T-Mobile`s "Umweltbeitrag" für Papierrechnung gesetzwidrig
HG Wien untersagt derartige Nebengebühren wegen gröblicher Benachteiligung.
HG Wien untersagt derartige Nebengebühren wegen gröblicher Benachteiligung.
Versicherungen müssen ab Ende 2012 einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Unterschiedliche hohe Prämien und Leistungen stellen nämlich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine unzulässige Diskriminierung dar.
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol - eine Verbandsklage gegen die Firma Josko Fenster und Türen GmbH eingebracht, nachdem das Unternehmen keine strafbewehrte Unterlassungerklärung abgegeben hatte.
Der OGH bejahte einen grob fahrlässigen Beratungsfehler eines Anlageberaters, wenn dieser einer Anlegerin mit begrenzter Risikobereitschaft eine - verglichen mit dem Einkommen der Anlegerin - hohe Investion in Wertpapiere noch dazu mit Finanzierung durch einen Fremdwährungskredit rät. Auch die Berufung auf ein Sachverständigengutachten exkulpiert ihn dabei nicht.
Mit 23.2.2011 tritt das neue Teilzeitnutzungsgesetz (BGBl I 2011/8) in Kraft. Es löst das bisher geltende TNG 1997 (BGBl 1997/32) ab und ist auf Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden, anzuwenden.
In einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - geführten Verbandsklagsverfahren hat das HG Wien nun 30 von 33 inkriminierten Klauseln des Autovermieters "Buchbinder rent a car" für rechtswidrig befunden.
Im Auftrag des BMASK hatte der VKI gegen Mobilfunkbetreiber und Versicherungen Verbandsklagen wegen der sogenannten "Zahlscheingebühr" eingebracht. Nun bestätigt - nach vier erfolgreichen Urteilen in erster Instanz (drei gegen Mobilfunker, eines gegen eine Versicherung) - in zweiter Instanz auch das Oberlandesgericht Wien das Urteil gegen T-Mobile: "Strafentgelte" für die Bezahlung mit Zahlschein sind seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1.11.2009 in Österreich gesetzwidrig.
Anleger von Immofinanz- und Immoeastaktien klagten die Aviso Zeta Bank (die "bad bank"-Nachfolgerin der Constantia Privatbank AG) wegen rechtswidriger Fehlberatung. Das Gericht erster Instanz gab den Klägern Recht.
Eine prozentuelle Provision für die Abwicklung eines Kundenkontos im Todesfall des Kunden ist unzulässig.
Deutsches Gericht sieht einen Beratungsfehler der Bank, wenn Anleger bei Ankauf von Zertifkaten nicht auf Fehlen einer Einlagensicherung hingewiesen wird.
Der Mobilfunkanbieter A1 will ab 4.4. eine um 2,75 Euro höhere Grundgebühr verrechnen und dafür die Anrufe zu 05-Nummern in die in die Tarife inkludierten Freiminuten einbeziehen (bislang 0,25 Euro pro Minute).
Aufgrund der vielen Anfragen fassen wir die Rechtslage kurz zusammen:
Eine Fluggesellschaft muss auf ihrer Internetseite eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angeben, die einfach auffindbar ist und von jedem genutzt werden kann.
In einem Verbandsklagsverfahren des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - erkannte der OGH erfreulicher Weise, dass die Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter gröblich benachteiligend und daher unwirksam ist.
Schadenersatz zum Teil symbolisch zugesprochen; nächste Schritte für die Geschädigten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - gegen Zahlscheingebühren vor. Nach drei Urteilen gegen Mobilfunkunternehmen hat nun das Handelsgericht Wien (HG Wien) eine entsprechende Klausel in den AGB eines Versicherungsunternehmens ebenfalls als Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) erkannt.
In der Regel werden von Konsumenten - weil billiger - Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht. Welche Konsequenzen hat es, wenn man den Hin- oder den Rückflug nicht in Anspruch nehmen will oder nicht in Anspruch nehmen kann? Wir haben die Situation erhoben und ihre Rechte recherchiert.
Das OLG Oldenburg hat das Pingen als Straftat eingestuft und dem Landgericht Osnabrück die Eröffnung der Hauptverhandlung mittels Beschluss aufgetragen.
Die Raiffeisenbank NÖ Wien haftet für den Schaden aus der vorzeitigen Kündigung einer eigenen Anleihe. Sie hatte eine sicherheitsorientierte Anlegerin nicht darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Bank selbst die Anleihe vorzeitig kündigen kann.
Mit 1. Jänner 2011 ist das Flugabgabegesetz (FlugAbgG) in Kraft getreten.
HG Wien untersagt "Verein für Konsumentenschutz" die verwechslungsfähige Werbung mit dem Begriff "Konsumentenschutz”
Das OLG Frankfurt hat mittels Beschluss Angebote mit versteckten Preisangaben als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft.
Der OGH weist die Revison des VKI in der Verbandsklage wegen irreführender Werbung zum Dragon FX formell zurück und befasst sich nur kurz und nicht abschließend mit dem Anlageprodukt. Die Werbeaussagen der Aviso Zeta Bank (vormals Constantia Privatbank) im Werbefolder seien im beanstandeten Umfang nicht irreführend. Es bleibt damit ungeklärt, inwieweit eine Haftung der Bank für die massiven Anlegerschäden gegeben ist.
VKI-Musterprozess klärt Ersatzansprüche von Passagieren nach dem Montrealer Übereinkommen
Eine Mutter hatte zwei Seiten eines Gutachtens über Immofinanz-Aktien bekommen und kaufte daraufhin für ihre Kinder die Aktien. Nun war die Frage zu klären, ob der Gutachter dafür haftet.
Am 10.12.2010 wurde über das Vermögen von Herrn Ing. Manfred Thielmann, der als Einzelunternehmer persönlich für die Schulden der Anfang Mai 2010 behördlich geschlossenen Fahrschule Kaisermühlen haftet, das Schuldenregulierungsverfahren über Antrag des Schuldners eröffnet.
Der VKI-Klage gibt nun auch in zweiter Instanz das OLG Linz vollinhaltlich Recht: Die Bank direktanlage.at verwendet in ihren Geschäftsbedingungen ua eine Klausel, welche die Haftung der Bank für Schäden "welcher Art und Ursache auch immer" bei leichter Fahrlässigkeit der Bank ausschließt. Das ist gesetzwidrig, so nun das Oberlandesgericht Linz.
Der VKI hat nun auch rund um Falschberatungen von AWD-Beratern im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kommanditbeteiligungen an Boden-Invest ("Victor") einen Musterprozess gegen den AWD in erster Instanz gewonnen.
Auch im zweiten Rechtsgang erkennt das Landesgericht für ZRS Wien (30 Cg 18/06x) auf Feststellung, dass die Republik Österreich der Musterklägerin für jenen Schaden haftet, der ihr aufgrund der nicht gehörigen Erfüllung der den Organen der BWA beziehungsweise der FMA obliegenden Aufsichts- und Prüfpflichten gegenüber AMIS aus ihren Kapitalanlagen entsteht.
Mehr Rechte für Konsumenten.
Das Handelsgericht Wien beurteilt die Definition des "Totalschadens" in der Kaskoversicherung als gesetzwidrig. Urteil nicht rechtskräftig.
Für neun Geschädigte wird - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - Schadenersatz von rund 18.000 Euro (bis heute) und die Feststellung der Haftung für künftige Schäden verlangt.
Für acht Geschädigte wird - im Auftrag des Konsumenten-schutzministeriums - ein Schaden von rund 80.000 Euro gerichtlich geltend gemacht.
Die bloße Benutzung einer Website durch den Gewerbetreibenden führt als solche nicht zur Geltung der Zuständigkeitsregeln, die dem Schutz der Verbraucher anderer Mitgliedstaaten dienen.
Im Linde Verlag ist das Fachbuch "Konsumentenrecht und Banken" soeben erschienen.
Der VKI ging gegen 29 Klauseln in den AGB des Internetdienstleisters GMX vor und bekämpfte auch gesetzwidrige Praktiken. Nun konnte mit GMX zu beiden Themen ein Vergleich erzielt werden.
Die von der britischen Clerical Medical Lebensversicherung bei einem vorzeitigen Ausstieg verrechneten Marktpreisanpassungs-Abzüge sind gesetzwidrig.
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer auch dann nicht kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. Im Sinne dieses BGH-Urteils hat der Kunde die Grundgebühr selbst dann zu bezahlen, wenn der Betreiber im Gegenzug seine Leistung gar nicht erbringen kann.
Das Konsumentenschutzministerium kritisiert einige "Giftzähne" im Budgetbegleitgesetz und schlägt gleichzeitig Änderungen bei Massenverfahren zur Senkung des Gerichtsaufwandes vor.
Eine Lebensversicherung haftet nicht dafür, dass die Erträge aus der Gewinnbeteiligung geringer sind als die seinerzeitigen Prognosen.
Die Finanzkrise hat auch bei der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge Spuren hinterlassen. Bei manchen Anbietern wurde der Aktienanteil abgesichert bzw. "ausgestoppt"
Nach einem aktuellen Urteil des HG Wien geht der Streit um die Kündbarkeit der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge weiter.
Itonia zahlt nach Einbringung der vorbereitenden Schriftsätze.
AWD verzögert Klärung wegen Prozessfinanzierung - ab 2011 Klärung der Vorwürfe der Fehlberatungen bei Immobilienaktien
Das Erstgericht hat nicht nur die Irrtumsanfechtung des Klägers zugelassen, sondern auch das Verschulden der Bank und somit einen Schadenersatzanspruch des Klägers bejaht.
Bank haftet für Schaden, der dadurch entstanden ist, dass anstatt CHF 600.000 dieselbe Summe in Euro überwiesen wurde.
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