Urteil: Falsche Rücktrittsbelehrung 1
Die AK Wien hat in einem Musterprozess klarstellen können: Wenn der Unternehmer über das Rücktrittsrecht falsch oder unvollkommen belehrt, dann kann der Verbraucher bis ein Monat nach beiderseitiger Vertragserfüllung zurücktreten.
