EuGH zum Rücktrittsrecht bei einer Bahnrabattkarte
Bei online abgeschlossenen Verträgen über die Beförderung von Personen gibt es kein Rücktrittsrecht nach den Regeln von Fernabsatzgeschäften. Hingegen haben Verbraucher bei Verträgen, die zur Inanspruchnahme eines Rabatts beim späteren Abschluss von Personenbeförderungsverträgen berechtigen, ein Rücktrittsrecht, so der EuGH jüngst.