Generalanwalt beim EuGH: Strenge Mitteilungspflichten bei E-Banking der BAWAG
Der VKI beanstandete - im Auftrag des Sozialministeriums – im Rahmen einer Verbandsklage gegen die E-Banking Bedingungen der Bawag P.S.K. u.a eine Klausel hinsichtlich der Art und Weise der Mitteilung von Änderungen zum E-Banking. Der Oberste Gerichtshof legte die Sache dem europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor. Nunmehr liegen die Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH vor. Die Schlussanträge sind für die endgültige - aber noch ausstehende - Entscheidung des EuGH erfahrungsgemäß grundlegend. Nach Ansicht des Generalanwaltes stellen Mitteilungen in der E-Mail-Box im Rahmen des E-Banking keine Mitteilung im Sinn des Zahlungsdienstgesetzes dar. Ein Rahmenvertrag kann daher auf diese Weise nicht geändert werden. Zahlreiche Änderungen seitens der Bawag PSK im Laufe des Jahres 2016 stehen daher in Frage.
