VKI bei OLG Linz gegen VW erfolgreich - Wende im Zuständigkeitsstreit
Oberlandesgericht Linz bestätigt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte.
Oberlandesgericht Linz bestätigt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MS E-Commerce GmbH. Die MS E-Commerce GmbH betreibt den Versand- und Internet-Einzelhandel der Marken Media-Markt und Saturn.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MS E-Commerce GmbH. Die MS E-Commerce GmbH betreibt den Versand- und Internet-Einzelhandel der Marken Media-Markt und Saturn.
Das LG Eisenstadt bestätigt als zweitinstanzliches Gericht die Ansicht des VKI, dass bei Wegfall einer missbräuchlichen Klausel, der Unternehmer nicht den Anspruch auf eine andere Rechtsgrundlage stützen kann. Vielmehr soll nach der Rechtsprechung des EuGH die Klausel schlicht unangewendet bleiben. Diese Konsequenz soll eine Abschreckungswirkung haben, sodass Unternehmer nicht missbräuchliche Klauseln verwenden.
Das LG Eisenstadt bestätigt als zweitinstanzliches Gericht die Ansicht des VKI, dass bei Wegfall einer missbräuchlichen Klausel, der Unternehmer nicht den Anspruch auf eine andere Rechtsgrundlage stützen kann. Vielmehr soll nach der Rechtsprechung des EuGH die Klausel schlicht unangewendet bleiben. Diese Konsequenz soll eine Abschreckungswirkung haben, dass Unternehmer nicht missbräuchliche Klauseln verwenden.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Interspar GmbH. Gegenstand des Verfahrens war der Gutscheinverfall nach 3 Jahren. Aus Sicht des VKI benachteiligt diese Verkürzung die Kundinnen und Kunden gröblich. Auch in zweiter Instanz wurde dem VKI Recht gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Interspar GmbH. Gegenstand des Verfahrens war der Gutscheinverfall nach 3 Jahren. Aus Sicht des VKI benachteiligt diese Verkürzung die Kundinnen und Kunden gröblich. Auch in zweiter Instanz wurde dem VKI Recht gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Handelsgericht Wien bejaht die Nachhaftung des Rechtsschutzversicherers aus einem vor 11 Jahren stornierten Rechtsschutzvertrag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Einlangen der Erklärungen im "Spam-Ordner" des Empfängers an der von diesem angegebenen E-Mail-Adresse ist ein wirksamer Zugang.
Das Einlangen der Erklärungen im "Spam-Ordner" des Empfängers an der von diesem angegebenen E-Mail-Adresse ist ein wirksamer Zugang.
Der Gesamtwegfall des Restvertrags nach Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel ist nach der Klausel-RL 93/13/EWG zulässig, wenn der Vertrag ohne die Klausel nicht bestehen bleiben kann und der Gesamtwegfall im Interesse des Verbrauchers ist.
Ist ein Vertrag ohne eine missbräuchliche Klausel nicht mehr durchführbar, so ist der Gesamtwegfall des Vertrags zulässig, wenn dies im Interesse des Konsumenten ist.
Eine Matratze ist auch nach Entfernung der Versiegelung noch verkehrsfähig.
Eine Matratze ist auch nach Entfernung der Versiegelung noch verkehrsfähig.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) wegen einer Klausel zur Preiserhöhung. Das erstinstanzliche Gericht gab dem VKI recht. Die EVN erhob Berufung dagegen. Zusätzlich stellte sie beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Antrag, die Bestimmungen, nach denen der VKI eine Verbandsklage auf Unterlassung von gesetzwidrigen Klauseln führen darf, als verfassungswidrig aufzuheben. Dieser Antrag der EVN wurde nun vom VfGH abgewiesen. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verbandsverfahren.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN). Das Landesgericht Wiener Neustadt gab dem VKI in 1.Instanz recht und beurteilte eine Klausel als nichtig, die Preiserhöhungen unbeschränkt zulässt. Daraufhin erhob die EVN Berufung gegen das Urteil und stellte zusätzlich beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Antrag die Bestimmung, die ua den VKI zur Verbandsklage auf Unterlassung von gesetzwidrigen Klauseln berechtigt, als verfassungswidrig aufzuheben. Der Antrag der EVN wurde vom VfGH abgewiesen. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verbandsverfahren.
Ein Notar haftet als Sachverständiger, wenn er etwas Falsches bestätigt und wusste, dass diese falschen Berichte potentiellen Anlegern vorgelegt werden.
Ein Notar haftet als Sachverständiger, wenn er etwas Falsches bestätigt und wusste, dass diese falschen Berichte potentiellen Anlegern vorgelegt werden.
Der Oberste Gerichtshof führt in einer aktuellen Entscheidung aus, dass ein datenschutzrechtlicher Löschungsanspruch auch im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden kann.
Der Oberste Gerichtshof führt in einer aktuellen Entscheidung aus, dass ein datenschutzrechtlicher Löschungsanspruch auch im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden kann.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Abschleppdienst Toman GmbH auf Rückzahlung des Betrages von EUR 360,--. Die Abschleppdienst Toman GmbH bezahlte den in der Mahnklage geltend gemachten Betrag unmittelbar nach Klagseinbringung.
Wurde der vom Besteller beigestellte Stoff nach den Vorgaben des Werkunternehmers bereitgestellt, übernimmt der Werkunternehmer regelmäßig vertraglich auch das Risiko, dass der angestrebte Erfolg aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Vorgaben nicht eintritt.
Für das Auskunftsersuchen betreffend Parteiaffinität stellt der VKI einen Mustertext zur Verfügung.
Mit Beschluss vom 18.1.2019 wurde über den hinter dem Kartenbüro greenticket.at stehenden Unternehmer das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Der VKI bietet dazu Informationen.
In gegenständlicher EuGH-Entscheidung geht es um die Frage, welche Informationen ein Unternehmer einem Verbraucher erteilen muss, wenn beim gewählten Fernkommunikationsmittel für die Darstellung der Informaionen nur begrenzter Raum bzw begrenzte Zeit zur Verfügung steht.
In gegenständlicher EuGH-Entscheidung geht es um die Frage, welche Informationen ein Unternehmer einem Verbraucher erteilen muss, wenn beim gewählten Fernkommunikationsmittel für die Darstellung der Informaionen nur begrenzter Raum bzw begrenzte Zeit zur Verfügung steht.
Tritt kurze Zeit nach Kauf bei einem Produkt ein Fehler auf, stellt sich die Frage, welche Rechte Konsumentinnen und Konsumenten in so einem Fall generell haben - und wer diesen Mangel beheben muss. Die Praxis zeigt, dass der Verkäufer den Kunden oft an den Hersteller verweist. Damit kommt meist nicht die gesetzlich zustehende Gewährleistung zur Anwendung, sondern die Herstellergarantie. Das kann aber für Konsumenten mit Nachteilen verbunden sein, warnt der Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Die Klägerin nahm die Beklagte als Betreiberin eines Einkaufszentrums wegen Schadenersatz nach einer im Jahr 2015 passierten Verletzung durch einen Sturz in einer öffentlich zugänglichen Toilettenanlage aufgrund des wegen Feuchtigkeit rutschigen Fliesenbodens in Anspruch. Die Gerichte bejahten die Haftung der Beklagten wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das Einkaufszentrum wurde 2003 gebaut und baubehördlich genehmigt. Der Fliesenboden entsprach seit dem Jahr 2009 nicht mehr dem Stand der Technik betreffend Rutschfestigkeit bei Nässe.
Die Klägerin nahm die Beklagte als Betreiberin eines Einkaufszentrums wegen Schadenersatz nach einer im Jahr 2015 passierten Verletzung durch einen Sturz in einer öffentlich zugänglichen Toilettenanlage aufgrund des wegen Feuchtigkeit rutschigen Fliesenbodens in Anspruch. Die Gerichte bejahten die Haftung der Beklagten wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das Einkaufszentrum wurde 2003 gebaut und baubehördlich genehmigt. Der Fliesenboden entsprach seit dem Jahr 2009 nicht mehr dem Stand der Technik betreffend Rutschfestigkeit bei Nässe.
Die Bundesarbeiterkammer hat PE Digital GmbH, die sich selbst lange Zeit als "Deutschlands größte Online-Partnervermittlung" bezeichnet hatte, erfolgreich geklagt: Der OGH bestätigt, dass die vorgesehene Wertersatzforderung und die automatische Vertragsverlängerung unzulässig sind.
Die Bundesarbeiterkammer hat PE Digital GmbH, die sich selbst lange Zeit als "Deutschlands größte Online-Partnervermittlung" bezeichnet hatte, erfolgreich geklagt: Der OGH bestätigt, dass die vorgesehene Wertersatzforderung und die automatische Vertragsverlängerung unzulässig sind.
Vor dem 24. Dezember werden die Geschenke gekauft - nach dem 24.Dezember stellt sich die Frage: Was mache ich mit einem Geschenk, das nicht gefällt oder auch nicht funktioniert?
Kostenloser VKI-Mustertext zur Rückforderung
Ein Konsument fuhr über die Liegenschaft der Beklagten, die dort eine Tankstelle betrieb, und zwar ohne bei dieser Tankstelle eine Leistung zu konsumieren. Er sollte für diese Besitzstörung EUR 290,-- bezahlen. Zu viel, fand der VKI. Der VKI klagte daher im Auftrag des BMASK.
Ein Konsument fuhr über die Liegenschaft der Beklagten, die dort eine Tankstelle betrieb, und zwar ohne bei dieser Tankstelle eine Leistung zu konsumieren. Er sollte für diese Besitzstörung EUR 290,-- bezahlen. Zu viel, fand der VKI. Der VKI klagte daher im Auftrag des BMASK.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Spar Garant AG und bekam vor dem Handelsgericht Wien (HG Wien) zur Gänze Recht. Das HG Wien erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die beanstandeten Geschäftspraktiken für unzulässig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Spar Garant AG und bekam vor dem Handelsgericht Wien (HG Wien) zur Gänze Recht. Das HG Wien erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die beanstandeten Geschäftspraktiken für unzulässig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die INTERSPAR GmbH wegen der dreijährigen Verjährungsfrist bei Gutscheinen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die INTERSPAR GmbH wegen der dreijährigen Verjährungsfrist bei Gutscheinen.
Einer Mutter wurde vom beklagten Kindergarten zugesagt, dass die erlegte Kaution nur einbehalten werde, wenn das Kind im Kindergarten einen Schaden verursacht. Das Kind hatte keinen Schaden verursacht, die Kaution dennoch nicht zurückbezahlt. Daher klagte der VKI für die Konsumentin und bekam Recht.
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