Modekette Jones ist insolvent
Was passiert nun mit Gutscheinen vom insolventen Unternehmen? Wir informieren.
Was passiert nun mit Gutscheinen vom insolventen Unternehmen? Wir informieren.
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Spar Garant AG. Das Oberlandesgericht Wien erklärte alle eingeklagten Klauseln sowie die beanstandeten Geschäftspraktiken für unzulässig.
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Spar Garant AG. Das Oberlandesgericht Wien erklärte alle eingeklagten Klauseln sowie die beanstandeten Geschäftspraktiken für unzulässig. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die Datenschutzbehörde hat sich genauer mit der Frage beschäftigt, ob betroffenen Personen vorgeschrieben werden kann, in welcher Form sie ein datenschutzrechtliches Auskunftsbegehren stellen können und ob dieses an eine bestimmte Adresse zu richten ist.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) sprach nun - in Folge einer EuGH-Entscheidung - dem Käufer eines Matratze bei einem Online-Händler das Rücktrittsrecht zu. Die österreichische Regelung geht ebenso wie die deutsche auf EU-Recht (Verbraucherrechte-Richtlinie) zurück. Der BGH führte nun aus: Schließt ein Verbraucher mit einem Online-Händler einen Kaufvertrag über eine neue Matratze, die ihm mit einer Schutzfolie versiegelt geliefert wird, handelt es sich hierbei nicht um einen Vertrag zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird. Dem Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung zu widerrufen, wenn er die Schutzfolie entfernt hat.
Mit Beschluss vom 6.Juni 2019 wurde über die Amabrush GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Der VKI bietet dazu Informationen.
OLG Wien bestätigt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte in den Sammelklagen
Die Regelung des Nacherfüllungsorts obliegt zwar grundsätzlich den Mitgliedstaaten, der EuGH leitet aber aus den Vorgaben der Verbrauchsgüterkauf-RL zu den primären Gewährleistungsbehelfen Kriterien ab, die von den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind.
Der Ort, an dem eine mangelhafte Ware verbessert oder ausgetauscht werden muss, ist nach dem EuGH von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Die genaue Regelung obliegt den Mitgliedstaaten.
Oberlandesgericht Linz bestätigt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MS E-Commerce GmbH. Die MS E-Commerce GmbH betreibt den Versand- und Internet-Einzelhandel der Marken Media-Markt und Saturn.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MS E-Commerce GmbH. Die MS E-Commerce GmbH betreibt den Versand- und Internet-Einzelhandel der Marken Media-Markt und Saturn.
Das LG Eisenstadt bestätigt als zweitinstanzliches Gericht die Ansicht des VKI, dass bei Wegfall einer missbräuchlichen Klausel, der Unternehmer nicht den Anspruch auf eine andere Rechtsgrundlage stützen kann. Vielmehr soll nach der Rechtsprechung des EuGH die Klausel schlicht unangewendet bleiben. Diese Konsequenz soll eine Abschreckungswirkung haben, sodass Unternehmer nicht missbräuchliche Klauseln verwenden.
Das LG Eisenstadt bestätigt als zweitinstanzliches Gericht die Ansicht des VKI, dass bei Wegfall einer missbräuchlichen Klausel, der Unternehmer nicht den Anspruch auf eine andere Rechtsgrundlage stützen kann. Vielmehr soll nach der Rechtsprechung des EuGH die Klausel schlicht unangewendet bleiben. Diese Konsequenz soll eine Abschreckungswirkung haben, dass Unternehmer nicht missbräuchliche Klauseln verwenden.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Interspar GmbH. Gegenstand des Verfahrens war der Gutscheinverfall nach 3 Jahren. Aus Sicht des VKI benachteiligt diese Verkürzung die Kundinnen und Kunden gröblich. Auch in zweiter Instanz wurde dem VKI Recht gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Interspar GmbH. Gegenstand des Verfahrens war der Gutscheinverfall nach 3 Jahren. Aus Sicht des VKI benachteiligt diese Verkürzung die Kundinnen und Kunden gröblich. Auch in zweiter Instanz wurde dem VKI Recht gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Handelsgericht Wien bejaht die Nachhaftung des Rechtsschutzversicherers aus einem vor 11 Jahren stornierten Rechtsschutzvertrag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Einlangen der Erklärungen im "Spam-Ordner" des Empfängers an der von diesem angegebenen E-Mail-Adresse ist ein wirksamer Zugang.
Das Einlangen der Erklärungen im "Spam-Ordner" des Empfängers an der von diesem angegebenen E-Mail-Adresse ist ein wirksamer Zugang.
Der Gesamtwegfall des Restvertrags nach Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel ist nach der Klausel-RL 93/13/EWG zulässig, wenn der Vertrag ohne die Klausel nicht bestehen bleiben kann und der Gesamtwegfall im Interesse des Verbrauchers ist.
Ist ein Vertrag ohne eine missbräuchliche Klausel nicht mehr durchführbar, so ist der Gesamtwegfall des Vertrags zulässig, wenn dies im Interesse des Konsumenten ist.
Eine Matratze ist auch nach Entfernung der Versiegelung noch verkehrsfähig.
Eine Matratze ist auch nach Entfernung der Versiegelung noch verkehrsfähig.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) wegen einer Klausel zur Preiserhöhung. Das erstinstanzliche Gericht gab dem VKI recht. Die EVN erhob Berufung dagegen. Zusätzlich stellte sie beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Antrag, die Bestimmungen, nach denen der VKI eine Verbandsklage auf Unterlassung von gesetzwidrigen Klauseln führen darf, als verfassungswidrig aufzuheben. Dieser Antrag der EVN wurde nun vom VfGH abgewiesen. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verbandsverfahren.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN). Das Landesgericht Wiener Neustadt gab dem VKI in 1.Instanz recht und beurteilte eine Klausel als nichtig, die Preiserhöhungen unbeschränkt zulässt. Daraufhin erhob die EVN Berufung gegen das Urteil und stellte zusätzlich beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Antrag die Bestimmung, die ua den VKI zur Verbandsklage auf Unterlassung von gesetzwidrigen Klauseln berechtigt, als verfassungswidrig aufzuheben. Der Antrag der EVN wurde vom VfGH abgewiesen. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verbandsverfahren.
Ein Notar haftet als Sachverständiger, wenn er etwas Falsches bestätigt und wusste, dass diese falschen Berichte potentiellen Anlegern vorgelegt werden.
Ein Notar haftet als Sachverständiger, wenn er etwas Falsches bestätigt und wusste, dass diese falschen Berichte potentiellen Anlegern vorgelegt werden.
Der Oberste Gerichtshof führt in einer aktuellen Entscheidung aus, dass ein datenschutzrechtlicher Löschungsanspruch auch im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden kann.
Der Oberste Gerichtshof führt in einer aktuellen Entscheidung aus, dass ein datenschutzrechtlicher Löschungsanspruch auch im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden kann.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Abschleppdienst Toman GmbH auf Rückzahlung des Betrages von EUR 360,--. Die Abschleppdienst Toman GmbH bezahlte den in der Mahnklage geltend gemachten Betrag unmittelbar nach Klagseinbringung.
Wurde der vom Besteller beigestellte Stoff nach den Vorgaben des Werkunternehmers bereitgestellt, übernimmt der Werkunternehmer regelmäßig vertraglich auch das Risiko, dass der angestrebte Erfolg aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Vorgaben nicht eintritt.
Für das Auskunftsersuchen betreffend Parteiaffinität stellt der VKI einen Mustertext zur Verfügung.
Mit Beschluss vom 18.1.2019 wurde über den hinter dem Kartenbüro greenticket.at stehenden Unternehmer das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Der VKI bietet dazu Informationen.
In gegenständlicher EuGH-Entscheidung geht es um die Frage, welche Informationen ein Unternehmer einem Verbraucher erteilen muss, wenn beim gewählten Fernkommunikationsmittel für die Darstellung der Informaionen nur begrenzter Raum bzw begrenzte Zeit zur Verfügung steht.
In gegenständlicher EuGH-Entscheidung geht es um die Frage, welche Informationen ein Unternehmer einem Verbraucher erteilen muss, wenn beim gewählten Fernkommunikationsmittel für die Darstellung der Informaionen nur begrenzter Raum bzw begrenzte Zeit zur Verfügung steht.
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