OGH zu AGB und "Hinweisen" des Reisevermittlers Airberlin Holidays
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den deutschen Reisevermittler Airberlin Holidays GmbH wegen unzulässiger Bestimmungen in den AGB geklagt. Während das Berufungsgericht der Klage des VKI noch zur Gänze stattgab, änderte der OGH die Entscheidung (in teilweiser Wiederherstellung des Ersturteils) dahingehend ab, dass es sich bei den ersten beiden beanstandeten Textpassagen nicht um AGB im eigentlichen Sinn handle, sondern vielmehr um bloße "Hinweise" ohne Rechtsfolgewillen, die nicht der Klauselkontrolle des VKI unterliegen.
