OGH im Zinsenstreit: Klauseln sind nichtig / Rückforderungen verjähren in drei Jahren
Der OGH hat die Praxis der Zinsanpassungen vor 1997 für gesetzwidrig erklärt, allerdings eine Verjährungsfrist von drei Jahren angenommen. Der VKI fordert von den Banken einen Verjährungsverzicht und klagt auf Unterlassung des weiteren Berufens auf unwirksame Klauseln.