Urteil: Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen wegen Flugproblemen
EuGH: Die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche auf eine pauschalierte Ausgleichszahlung und Unterstützungsleistungen nach der Fluggastrechte-VO bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung richtet sich nach der EuGVVO. Wird darüber hinaus auch weitergehender Schadenersatz nach dem internationalen Übereinkommen von Montreal verlangt, so richtet sich die internationale und örtliche Zuständigkeit der Gerichte bezüglich der weiter gehenden Schadenersatzansprüche nach diesem Übereinkommen.