt ein Verbraucher mit einem Online-Händler einen Kaufvertrag über eine neue Matratze, die ihm mit einer Schutzfolie versiegelt geliefert wird, handelt es sich hierbei nicht um einen Vertrag zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird. Dem Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung zu widerrufen, wenn er die Schutzfolie entfernt hat.
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