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Reise & Verkehr

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Gesetzwidrige Klauseln zur Sitzplatzreservierung der Laudamotion

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH. Verfahrensgegenstand sind insgesamt sieben Klauseln in den AGB und in den FAQ („frequently asked questions“), die im Zusammenhang mit der Sitzplatzreservierung stehen. In erster Instanz wurden alle eingeklagten Klauseln für unzulässig befunden.

Reiserücktritt wegen COVID-19-Pandemie – Klage brachte TUI Deutschland zum Einlenken

Der VKI hat erfolgreich zwei Konsumenten unterstützt, die eine für Ende März 2020 gebuchte Reise auf einem Kreuzfahrtschiff aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht antreten wollten. Der Reiseveranstalter, die TUI Deutschland GmbH, verweigerte zunächst die Rückzahlung eines Teils der Kosten. Nachdem aber mit Hilfe des VKI eine Klage eingebracht wurde, zahlte TUI Deutschland den Reisepreis zur Gänze zurück.

Gerichtsstandsvereinbarung einer Fluglinie

EuGH-Entscheidung zur Frage, wie sich eine Gerichtsstandsvereinbarung, die sich in den Beförderungsbedingungen einer Fluglinie befindet, darauf auswirkt, wenn der Fluggast seinen Anspruch an einen Dritten zur Eintreibung abgetreten hat und ob diese Gerichtsstandsvereinbarung nach der Klausel-Richtlinie zu prüfen ist.

No-Show-Klausel der AUA: VKI unterstützte erfolgreich betroffene Konsumenten

Der VKI hatte – im Auftrag des Sozialministeriums – die Austrian Airlines AG (AUA) geklagt, die zwei Verbrauchern den Rückflug eigenmächtig stornierte, nachdem diese wegen eines Staus den Hinflug versäumt hatten. Die AUA berief sich hierbei auf ihre No-Show-Klausel, nach der sie einen Rückflug stornieren kann, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde. Nach Klagseinbringung durch den VKI zahlte die AUA den Konsumenten die Kosten für den Ersatzflug.

OGH: Unzulässige Gerichtsstandsklausel bei Laudamotion

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH geklagt. Bereits Anfang 2020 erklärte der OGH die Rechtswahlklausel zugunsten irischen Rechts als auch die Klausel zur Check-in-Gebühr für unzulässig.

Warnpflicht des Reiseveranstalters vor Schmuck-und Teppichkäufen?

Der Oberste Gerichtshof geht in dieser Entscheidung darauf an, unter welchen Umständen den Reiseveranstalter eine Warnpflicht gegenüber den Reisenden trifft, wenn die Reisenden im Rahmen der Pauschalreise zu Teppich- und Schmuckhändlern gebracht werden.

EuGH: Fluglinien haften nicht für Unfall bei Hotelunterbringung

Nach dem EuGH haften Fluglinien, die aufgrund einer Nichtbeförderung, Annullierung oder großen Verspätung nach der Fluggastrechte-VO dem Fluggast eine Unterbringung organisieren müssen, nicht für Schäden, die dem Fluggast durch das Hotelpersonal entstehen.

STA Travel GmbH insolvent

Die STA Travel GmbH hat am 27.8.2020, mit Wirkung ab 28.8.2020, Insolvenz angemeldet. Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten.

Verlust eines Reisegepäcks bei Flugreise

Das Gepäckstück einer Reisenden kam beim Flug mit Umstieg abhanden. Sie klagte die Fluglinie. Im Verfahren vor dem EuGH ging es zum einen darum, ob bei Verlust des Gepäckstücks jedenfalls ein bestimmter Betrag zusteht, was verneint wurde, und wer den Inhalt des verloren gegangenen Gepäckstücks beweisen muss.

Papageno Touristik insolvent

Der Papageno Touristik - Die Kunst des Reisens - GmbH hat am 9.7.2020, mit Wirkung ab 10.7.2020, Insolvenz angemeldet.

Urteil: Flixbus haftet für abhandengekommenes Gepäck

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums für eine betroffene Konsumentin die Flixbus CEE GmbH auf Schadenersatz für den Verlust eines Koffers, der im nur von außen zugänglichen Gepäckraum des Busses transportiert wurde. Der OGH bestätigte die Haftung des Busunternehmens, wenn die Gepäckstücke, wie im vorliegenden Fall, nicht vom Busfahrer an die Passagiere ausgefolgt, sondern von den Passagieren selbstständig herausgenommen würden.

Flixbus haftet für abhandengekommenes Gepäck

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums für eine betroffene Konsumentin die Flixbus CEE GmbH auf Schadenersatz für den Verlust eines Koffers, der im nur von außen zugänglichen Gepäckraum des Busses transportiert wurde. Der OGH bestätigte die Haftung des Busunternehmens, wenn die Gepäckstücke, wie im vorliegenden Fall, nicht vom Busfahrer an die Passagiere ausgefolgt, sondern von den Passagieren selbstständig herausgenommen würden.

Unzulässige Klauseln von "FlixBus"

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die FlixMobility GmbH ("FlixBus") wegen diverser Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun in zweiter Instanz das Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien, in dem alle 30 eingeklagten Klauseln für unzulässig erklärt wurden.

Urteil: Unzulässige Klauseln von "FlixBus"

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die FlixMobility GmbH ("FlixBus") wegen diverser Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun in zweiter Instanz das Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien, in dem alle 30 eingeklagten Klauseln für unzulässig erklärt wurden.

Urteil: Verweigerung der Beförderung bei unzureichenden Reiseunterlagen

EuGH: Die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO steht zu, wenn einem Fluggast wegen vermeintlich unzureichender Reiseunterlagen die Beförderung verweigert wird, ohne dass das Luftfahrtunternehmen vertretbare Gründe für die Einschätzung der Reiseunterlagen als unzureichend hat. Eine Klausel, die die Haftung des Luftfahrtunternehmens gegenüber dem Fluggast wegen angeblich unzureichender Reiseunterlagen ausschließt oder einschränkt, ist unzulässig.

Verweigerung der Beförderung bei unzureichenden Reiseunterlagen

EuGH: Die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO steht zu, wenn einem Fluggast wegen vermeintlich unzureichender Reiseunterlagen die Beförderung verweigert wird, ohne dass das Luftfahrtunternehmen vertretbare Gründe für die Einschätzung der Reiseunterlagen als unzureichend hat. Eine Klausel, die die Haftung des Luftfahrtunternehmens gegenüber dem Fluggast wegen angeblich unzureichender Reiseunterlagen ausschließt oder einschränkt, ist unzulässig.

Urteil: OGH: Unzulässige Gebühr für Flughafen-Check-in bei Laudamotion

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH. Der OGH entschied nun, dass die Gebühr von 55 EUR für den Check-in am Flughafen in ihrer Höhe überraschend und nachteilig und daher unzulässig sei. Eine Entscheidung über die im selben Verfahren aufgegriffene Gerichtsstandklausel setzte er demgegenüber aus und rief hierzu den EuGH zur Vorabentscheidung an.

OGH: Unzulässige Gebühr für Flughafen-Check-in bei Laudamotion

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH. Der OGH entschied nun, dass die Gebühr von 55 EUR für den Check-in am Flughafen in ihrer Höhe überraschend und nachteilig und daher unzulässig sei. Eine Entscheidung über die im selben Verfahren aufgegriffene Gerichtsstandklausel setzte er demgegenüber aus und rief hierzu den EuGH zur Vorabentscheidung an.

Urteil: Irreführendes "Flexibles Ticket" von travelgenio

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die spanische Online-Reiseagentur Travelgenio SL ua wegen Irreführung über den Umfang des von ihr angebotenen "FLEXIBLEN Tickets". Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI in allen Punkten recht.

EuGH zu Verspätung von Flug mit Anschlussflug

Wird ein Fluggast bei einem Flug mit Anschlussflug aus einer einzigen Buchung hinsichtlich des ersten Fluges auf einen späteren Flug umgebucht, ist es ihm aber möglich den Anschlussflug zu erreichen, der auch planmäßig am Ziel ankommt, besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO.

Urteil: Online-Check-in-Gebühren als fakultative Zusatzkosten bei Flugbuchungen

Nach dem EuGH müssen Gebühren für den Online-Check-in dann nicht als unvermeidbare und vorhersehbare Bestandteile des Endpreises mit diesem gemeinsam ausgewiesen werden, wenn es daneben eine kostenfreie Check-in-Alternative gibt. Die Mehrwertsteuer auf die Preise für Inlandsflüge sowie die Verwaltungsgebühren für Käufe mit einer anderen als der vom Luftfahrtunternehmer bevorzugten Kreditkarte seien dagegen unvermeidbare und vorhersehbare Bestandteile des Endpreises.

Online-Check-in-Gebühren als fakultative Zusatzkosten bei Flugbuchungen

Nach dem EuGH müssen Gebühren für den Online-Check-in dann nicht als unvermeidbare und vorhersehbare Bestandteile des Endpreises mit diesem gemeinsam ausgewiesen werden, wenn es daneben eine kostenfreie Check-in-Alternative gibt. Die Mehrwertsteuer auf die Preise für Inlandsflüge sowie die Verwaltungsgebühren für Käufe mit einer anderen als der vom Luftfahrtunternehmer bevorzugten Kreditkarte seien dagegen unvermeidbare und vorhersehbare Bestandteile des Endpreises.

Insolvenz eines Reiseveranstalters

Wir bieten hier einen Überblick über die Möglichkeiten von Reisenden, die bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, der danach insolvent wurde.

Urteil: Ausgleichszahlung nach Flugverspätung

EuGH: Fluggäste haben einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, auch wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist und der Fluggast daher keinen Vertrag mit dem Luftfahrtunternehmen, sondern nur dem Reiseveranstalter hat. Die Klage ist dabei am Erfüllungsort einzubringen, es besteht also die Wahl zwischen den Gerichten des Abflug- und Ankunftsort.

Ausgleichszahlung bei Flugverspätung

EuGH: Fluggäste haben einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, auch wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist. Die Klage ist dabei am Erfüllungsort einzubringen, es besteht also die Wahl zwischen den Gerichten des Abflug- und Ankunftsort.

Urteil: Verbrühung durch Kaffee: Haftung der Airline

Das Umkippen von Kaffee ist ein Unfall iS des Montrealer Übereinkommens. Der Unfall muss nicht auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgehen. Der OGH bestätigte nun nach der entsprechenden EuGH-Entscheidung die Haftung der Fluglinie.

Verbrühung durch Kaffee: Haftung der Airline

Das Umkippen von Kaffee ist ein Unfall iS des Montrealer Übereinkommens. Der Unfall muss nicht auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgehen. Der OGH bestätigte nun nach der entsprechenden EuGH-Entscheidung die Haftung der Fluglinie.

Coronavirus: Hotline 0800 201 211

Sozialministerium und VKI starten Hotline zu reiserechtlichen Fragen: Erreichbarkeit von Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr, unter der Servicenummer 0800 201 211

Urteil: Bandscheibenvorfall bei harter Flugzeuglandung "Unfall"?

Flugfrachtführer haften verschuldensunabhängig für Körperverletzungen, wenn sich der Unfall an Bord des Luftfahrzeuges ereignet hat. Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob auch eine harte Landung, die aber noch normalen Betriebsbereich des Flugzeuges liegt, als solcher Unfall verstanden werden kann.

Bandscheibenvorfall bei harter Flugzeuglandung "Unfall"?

Flugfrachtführer haften verschuldensunabhängig für Körperverletzungen, wenn sich der Unfall an Bord des Luftfahrzeuges ereignet hat. Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob auch eine harte Landung, die aber noch normalen Betriebsbereich des Flugzeuges liegt, als solcher Unfall verstanden werden kann.

Coronavirus und bevorstehende Urlaube

Nach anfänglicher Ausbreitung des SARS-CoV-2 Erregers primär in China und Asien hat sich in den vergangenen Tagen die Zahl der mit dem neuartigen Virus Infizierten auch in Europa dramatisch gesteigert. Insbesondere in Italien ist die Zahl der Infizierten innerhalb weniger Tage auf zumindest 322 Fälle angestiegen. Das österreichische Außenministerium hat vor diesem Hintergrund sogar eine partielle Reisewarnung für die betroffenen Gemeinden in der Lombardei und Venetien erlassen. Für Reisende mit gebuchten Reisen in den nächsten Wochen und Monaten, insbesondere nach Italien, stellt sich daher die Frage, ob sie von diesen kostenlos zurücktreten können.

Gerichtliche Zuständigkeit bei annullierten Teilflügen

EuGH: Bei einer Klage auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO wegen Annullierung eines Teilflugs kann das Gericht des Abflugorts des ersten Teilflugs international zuständig sein, auch wenn der annullierte Teilflug einen anderen Abflugort hat und die Beförderung vom ersten und dem annullierten Teilflug von zwei verschiedenen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird. Dies gilt, wenn eine bestätigte einheitliche Buchung für die gesamte in mehreren Teilflügen gekennzeichnete Reise vorliegt.

Coronavirus - Überblick über Rechte der Reisenden

Seit Dezember 2019 wurden in der chinesischen Millionenstadt Wuhan (Hauptstadt der Provinz Hubei) und in weiteren Prvinzen zahlreiche Fälle einer bisher unbekannten Lungenkrankheit diagnostiziert. Bei den Erkrankten wurde eine Infektion mit einem neuartigen Coronavirus nachgewiesen. Mittlerweile wurde nach Medienberichten bei über 4.000 Personen eine Infektion nachgewiesen. Bisher wurden in China über 100 Todesfälle verzeichnet. Auch in anderen Ländern wurden einzelne Infektion gemeldet bei Personen, die zuvor in China waren, darunter Thailand, Japan, Südkorea, USA. Für Reisende mit geplanten oder schon laufenden Reisen nach China haben in dieser Situation verschiedene Rechte.

Wettbewerbswidriges Modell von vignette-sofort

Die Asfinag AG klagte mit einstweiliger Verfügung erfolgreich den Betreiber der Website www.vignette-sofort.at . Während bei der Asfinag wegen des 14tägigen FAGG-Rücktrittsrechts eine online erworbene Vignette erst 18 Tage nach Erwerb gültig ist (hierin Postlauf miteingerechnet), bot der beklagte Unternehmer die sofortige Gültigkeit an. Laut OGH liegt hier aber keine Ausnahme des Rücktrittsrechts vor.

Verbrennung durch Kaffee: Haftung der Airline

EuGH: Das Umkippen von Kaffee ist ein Unfall im Sinne des Montrealer Übereinkommens. Es kann dabei außer Acht bleiben, ob der Sachverhalt auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgeht.

Komplette Entschädigung bei deutscher Thomas Cook GmbH

Da in Deutschland die Höhe der Insolvenzabsicherung nach Insolvenz der deutschen Thomas Cook GmbH nicht ausreicht, um die Ansprüche aller betroffenen Pauschalreisenden abzudecken, wurde nun von Seiten der deutschen Bundesregierung angekündigt, dass der Staat alle Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden zu übernehmen.

Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen wegen Flugproblemen

EuGH: Die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche auf eine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung richtet sich nach der EuGVVO. Wird darüber hinaus auch weitergehender Schadenersatz nach dem internationalen Übereinkommen von Montreal verlangt, so richtet sich die internationale und örtliche Zuständigkeit der Gerichte bezüglich der weiter gehenden Schadenersatzansprüche nach diesem Übereinkommen.

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Sozialministerium
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