Verweigerung der Beförderung bei unzureichenden Reiseunterlagen
EuGH: Die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO steht zu, wenn einem Fluggast wegen vermeintlich unzureichender Reiseunterlagen die Beförderung verweigert wird, ohne dass das Luftfahrtunternehmen vertretbare Gründe für die Einschätzung der Reiseunterlagen als unzureichend hat. Eine Klausel, die die Haftung des Luftfahrtunternehmens gegenüber dem Fluggast wegen angeblich unzureichender Reiseunterlagen ausschließt oder einschränkt, ist unzulässig.