EuGH zur Währung von Ausgleichsleistung bei Flugverspätung
Ein Fluggast, dessen Flug annulliert wurde oder erheblich verspätet war, kann die Zahlung der Ausgleichsleistung in der Landeswährung seines Wohnortes verlangen.
Ein Fluggast, dessen Flug annulliert wurde oder erheblich verspätet war, kann die Zahlung der Ausgleichsleistung in der Landeswährung seines Wohnortes verlangen.
Die STA Travel GmbH hat am 27.8.2020, mit Wirkung ab 28.8.2020, Insolvenz angemeldet. Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten.
Das Gepäckstück einer Reisenden kam beim Flug mit Umstieg abhanden. Sie klagte die Fluglinie. Im Verfahren vor dem EuGH ging es zum einen darum, ob bei Verlust des Gepäckstücks jedenfalls ein bestimmter Betrag zusteht, was verneint wurde, und wer den Inhalt des verloren gegangenen Gepäckstücks beweisen muss.
Der Papageno Touristik - Die Kunst des Reisens - GmbH hat am 9.7.2020, mit Wirkung ab 10.7.2020, Insolvenz angemeldet.
Mit Wirkung 1.7.2020 ist die Insolvenz der ABS - Reisebüro GmbH (FN 35405t) eröffnet.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums für eine betroffene Konsumentin die Flixbus CEE GmbH auf Schadenersatz für den Verlust eines Koffers, der im nur von außen zugänglichen Gepäckraum des Busses transportiert wurde. Der OGH bestätigte die Haftung des Busunternehmens, wenn die Gepäckstücke, wie im vorliegenden Fall, nicht vom Busfahrer an die Passagiere ausgefolgt, sondern von den Passagieren selbstständig herausgenommen würden.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums für eine betroffene Konsumentin die Flixbus CEE GmbH auf Schadenersatz für den Verlust eines Koffers, der im nur von außen zugänglichen Gepäckraum des Busses transportiert wurde. Der OGH bestätigte die Haftung des Busunternehmens, wenn die Gepäckstücke, wie im vorliegenden Fall, nicht vom Busfahrer an die Passagiere ausgefolgt, sondern von den Passagieren selbstständig herausgenommen würden.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die FlixMobility GmbH ("FlixBus") wegen diverser Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun in zweiter Instanz das Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien, in dem alle 30 eingeklagten Klauseln für unzulässig erklärt wurden.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die FlixMobility GmbH ("FlixBus") wegen diverser Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun in zweiter Instanz das Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien, in dem alle 30 eingeklagten Klauseln für unzulässig erklärt wurden.
Achtung vor vergünstigten Stornooangeboten zu Eventmaturareisen von X-Jam!
Der "Summer Splash"-Veranstalter, die Splashline Travel und Event GmbH, hat am 28.5.2020 Insolvenz angemeldet.
EuGH: Die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO steht zu, wenn einem Fluggast wegen vermeintlich unzureichender Reiseunterlagen die Beförderung verweigert wird, ohne dass das Luftfahrtunternehmen vertretbare Gründe für die Einschätzung der Reiseunterlagen als unzureichend hat. Eine Klausel, die die Haftung des Luftfahrtunternehmens gegenüber dem Fluggast wegen angeblich unzureichender Reiseunterlagen ausschließt oder einschränkt, ist unzulässig.
EuGH: Die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO steht zu, wenn einem Fluggast wegen vermeintlich unzureichender Reiseunterlagen die Beförderung verweigert wird, ohne dass das Luftfahrtunternehmen vertretbare Gründe für die Einschätzung der Reiseunterlagen als unzureichend hat. Eine Klausel, die die Haftung des Luftfahrtunternehmens gegenüber dem Fluggast wegen angeblich unzureichender Reiseunterlagen ausschließt oder einschränkt, ist unzulässig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH. Der OGH entschied nun, dass die Gebühr von 55 EUR für den Check-in am Flughafen in ihrer Höhe überraschend und nachteilig und daher unzulässig sei. Eine Entscheidung über die im selben Verfahren aufgegriffene Gerichtsstandklausel setzte er demgegenüber aus und rief hierzu den EuGH zur Vorabentscheidung an.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH. Der OGH entschied nun, dass die Gebühr von 55 EUR für den Check-in am Flughafen in ihrer Höhe überraschend und nachteilig und daher unzulässig sei. Eine Entscheidung über die im selben Verfahren aufgegriffene Gerichtsstandklausel setzte er demgegenüber aus und rief hierzu den EuGH zur Vorabentscheidung an.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die spanische Online-Reiseagentur Travelgenio SL ua wegen Irreführung über den Umfang des von ihr angebotenen "FLEXIBLEN Tickets". Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI in allen Punkten recht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die spanische Online-Reiseagentur Travelgenio SL ua wegen Irreführung über den Umfang des von ihr angebotenen "FLEXIBLEN Tickets".
Wird ein Fluggast bei einem Flug mit Anschlussflug aus einer einzigen Buchung hinsichtlich des ersten Fluges auf einen späteren Flug umgebucht, ist es ihm aber möglich den Anschlussflug zu erreichen, der auch planmäßig am Ziel ankommt, besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO.
Nach dem EuGH müssen Gebühren für den Online-Check-in dann nicht als unvermeidbare und vorhersehbare Bestandteile des Endpreises mit diesem gemeinsam ausgewiesen werden, wenn es daneben eine kostenfreie Check-in-Alternative gibt. Die Mehrwertsteuer auf die Preise für Inlandsflüge sowie die Verwaltungsgebühren für Käufe mit einer anderen als der vom Luftfahrtunternehmer bevorzugten Kreditkarte seien dagegen unvermeidbare und vorhersehbare Bestandteile des Endpreises.
Nach dem EuGH müssen Gebühren für den Online-Check-in dann nicht als unvermeidbare und vorhersehbare Bestandteile des Endpreises mit diesem gemeinsam ausgewiesen werden, wenn es daneben eine kostenfreie Check-in-Alternative gibt. Die Mehrwertsteuer auf die Preise für Inlandsflüge sowie die Verwaltungsgebühren für Käufe mit einer anderen als der vom Luftfahrtunternehmer bevorzugten Kreditkarte seien dagegen unvermeidbare und vorhersehbare Bestandteile des Endpreises.
Wir bieten hier einen Überblick über die Möglichkeiten von Reisenden, die bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, der danach insolvent wurde.
EuGH: Fluggäste haben einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, auch wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist und der Fluggast daher keinen Vertrag mit dem Luftfahrtunternehmen, sondern nur dem Reiseveranstalter hat. Die Klage ist dabei am Erfüllungsort einzubringen, es besteht also die Wahl zwischen den Gerichten des Abflug- und Ankunftsort.
EuGH: Fluggäste haben einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, auch wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist. Die Klage ist dabei am Erfüllungsort einzubringen, es besteht also die Wahl zwischen den Gerichten des Abflug- und Ankunftsort.
Das Umkippen von Kaffee ist ein Unfall iS des Montrealer Übereinkommens. Der Unfall muss nicht auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgehen. Der OGH bestätigte nun nach der entsprechenden EuGH-Entscheidung die Haftung der Fluglinie.
Das Umkippen von Kaffee ist ein Unfall iS des Montrealer Übereinkommens. Der Unfall muss nicht auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgehen. Der OGH bestätigte nun nach der entsprechenden EuGH-Entscheidung die Haftung der Fluglinie.
Flugreisende haben Anspruch auf doppelte Entschädigung, wenn nach einer Flugannullierung der vereinbarte Altervativflug eine mehr als dreistündige Verspätung hat.
Flugreisende haben Anspruch auf doppelte Entschädigung, wenn nach einer Flugannullierung der vereinbarte Altervativflug eine mehr als dreistündige Verspätung hat.
Sozialministerium und VKI starten Hotline zu reiserechtlichen Fragen: Erreichbarkeit von Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr, unter der Servicenummer 0800 201 211
Flugfrachtführer haften verschuldensunabhängig für Körperverletzungen, wenn sich der Unfall an Bord des Luftfahrzeuges ereignet hat. Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob auch eine harte Landung, die aber noch normalen Betriebsbereich des Flugzeuges liegt, als solcher Unfall verstanden werden kann.
Flugfrachtführer haften verschuldensunabhängig für Körperverletzungen, wenn sich der Unfall an Bord des Luftfahrzeuges ereignet hat. Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob auch eine harte Landung, die aber noch normalen Betriebsbereich des Flugzeuges liegt, als solcher Unfall verstanden werden kann.
Nach anfänglicher Ausbreitung des SARS-CoV-2 Erregers primär in China und Asien hat sich in den vergangenen Tagen die Zahl der mit dem neuartigen Virus Infizierten auch in Europa dramatisch gesteigert. Insbesondere in Italien ist die Zahl der Infizierten innerhalb weniger Tage auf zumindest 322 Fälle angestiegen. Das österreichische Außenministerium hat vor diesem Hintergrund sogar eine partielle Reisewarnung für die betroffenen Gemeinden in der Lombardei und Venetien erlassen. Für Reisende mit gebuchten Reisen in den nächsten Wochen und Monaten, insbesondere nach Italien, stellt sich daher die Frage, ob sie von diesen kostenlos zurücktreten können.
EuGH: Bei einer Klage auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO wegen Annullierung eines Teilflugs kann das Gericht des Abflugorts des ersten Teilflugs international zuständig sein, auch wenn der annullierte Teilflug einen anderen Abflugort hat und die Beförderung vom ersten und dem annullierten Teilflug von zwei verschiedenen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird. Dies gilt, wenn eine bestätigte einheitliche Buchung für die gesamte in mehreren Teilflügen gekennzeichnete Reise vorliegt.
Seit Dezember 2019 wurden in der chinesischen Millionenstadt Wuhan (Hauptstadt der Provinz Hubei) und in weiteren Prvinzen zahlreiche Fälle einer bisher unbekannten Lungenkrankheit diagnostiziert. Bei den Erkrankten wurde eine Infektion mit einem neuartigen Coronavirus nachgewiesen. Mittlerweile wurde nach Medienberichten bei über 4.000 Personen eine Infektion nachgewiesen. Bisher wurden in China über 100 Todesfälle verzeichnet. Auch in anderen Ländern wurden einzelne Infektion gemeldet bei Personen, die zuvor in China waren, darunter Thailand, Japan, Südkorea, USA. Für Reisende mit geplanten oder schon laufenden Reisen nach China haben in dieser Situation verschiedene Rechte.
Die Asfinag AG klagte mit einstweiliger Verfügung erfolgreich den Betreiber der Website www.vignette-sofort.at . Während bei der Asfinag wegen des 14tägigen FAGG-Rücktrittsrechts eine online erworbene Vignette erst 18 Tage nach Erwerb gültig ist (hierin Postlauf miteingerechnet), bot der beklagte Unternehmer die sofortige Gültigkeit an. Laut OGH liegt hier aber keine Ausnahme des Rücktrittsrechts vor.
EuGH: Das Umkippen von Kaffee ist ein Unfall im Sinne des Montrealer Übereinkommens. Es kann dabei außer Acht bleiben, ob der Sachverhalt auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgeht.
Da in Deutschland die Höhe der Insolvenzabsicherung nach Insolvenz der deutschen Thomas Cook GmbH nicht ausreicht, um die Ansprüche aller betroffenen Pauschalreisenden abzudecken, wurde nun von Seiten der deutschen Bundesregierung angekündigt, dass der Staat alle Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden zu übernehmen.
EuGH: Die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche auf eine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung richtet sich nach der EuGVVO. Wird darüber hinaus auch weitergehender Schadenersatz nach dem internationalen Übereinkommen von Montreal verlangt, so richtet sich die internationale und örtliche Zuständigkeit der Gerichte bezüglich der weiter gehenden Schadenersatzansprüche nach diesem Übereinkommen.
EuGH: Die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche auf eine pauschalierte Ausgleichszahlung und Unterstützungsleistungen nach der Fluggastrechte-VO bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung richtet sich nach der EuGVVO. Wird darüber hinaus auch weitergehender Schadenersatz nach dem internationalen Übereinkommen von Montreal verlangt, so richtet sich die internationale und örtliche Zuständigkeit der Gerichte bezüglich der weiter gehenden Schadenersatzansprüche nach diesem Übereinkommen.
VKI klagte erfolgreich gegen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten der Fluglinie bei Reiseplanänderung. Nachdem bereits von der ersten Instanz sieben Klauseln rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt wurden, gab das Oberlandesgericht (OLG) Wien dem VKI auch bei der achten eingeklagten Klausel Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.
VKI klagte erfolgreich gegen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten der Fluglinie bei Reiseplanänderung. Nachdem bereits von der ersten Instanz sieben Klauseln rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt wurden, gab das Oberlandesgericht (OLG) Wien dem VKI auch bei der achten eingeklagten Klausel Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Eine Vertragsklausel, die die Zahlung mittels SEPA-Lastschrift ausschließt, wenn der Zahler seinen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem der Zahlungsempfänger seinen Sitz hat, ist nach Art 9 Abs 2 SEPA-VO (260/2012) unzulässig.
Der VKI klagte erfolgreich im Auftrag des Sozialministeriums die Deutsche Bahn AG, die vorsah, dass man nur dann eine SEPA-Lastschrift machen konnte, wenn man auch den Wohnsitz in Deutschland hatte.
Fluggäste müssen idR nicht Bordkarte vorweisen, um eine Ausgleichzahlung zu erhalten.
Fluggäste müssen idR nicht Bordkarte vorweisen, um eine Ausgleichzahlung zu erhalten.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Das Landesgericht (LG) Korneuburg beurteilte 23 Klauseln als unzulässig.
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