TÜV Rheinland könnte für Mängel bei PIP-Silikonbrustimplantaten haften
Der TÜV Rheinland muss womöglich für Schäden durch mangelhafte französische Brustimplantate haften, falls er Kenntnis von Produktfehlern hatte und seinen Überwachungspflichten zur Qualitätssicherung trotzdem nicht nachkam. Dies empfahl die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Eleanor Sharpston, in ihren am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Schlussanträgen.