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Reise & Verkehr

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EuGH: Fluggastrechte-VO auch bei Ereignissen in Drittstaaten anwendbar

Der EuGH urteilte, dass die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (kurz: Fluggastrechte-VO) selbst dann Anwendung findet, wenn die Verspätung während eines Teilflugs auftritt, der vollständig im Gebiet eines Drittstaats durchgeführt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Schadenersatz bei Flugüberbuchung

Zwei Konsumenten, denen wegen Überbuchung die Beförderung mit der bekl Fluglinie verweigert wurde, bekamen eine Ausgleichszahlung iHv je EUR 250,--. Einer der Konsumenten machte darüber hinaus einen Schadenersatzanspruch iHv 845,46 EUR für nicht refundierte Hotel- und Mietwagenkosten geltend. Der OGH rechnete bei ihm die 250,-- an, sodass ihm 595,46 EUR zugesprochen wurden.

Schadenersatz bei Flugüberbuchung

Zwei Konsumenten wurde bei einem geplanten Wochenendtrip von der Fluglinie wegen Überbuchung der Flug verweigert. Die Fluglinie zahlte zwar die Ticketkosten und eine Ausgleichszahlung von je 250 Euro, verweigerte aber einen weitergehenden Schadenersatz. Der VKI klagte für die Konsumenten. Der OGH sprach an sich den Schadenersatz zu, rechnet aber eine geleistete Ausgleichzahlung darauf an.

EuGH stellt klar: Fluggastrechte-VO nicht anwendbar, wenn Unionsgebiet nur Zwischenstopp

Die Fluggastrechte-VO ist grundsätzlich anwendbar, wenn sich der Abflughafen oder der Zielflughafen im Unionsgebiet befindet. Gegenstand des EuGH-Verfahrens war die Frage, ob bei Flügen von und nach Drittstaaten eine Zwischenlandung auf einem Flughafen im Unionsgebiet ausreicht, um die Anwendbarkeit der Fluggastrechte-VO zu begründen. Dabei macht es einen Unterschied, ob die Flüge getrennt voneinander gebucht wurden oder eine Gesamtbuchung vorliegt.

Beförderungsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens

In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die Austrian Airlines AG wurden fünf Klauseln aus deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck („ABB“) für unwirksam erklärt.

EuGH-Urteil: Vorverlegung eines Flugs stellt Annullierung dar

Im Rahmen von mehreren Rechtsstreitigkeiten zwischen Fluggästen und Fluggesellschaften wegen Ausgleichszahlungen an die Fluggäste nach der Verordnung 261/2004 (Fluggastrechte-Verordnung) stellte der EuGH nunmehr klar: Auch ein Flug, der um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, ist als annulliert anzusehen.

Entscheidung zu Kosten bei Besitzstörung

Einige Autofahrer und Autofahrerinnen kennen die Situation: Man bleibt kurz auf einem fremden Grundstück stehen und erhält kurze Zeit später ein Aufforderungsschreiben von einem Anwalt, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Kosten zwischen EUR 300,- und EUR 450,- zu bezahlen. Besitzschutz ist ein wichtiges Rechtsinstitut in der Rechtsordnung und ist wichtig, um Störungshandlungen abzustellen. Für manche Unternehmen wurde der Besitzschutz aber auch zu einer lukrativen Einnahmequelle. Der VKI war daher schon seit einiger Zeit bemüht, eine Entscheidung über die Höhe eines angemessenen Schadenersatzes in Verbindung mit einer Besitzstörungshandlung zu erzielen. Das ist dem VKI nunmehr erstmalig durch ein Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien gelungen.

Erfolg gegen Laudamotion bei Rückforderung für durchgeführten Flug

Mitte März 2020 fanden Flüge teilweise noch regulär statt, infolge Ausbruchs der Covid-19-Pandemie war es aber nach und nach absehbar, dass der Flugbetrieb in den Folgetagen komplett eingestellt wird. Konsument:innen war es daher unzumutbar, ihre Hinflüge anzutreten, wenn die Rückflüge ungesichert waren. Der VKI konnte für zwei VerbraucherInnen die Rückerstattung der Kosten für diese Hinflüge von der Laudamotion GmbH erwirken.

49 Klauseln in AGB der FTI Touristik unzulässig

Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der VKI Klage gegen den Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH ein; Gegenstand des Verfahrens waren diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – letztendlich wurden in mehreren Teilurteilen 49 Klauseln für unzulässig erklärt.

49 Klauseln in AGB der FTI Touristik unzulässig

Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der VKI Klage gegen den Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH ein; Gegenstand des Verfahrens waren diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – letztendlich wurden in mehreren Teilurteilen 49 Klauseln für unzulässig erklärt.

Ausgleichsanspruch bei Flugannullierung wegen Streiks

Der EuGH setzt sich in einer aktuellen Entscheidung ausführlich damit auseinander, wann ein Streik einen „außergewöhnlichen Umstand“ im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung darstellt, sodass das Flugunternehmen bei einer Annullierung keine Ausgleichszahlung zu leisten hat. Im konkreten Fall (Streik zur Durchsetzung einer Gehaltserhöhung für das Kabinenpersonal) wurde das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands verneint.

Klausel zur Flugpreis-Rückerstattung der AUA unzulässig

Im Zuge von coronabedingten Flugabsagen verlangten zahlreiche Konsument/innen die Flugscheinkosten von der AUA (Austrian Airlines AG) zurück. Die AUA verweigerte aber vielen Fluggästen eine direkte Rückzahlung unter Verweis auf eine Klausel, die einen sogenannten „Erstattungsbeschränkungsvermerk“ vorsah. Die Konsument/innen sollten sich an den Vermittler, bei dem sie das Ticket gekauft hatten, wenden.

Unzulässige Preisgestaltung von Online-Reisevermittlern

Online-Reisevermittler locken mit attraktiven Angeboten, dahinter verbergen sich jedoch oft Extra-Kosten wie beispielsweise Service- und Gepäckgebühren. Das deutsche Höchstgericht schob derartigen intransparenten Buchungsvorgängen von Travel24 nun einen Riegel vor.

EuGH Generalanwalt: Vorverlegung eines Flugs stellt Annullierung dar

Der Generalanwalt des EuGH führte in seinen Schlussanträgen aus, dass die Vorverlegung eines Flugs um mehr als zwei Stunden einer Annullierung im Sinne der Fluggastrechte-VO gleichkommt. Ein Urteil des EuGH liegt noch nicht vor. Der EuGH muss sich bei seinem Urteil nicht an die Schlussanträge des Generalanwalts halten, entscheidet aber doch oft in Übereinstimmung mit diesem.

Fahrgastrechte in der Schifffahrt

Eine irische Schifffahrtsgesellschaft (Irish Ferries Ltd) hatte ein Schiff bestellt, das mit einigen Monaten Verspätung geliefert wurde. Daher annullierte die Schifffahrtsgesellschaft im April 2018 bereits gebuchte Überfahren auf einer neuen Verbindung Frankreich und Irland für Juli 2018. In einem Rechtsstreit zwischen der Schifffahrtsgesellschaft und der irischen Transportbehörde beschäftigte sich der EuGH mit mehreren Fragen rund um die Fahrgastrechte-Verordnung für den Schiffsverkehr (VO [EU] 1177/2010).

Waldbrände in Griechenland, Türkei, Italien – Reiserücktritt?

Medienberichten zufolge wüten in mehreren Regionen in Südeuropa Waldbrände. Von bereits gebuchten und unmittelbar anzutretenden Urlaubsreisen in betroffene Regionen kann unter bestimmten Voraussetzungen aus Sicht des VKI ein kostenloser Vertragsrücktritt erklärt werden.

Unzulässige Klauseln von Laudamotion

In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die Laudamotion GmbH wurden insgesamt 36 Klauseln eingeklagt. Das Berufungsgericht sah davon fünf Klauseln für gesetzeskonform an. Diese fünf Klauseln waren nun Gegenstand des Revisionsverfahrens vor dem OGH. Lauf OGH sind drei der Klauseln gesetzwidrig.

Ausgleichszahlung bei annulliertem Anschlussflug

Ein Fluggast hatte mit einer einheitlichen Buchung einen aus zwei Teilflügen bestehenden Flug gebucht. Da der zweite Teilflug annulliert wurde, kam er mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort an. Gebucht hatte er den gesamten Flug bei der Fluglinie des ersten Teilfluges und über einen Reiseveranstalter. Mit der Fluglinie des zweiten Teilfluges hatte er keinen eigenen Beförderungsvertrag abgeschlossen. Dennoch kann er von der Fluglinie, die den zweiten Teilflug annulliert hatte, die Ausgleichzahlung nach der Fluggastrechte-VO verlangen; berechnet wird die Ausgleichszahlung, deren Höhe von der Entfernung des Fluges abhängt, auf der Grundlage der Gesamtentfernung vom Abflugort des ersten Teilflugs bis zum Ankunftsort des zweiten Teilflugs.

VKI gegen Eurowings: Ausgleichszahlung für Rückflug-Odyssee

Der VKI hat erfolgreich für zwei Konsumenten die deutsche Fluglinie Eurowings GmbH geklagt. Die Verbraucher hatten einen Flug von Punta Cana nach Wien mit Umsteigen in Köln gebucht. Da der Flug von Punta Cana nach Köln mehr als eine Stunde Verspätung hatte und den Fluggästen das direkte Durchchecken des Reisegepäcks von Punta Cana nach Wien verwehrt wurde – weswegen sie ihr Gepäck in Köln holen mussten – versäumten sie ihren Anschlussflug und kamen mit mehr als fünfstündiger Verspätung in Wien an. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums auf eine Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung und bekam vom Bezirksgericht (BG) Schwechat Recht. Eurowings muss den Konsumenten 1.200 Euro zahlen.

VKI-Verfahren gegen Lufthansa

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Deutsche Lufthansa AG wegen Klauseln aus deren Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage). Der VKI hatte insgesamt 48 Klauseln eingeklagt. Einige davon wurden bereits nach den Unterinstanzen rechtskräftig und waren daher nicht mehr Gegenstand der Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof.

VKI-Verfahren gegen Lufthansa

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Deutsche Lufthansa AG wegen Klauseln aus deren Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage). Der VKI hatte insgesamt 48 Klauseln eingeklagt. Einige davon wurden bereits nach den Unterinstanzen rechtskräftig und waren daher nicht mehr Gegenstand der Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof.

Preisminderung und Schadenersatz bei Reisemangel

Der VKI half im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich einer Konsumentin, deren Flug bei einer geplanten einwöchigen Rundreise 22 Stunden Verspätung hatte und deren Gepäck noch dazu verschwand.

EuGH: Reiseveranstalter haftet für Vergewaltigung durch Hotelangestellten

Die Haftung des Reiseveranstalters für die ordnungsgemäße Erfüllung des Pauschalreisevertrages nach Art 5 Abs 1 der Pauschalreise-Richtlinie stellt eine Besonderheit dar: Sie erstreckt sich auch auf Dienstleistungsträger; demnach haftet der Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erfüllung unabhängig davon, ob er oder andere Dienstleistungsträger (zB das Hotel) diese Verpflichtung zu erfüllen haben. Eine davon bestehende Ausnahme war Gegenstand dieses Vorabentscheidungsverfahrens.

Stellt eine Umleitung zu einem nahegelegenen Flughafen eine Annullierung dar?

Grundsätzlich ist ein Flug, der zu einem anderen Flughafen als dem ursprünglich vorgesehenen Zielflughafen umgeleitet wird, als annulliert anzusehen. Der EuGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob dies auch für den Fall gilt, wenn eine Umleitung zu einem Flughafen erfolgt, der zwar in einem anderen Bundesland liegt, aber dieselbe Stadt bedient.

19 unzulässige Klauseln der Laudamotion GmbH

Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Laudamotion GmbH wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Ein zentraler Punkt der Beanstandungen betrifft Klauseln, die es den Reisenden erschweren sollen, ihre Rechte gegen Laudamotion durchzusetzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte nun 19 Klauseln für unzulässig.

Erfolg gegen Wizz Air bei Rückforderung wegen Flugstornierung

Im Februar 2020 buchten zwei Konsumenten Hin- und Rückflüge mit Wizz Air Hungary Ltd. (kurz: Wizz Air) von Wien nach Lissabon (Portugal) um ca. € 350,00. Geplanter Reisezeitraum war Anfang Mai. In der Zwischenzeit kam es zum Ausbruch der Corona-Pandemie. Die Konsumenten stornierten daher und traten ihre Flüge nicht an. Wizz Air erstatte den Konsumenten das Geld nicht zurück mit der Begründung, dass die Flüge wie geplant durchgeführt wurden. Im Auftrag des Sozialministeriums klagte der VKI für die beiden Konsumenten dieses Geld erfolgreich ein.

Erfolg gegen Wizz Air bei Rückforderung wegen Flugstornierung

Zwei Konsumenten buchten im Februar 2020 Hin- und Retourflüge von Wien nach Lissabon. Geplanter Reisezeitraum war Anfang Mai 2020. Aufgrund des Ausbruchs der Corona-Pandemie stornierten sie ihre Flüge, Wizz Air erstattete ihnen das Geld allerdings nicht zurück. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums für die beiden Konsumenten dieses Geld ein und war damit beim Bezirksgericht Schwechat erfolgreich: Die beiden Konsumenten erhielten von Wizz Air den kompletten Betrag für die Flugtickets (ca. € 350,-) zurück.

Organisierter Pilotenstreik berechtigt Fluglinie nicht zur Verweigerung von Ausgleichszahlung

Ein von einer Gewerkschaft von Beschäftigten eines Luftfahrtunternehmens organisierter Streik, mit dem ua Gehaltserhöhungen durchgesetzt werden sollen, und bei dem die Anforderungen des nationalen Rechts, insb die darin für die Vorankündigung vorgesehene Frist, beachtet wird, ist kein „außergewöhnlicher Umstand“, der die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung der betroffenen Flüge befreit.

Flugstornierung wegen COVID-19-Pandemie – AUA zahlt Flugpreis zurück

Der VKI hat erfolgreich zwei Konsumenten unterstützt, die einen im Jahr 2019 gebuchten Flug der Austrian Airlines AG (AUA) in die USA Ende August 2020 wegen der COVID-19-Pandemie stornieren wollten. Den Konsumenten wurde nur die Refundierung eines kleinen Teils des Flugpreises in Aussicht gestellt. Nachdem mit Hilfe des VKI eine Klage eingebracht wurde, zahlte die AUA nun den Reisepreis zur Gänze zurück.
Vorsichtig sein, heißt es bei Flügen, die während der Pandemie gebucht werden, warnt der VKI.

Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur Sitzplatzreservierung der Laudamotion

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH. Verfahrensgegenstand sind Klauseln in den AGB und in den FAQ („frequently asked questions“), die im Zusammenhang mit der Sitzplatzreservierung stehen. In erster Instanz wurden alle eingeklagten Klauseln für unzulässig befunden.

Gesetzwidrige Klauseln zur Sitzplatzreservierung der Laudamotion

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH. Verfahrensgegenstand sind insgesamt sieben Klauseln in den AGB und in den FAQ („frequently asked questions“), die im Zusammenhang mit der Sitzplatzreservierung stehen. In erster Instanz wurden alle eingeklagten Klauseln für unzulässig befunden.

Reiserücktritt wegen COVID-19-Pandemie – Klage brachte TUI Deutschland zum Einlenken

Der VKI hat erfolgreich zwei Konsumenten unterstützt, die eine für Ende März 2020 gebuchte Reise auf einem Kreuzfahrtschiff aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht antreten wollten. Der Reiseveranstalter, die TUI Deutschland GmbH, verweigerte zunächst die Rückzahlung eines Teils der Kosten. Nachdem aber mit Hilfe des VKI eine Klage eingebracht wurde, zahlte TUI Deutschland den Reisepreis zur Gänze zurück.

Gerichtsstandsvereinbarung einer Fluglinie

EuGH-Entscheidung zur Frage, wie sich eine Gerichtsstandsvereinbarung, die sich in den Beförderungsbedingungen einer Fluglinie befindet, darauf auswirkt, wenn der Fluggast seinen Anspruch an einen Dritten zur Eintreibung abgetreten hat und ob diese Gerichtsstandsvereinbarung nach der Klausel-Richtlinie zu prüfen ist.

No-Show-Klausel der AUA: VKI unterstützte erfolgreich betroffene Konsumenten

Der VKI hatte – im Auftrag des Sozialministeriums – die Austrian Airlines AG (AUA) geklagt, die zwei Verbrauchern den Rückflug eigenmächtig stornierte, nachdem diese wegen eines Staus den Hinflug versäumt hatten. Die AUA berief sich hierbei auf ihre No-Show-Klausel, nach der sie einen Rückflug stornieren kann, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde. Nach Klagseinbringung durch den VKI zahlte die AUA den Konsumenten die Kosten für den Ersatzflug.

OGH: Unzulässige Gerichtsstandsklausel bei Laudamotion

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH geklagt. Bereits Anfang 2020 erklärte der OGH die Rechtswahlklausel zugunsten irischen Rechts als auch die Klausel zur Check-in-Gebühr für unzulässig.

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Sozialministerium
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