Urteil: OGH im Zinsenstreit
In einem Musterprozess der AK Steiermark gegen die BAWAG hat der OGH zum einen eine typische Zinsanpassungsklausel aus der Zeit vor 1997 für gesetzwidrig und nichtig erklärt; zum anderen geht der OGH aber von einer Verjährung bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche innerhalb von drei Jahren aus. Das Urteil wirft damit mehr Fragen auf, als es löst.
