Urteil: Kein Schadenersatz für verpasste Kreuzfahrt aufgrund Flugverspätung
Reisende konnten aufgrund witterungsbedingter Flugverspätung und darauffolgendem Verpassen des Anschlussfluges Überseekreuzfahrt nicht antreten und bleibt nun auf einem Schaden von EUR 26.070.- sitzen.