Streik nicht per se ein "außergewöhnlicher Umstand" nach der Fluggastrechte-VO
Eine Fluglinie kann sich bei der Annullierung eines Fluges aufgrund eines Streiks nicht per se darauf berufen, dass sei ein "außergewöhnlicher Umstand, der sie von der Zahlung der Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechte-VO befreit.