BGH: Reiserücktritt wegen Änderung des Besichtigungsprogramms
Wenn das Besichtigungsprogramm einer Rundreise nicht nur geringfügig geändert werden soll, kann kostenlos vom Vertrag zurückgetreten und der Reisepreis zurückverlangt werden.
Wenn das Besichtigungsprogramm einer Rundreise nicht nur geringfügig geändert werden soll, kann kostenlos vom Vertrag zurückgetreten und der Reisepreis zurückverlangt werden.
Auf der Ferieninsel Bali dürfte ein größerer Ausbruch des Vulkans Gunung Agung unmittelbar bevorstehen. Medienberichten zufolge wurde die bereits im September errichtete Sicherheitszone ausgeweitet und eine Massenevakuierung angeordnet. Es gibt Einschränkungen des Flugverkehrs.
LG Wels als Berufungsgericht sah berechtigte Wandlung des Kaufvertrages und sprach Kläger Kaufpreis abzüglich Benutzungsentgelt zu. Eine Verbesserung durch VW (Software Update) sei aufgrund der vorsätzlichen Täuschung für den Kläger unzumutbar.
Ab dem Vignettenjahr 2018 bietet die ASFINAG zusätzlich zur Klebevignette auch die Digitale Vignette an. Die Digitale Vignette ist erst ab dem 18. Tag nach dem Tag des Online-Kaufs gültig und berechtigt erst ab dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich.
Der Reiseveranstalter THV-Reisen GmbH kam dieser Vorgabe in seinen AGB nicht nach und hat sich nun nach entsprechender Aufforderung durch den VKI dazu verpflichtet, seine unter anderem aus diesem Grund unzulässigen AGB nicht mehr zu verwenden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt klar, dass sich die Höhe von Ausgleichszahlungen nach der Distanz zwischen dem ursprünglichen Abflugsort und dem Endziel bemisst; es ist also nicht auf die tatsächlich zurückgelegten Flugstrecken bei einer Umsteigeverbindung abzustellen.
Die deutsche Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co Luftverkehrs KG hat am 15.08.2017 Insolvenzantrag gestellt. Medienberichten zufolge gewährt die deutsche Bundesregierung der Fluggesellschaft einen Überbrückungskredit; nach Angaben der Airline könne der Flugbetrieb daher ungestört fortgesetzt werden
Im Rahmen eines Ägypten-Urlaubes verletzte sich ein Urlauber, als die gläserne Duschtüre im Hotelzimmer über ihm zerbrach. Er musste medizinisch versorgt werden, sollte Sonne und Wasser für den Rest des Badeurlaubes meiden. Welche Ansprüche in diesem Fall geltend gemacht werden können, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einem - im Auftrag des Sozialministeriums - geführten Musterprozess nun geklärt.
Die einzelnen Entgeltbestandteile eines Flugtickets müssen dargelegt werden; Bearbeitungsgebühren für Rückerstattungen können - ohne der Preisfreiheit einer Airline zu widersprechen - unzulässig sein.
Ein Luftfahrtunternehmen, das sich von seiner Verpflichtung befreien will, Ausgleichsleistungen wegen eines annullierten Fluges zu bezahlen, muss beweisen, dass die Fluggäste rechtzeitig von der Annullierung informiert wurden. Wenn die Airline nur den Reisevermittler, über den der Flug gebucht wurde, von der Annullierung informiert, dieser die Information aber nicht rechtzeitig weitergibt, bleibt die Airline zur Zahlung verpflichtet.
Eine Vertragsbestimmung, mit der ein Schweizer Reiseveranstalter in seinen AGB generell die Anwendbarkeit Schweizer Rechts vorsieht, ist unzulässig und daher unwirksam, da österreichischen VerbraucherInnen der zwingende Schutz ihrer Heimatrechtsordnung nicht entzogen werden darf.
Eine Vertragsbestimmung, mit der ein Schweizer Reiseveranstalter in seinen AGB generell die Anwendbarkeit Schweizer Rechts vorsieht, ist unzulässig und daher unwirksam, da österreichischen VerbraucherInnen der zwingende Schutz ihrer Heimatrechtsordnung nicht entzogen werden darf.
Kommt es wegen gebotener Sicherheitsüberprüfungen nach Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel zu einer großen Verspätung des Fluges, muss eine Airline keine Ausgleichszahlungen leisten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die rumänische Airline TAROM S.A. auf Zahlung von Ausgleichsleistungen iHv je EUR 250,- geklagt, da der Flug zweier Konsumenten, die sich mit ihrer Beschwerde an den VKI wandten, eine Ankunftsverspätung von über 3 Stunden aufwies.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Schweizer Reiseveranstalter holidays.ch AG wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen geklagt, da das Unternehmen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit dem Hinweis verweigerte, es sei weder österreichisches Recht anwendbar, noch sei ein österreichisches Gericht zur Prüfung berufen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Schweizer Reiseveranstalter holidays.ch AG wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen geklagt. Das HG Wien teilt die Rechtsauffassung des VKI und erklärte die inkriminierten Klauseln für unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Reisevermittler Airberlin Holidays GmbH wegen unzulässiger Vertragsbestimmungen geklagt.
Der Verein für Konsumenteninformation hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Reisevermittler Airberlin Holidays GmbH wegen unzulässiger Vertragsbestimmungen geklagt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - das Reisebüro Elumbus GmbH.
Der Verein für Konsumenteninformation klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - das Reisebüro Elumbus GmbH wegen mehrerer Vertragsklauseln.
Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechte-Verordnung sind denkbar, da ein Streik nicht per se einen Entlastungsgrund darstellt.
Das BG Dornbirn entschied rechtskräftig, dass eine Änderung gegen angemessenen Aufwandersatz auch bei Flügen zu Sondertarifen möglich sein muss.
Ein Sorgfaltspflichtverstoß eines Hotelmitarbeiters liegt dann vor, wenn er bei der Kontrolle des Frühstückbuffets ein zu Boden gefallenes Gemüsestück übersieht und daher nicht entfernt.
In einem vom VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - gegen die Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines geführten Verfahren schafft der OGH nun Klarheit: Gesammelte und auch zugekaufte Bonusmeilen im "Flying Blue"-Programm der Airline dürfen nicht bereits nach 20 Monaten verfallen.
In einem vom VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - gegen die Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines geführten Verfahren schafft der OGH nun Klarheit: Gesammelte und auch zugekaufte Bonusmeilen dürfen nicht bereits nach 20 Monaten verfallen.
Das Buchungsportal www.kissandfly.at - hinter dem die in Wien ansässige TTN GmbH steht - verrechnet ein Bearbeitungsentgelt von EUR 50,- für die Stornierung von Flugbuchungen.
Hintergründe noch unklar
Der BGH erachtet es als zulässig, dass bei einer Pauschalreise im Fall des Wechsels der Personen Mehrkosten verrechnet werden, solange dadurch der Wechsel nicht unverhältnismäßig erschwert wird. Erst mit der bis Mitte 2018 umzusetzenden "neuen" Pauschalreise-Richtlinie, ist eine Besserung zu erwarten.
Betroffene Passagiere können sich an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) wenden.
Mittels eines drittens Teilurteils erklärte das HG Wien weitere Klauseln der Elumbus GmbH für unzulässig. Das OLG Wien hat diese Entscheidung nun bestätigt.
Mittels eines drittens Teilurteils erklärte das HG Wien weitere Klauseln der Elumbus GmbH für unzulässig. Das OLG Wien hat diese Entscheidung nun bestätigt.
Nachdem es am Abend des 15.07.2016 zu einem Militäputsch in der Türkei kam, der noch in der Nacht auf den 16.07.2016 für gescheitert erklärt wurde, entspannt sich die Lage auch nachfolgend nicht.
Nachdem die Unister Holding GmbH - nach dem Unfalltod des Gründers und Geschäftsführers Thomas Wagner und des Mitbegründers Oliver Schilling vergangene Woche - noch am 19.07.2016 Insolvenz angemeldet hat, folgen nun die ersten Tochterunternehmen nach: Der Reiseveranstalter Urlaubstours GmbH und die U-Deals GmbH, die unter anderem die Plattform ab-in-den-urlaub-deals.de betreibt, sowie die Unister GmbH haben inzwischen ebenfalls Insolvenz angemeldet. Einen Insolvenzantrag stellte zuletzt auch die Betreiberin von fluege.de, die Unister Travel Betriebs GmbH.
Teile des Militär haben am späten Freitagabend einen Putschversuch in der Türkei unternommen. In Ankara und in Istanbul fielen Schüsse, der Flugverkehr wurde vorübergehend eingestellt. Inzwischen wurde der Putsch von offizieller Seite als gescheitert erklärt, die Lage ist derzeit jedoch noch unklar.
Der Verein für Konsumenteninformation hat - im Auftrag des Sozialministeriums - das Reisebüro Elumbus GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Klauseln geklagt. In drei Teilurteilen ist das HG Wien der Ansicht des VKI gefolgt und hat die angefochtenen Klauseln für unzuklässig erklärt. Das Oberlandesgericht Wien hat die Entscheidung des HG Wien vom 06.11.2015 (zweites Teilurteil) nun bestätigt.
Der Verein für Konsumenteninformation hat - im Auftrag des Sozialministeriums - das Reisebüro Elumbus GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Klauseln geklagt. In drei Teilurteilen ist das HG Wien der Ansicht des VKI gefolgt und hat die angefochtenen Klauseln für unzuklässig erklärt. Das Oberlandesgericht Wien hat die Entscheidung des HG Wien vom 06.11.2015 (zweites Teilurteil) nun bestätigt.
Am Abend des 28.06.2016 verübten drei mit Schusswaffen und Sprengstoff bewaffnete Männer einen Anschlag auf den Flughafen Atatürk in der Metropole Istanbul; laut Medienberichten gibt es mindestens 41 Tote und ca. 240 Verletzte zu betrauern. Es handelt sich um den zehnten bekannt gewordenen Anschlag in diesem Jahr.
Das HG Wien entscheidet, dass Konsumenten nicht verpflichtet sind, Zahlungsnachweise zu erbringen und Ausweis- oder Kreditkartenkopien zur Prüfung des Zahlungsmittels zu übermitteln; auch ist das Reisebüro nicht berechtigt, einen Flug bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang zu stornieren und dafür eigene Stornogebühren zu verlangen oder den Flugpreis zu erhöhen.
Das HG Wien entscheidet, dass Konsumenten nicht verpflichtet sind, Zahlungsnachweise zu erbringen und Ausweis- oder Kreditkartenkopien zur Prüfung des Zahlungsmittels zu übermitteln; auch ist das Reisebüro nicht berechtigt, einen Flug bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang zu stornieren und dafür eigene Stornogebühren zu verlangen oder den Flugpreis zu erhöhen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines (Koninklijke Luchtvaart Maatschappij n.v.) wegen einer rechtswidrigen Klausel in den Flugmeilen-Bedingungen des "FlyingBlue"-Programms eine Verbandsklage. Das HG Wien erklärt die Klausel, die einen Verfall von "Premiummeilen" nach nur 20 Monaten vorsieht, für unzulässig. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines (Koninklijke Luchtvaart Maatschappij n.v.) wegen einer rechtswidrigen Klausel in den Flugmeilen-Bedingungen des "FlyingBlue"-Programms eine Verbandsklage. Das HG Wien erklärt die Klausel, die einen Verfall von "Premiummeilen" nach nur 20 Monaten vorsieht, für unzulässig. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 13.5.2016).
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