AMIS-Manager in Venezuela gefasst
Die beiden flüchtigen AMIS-Manager wurden von örtlichen Behörden festgenommen. Die venezolanische Staatsanwaltschaft verhängte sofort die Auslieferungshaft.
Die beiden flüchtigen AMIS-Manager wurden von örtlichen Behörden festgenommen. Die venezolanische Staatsanwaltschaft verhängte sofort die Auslieferungshaft.
Der VKI hatte - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - die DIALOG Telekom GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Bedingungen in deren AGB abgemahnt. Im Zuge des Gerichtsverfahrens hat sich DIALOG nun im Rahmen eines Vergleichs zur Unterlassung der Verwendung (bzw Berufung ) der abgemahnten Klauseln verpflichtet.
Gemäß einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshof (BGH) dürfen die für die Freischaltung des Kartenvertrags anfallenden Aktivierungskosten im Rahmen des Angebots nicht zwischen untergeordneten Informationen versteckt sein. Dies stelle ansonsten eine Irreführung der Verbraucher dar.
In einem Vergleich mit dem Verein für Konsumenteninformation verpflichtete sich XXXLutz am 24.10.2005 zur Unterlassung irreführender Stattpreis-Werbung. Die UWG-Klage war im Auftrag des BMSG im August 2005 eingebracht worden.
Den Betreiber von Boxautomaten treffen gegenüber Benützern vertragliche Verkehrssicherungspflichten. Diese werden nicht überspannt, wenn vom Betreiber verlangt wird, dass durch eine spaltenlose Ausführung der Bodenplatte verhindert wird, dass der Benützer bei der Abgabe von Boxschlägen mit seinen Schuhen hängen bleibt und stürzt.
"Codice del consumo" seit 23.10.2005 in Kraft
Bei diesem Codex handelt es sich um einen Einheitstext, in dem die gesamte italienische Verbraucherschutzgesetzgebung gesammelt ist.
Die Bruttopreisauszeichnung von Flugtickets wird in Österreich Realität: Heute wurde die entsprechende Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) in den Nationalrat eingebracht. Voraussichtlich Anfang 2006 müssen die Preise für Flugtickets in der Werbung mit allen Nebenkosten ausgewiesen werden.
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - 12 Lebensversicherungen wegen intransparenter Klauseln zum Rückkaufswert geklagt. Nach positiven Urteilen gegen Uniqa und Beamtenversicherung liegt jetz auch ein klagsstattgebendes Urteil gegen die Victoria-Versicherung vor.
Den Medien ist zu entnehmen, dass 16.000 Anleger der Firma AMIS um rund 70 Mio Euro zittern müssten. Wir können das dzt nicht überprüfen, bieten aber das, was wir an Fakten recherchieren konnten als Information an.
Ärger vermeiden durch Information am 21.11.05 im Beratungszentrum Mariahilfer Straße
Dem gesteigerten Informationsbedürfnis von Ratsuchenden rund um das Thema "Kauf eines Dachbodens" will der VKI mit einem Informationsabend im Rahmen seiner Veranstaltungsserie "Orientierung am Wohnungsmarkt" jetzt nachkommen.
Kampagne "Consumer Digital Rights" zum Thema Konsumentenschutz und Digital Rights Management gestartet
VKI lädt Mitarbeiter sozialer Organisationen und nahestehender Beratungseinrichtungen ein Wissen über Konsumentenprobleme im Alltag zu tanken. Sie sind wichtige Multiplikatoren in Konsumentenangelegenheiten, da Sie oft von Ihren Klienten auch mit Konsumentenfragen konfrontiert werden;
Welche Rechte habe ich, wenn eine gekaufte Ware oder Dienstleistung mangelhaft ist? Wie reklamiere ich richtig oder was tun, bei übereilt abgeschlossenen Verträgen. Was ist zu beachten, wenn man eine Wohnung anmietet oder wie kann ich ein Projekt finanzieren und wo sind die Haken?
Der VKI ladet am 24. und 25.11.2005 dazu ein, das eigene Wissen über Konsumentenschutz aufzufrischen
Im größten Zivilprozess der Zweiten Republik wurde gestern zwischen den Anwälten der Klägergemeinschaft und der Salzburger Sparkasse eine Grundsatzeinigung geschlossen. Die Sparkasse zahlt 19,1 Mio Euro Schadenersatz und 600.000 Euro Beitrag zu den Prozesskosten der Kläger.
VKI gewinnt (im Auftrag des BMSG) Verbandsklagen gegen Uniqa und Beamtenversicherung. Intransparente Klauseln zu Abschlusskosten und "Stornoabzügen" sind gesetzwidrig.
Der BGH hat ein Preisänderungsklausel als unwirksam erklärt, da diese dem Unternehmer eine Preisänderung unter für den Verbraucher nicht voraussehbaren und nicht nachvollziehbaren Voraussetzungen ermöglicht hätte.
Die Firma Netzwerk24Marketing GmbH verpflichtete sich nun in einem Vergleich mit dem VKI zur Unterlassung unerbetener Telefonwerbung für Lotto-Spielgemeinschaften. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des BMSG im August 2005 auf Unterlassung geklagt.
Nachdem "Wilma" eine Spur der Verwüstung auf der Halbinsel Yucatan und im US-Bundesstaat Florida hinterlassen hat, wütet bereits der mittlerweile 22. Tropensturm des Jahres 2005 names "Alpha" in der Karibik. Auch österreichische Urlauber wurden von "Wilma" überrascht. Für diese, aber auch für jene, die in der nächsten Zeit in betroffene Gebiete reisen wollen, stellen sich eine Reihe von Rechtsfragen:
Das HG Wien untersagt - aufgrund einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSG) - der Pharmafirma Wyeth Lederle die Laienwerbung für einen Pneumokokkenimpfstoff.
Staatssekretär Dolinschek hat heute eine Studie des BMSG zum Thema "Grundsätzliche Organisationsform des Konsumentenschutzes in Österreich" vorgestellt.
Für die Urteilsveröffentlichung auf der Webseite des Beklagten kommt es nicht darauf an, wer aktueller Betreiber der Webseite ist.
Der VKI klagt - im Auftrag des BMSG - Londoner Firma wegen unerbetener Telefonanrufe.
Der VKI hat die Weinviertler Sparkasse - im Auftrag des BMSG - wegen einer einseitigen Einführung einer "Gestionsgebühr" bei Fremdwährungskrediten abgemahnt. Die Sparkasse hat sich zur Unterlassung verpflichtet und den Kunden mitgeteilt, dass die Gebühr nicht verrechnet wird.
Das LG Klagenfurt gab einer Berufung der Bundesarbeitskammer gegen ein abweisendes erstinstanzliches Urteil im Zinsenstreit statt. Das Erstgericht hatte den Anspruch auf Rückzahlung zuviel bezahlter Zinsen sowohl bereicherungsrechtlich als auch schadenersatzrechtlich als verjährt betrachtet. Das Berufungsgericht beanstandete jedoch die Rechtsansicht des Erstgerichtes und verwies die Sache zur Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurück.
In einer aktuellen Entscheidung wird der Klage eines Internetnutzers auf Rückzahlung der von der Telekom eingehobenen Verbindungsentgelte für die Überschreitung des Donwload-Volumens statt gegeben. Es wäre von der Telekom zu beweisen gewesen, welcher Downloadtraffic tatsächlich vom Nutzer verursacht wurde.
Der BGH hat in seiner jüngsten (mündlich verkündeten) Entscheidung zum einen bestätigt, dass intransparente Klauseln zur Tragung von Abschlusskosten bzw zum Stornoabzug unwirksam sind. Zum anderen hat er Kriterien erstellt, wie der Rückkaufswert im Lichte der Unwirksamkeit der Klauseln (mindestens) zu berechnen ist.
Heute fand beim Gerichtshof erster Instanz eine Verhandlung betreffs des Lombard-Klubs statt. In dem Verfahren soll über die Richtigkeit der Entscheidung der Kommission aus dem Jahre 2002 aufgrund von Kartellabsprachen österreichischer Banken im Rahmen des "Lombard-Klubs" entschieden werden; allenfalls aber auch über die Höhe der verhängten Geldstrafe von € 124 Mio.
Die Firma bewirbt etwa einen MP3-Player zum Preis von € 199 statt € 499. Klein gedruckt der Zusatz: + € 18 Urheberrechtsabgabe. Der VKI brachte im Auftrag des BMSG Klage auf Unterlassung irreführender Werbung gemäß § 2 UWG ein.
Die Generali wirbt für ihre Altersvorsorge (Lebensversicherungen) in Spots mit dem 101-jährigen Johannes Heesters und "unglaublichen" 0,5 % mehr Garantiezins. Für den VKI, der im Auftrag des BMSG eine UWG-Unterlassungsklage eingebracht hat, irreführende Werbung.
Die Generali wirbt für ihre Altersvorsorge (Lebensversicherungen) in Spots mit dem 101-jährigen Johannes Heesters und "unglaublichen" 0,5 % mehr Garantiezins. Für den VKI, der im Auftrag des BMSG eine UWG-Unterlassungsklage eingebracht hat, irreführende Werbung.
Superlook hatte einen Konsumenten auf Zahlung von 590 Euro geklagt, der VKI übernahm im Auftrag des BMSG die Ausfallhaftung für Prozesskosten. Das BG Döbling wies die Klage nun zurück.
Das HG Wien folgte dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und verurteilte Premiere - in einer Verbandsklage im Auftrag des BMSG - in erster Instanz zur Unterlassung irreführender Preiswerbung.
Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - die Verbandsklage gegen die AUA nun auch beim OGH.
Nach Klagseinbringung durch den VKI - im Auftrag des BMSG - hat der beklagte Veranstalter einer Tauchsafari - den Reisepreis an den Konsumenten zurückerstattet.
In einem Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMSG) gegen die GARA (BAWAG) bestätigt der OGH seine bisherige Judikatur und sieht die neue Zinsgleitklausel der Bank als möglich Ersatzklausel als denkbar an. Dazu bedarf es aber weiterer Feststellungen durch einen Sachverständigen.
Wenn bei einer Pauschalreise ein "Familienzimmer" mit zwei getrennten Räumen gebucht wurde und statt dessen das Ehepaar, deren Kind und die Schwiegermutter in einem 4-Bett-Zimmer untergebracht werden, dann steht Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu. Das gilt auch für die Zeit vor der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, die am 1.1.2004 in Kraft trat.
Das Kammergericht Berlin entschied in zweiter Instanz, dass Werbung für Klingeltöne in einer Jugendzeitschrift nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (dUWG) sittenwidrig ist, wenn sie nicht in einer für Minderjährige verständlichen und eindeutigen Weise die tatsächlich entstehende Kostenbelastung angibt.
In einem aktuellen Urteil hat der BGH entschieden, dass die verbraucherfreundliche Beweislastumkehr des § 476 deutsches BGB auch bei Gebrauchtwagenkäufen zur Anwendung kommt.
Laut Einschätzung des Landgerichtes Hamburg reicht der simple Hinweis auf die Kopplung des Gaspreises an den gestiegenen Ölpreis nicht für Preiserhöhungen aus. Verbraucherorganisationen bereiten weitere Sammelklagen vor.
Bezirksgericht für Handelssachen Wien sieht - unter Hinweis auf den OGH und ein Sachverständigengutachten - die Formel "SMR/VIBOR-Halbe" als taugliche Grundlage zur Nachrechnung von Verbraucherkrediten an, deren Zinsanpassungsklausel als gesetzwidrig wegfällt.
Die beklagte Reiseveranstalterin wurde zur Zahlung von Schmerzengeld, materiellem Schadenersatz und zum Schadenersatz für künftige materielle Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten verurteilt.
Die VZ Hamburg organisiert erstmals eine Sammelklage gegen einen Energieversorger, wegen angeblich ungerechtfertigter Preiserhöhungen.
Weiterer Erfolg des VKI im Streit um die "Kerosin"-Preiserhöhungen im Sommer 2004. OLG Wien bestätigt Rechtsansicht des VKI in Verbandsklage (geführt im Auftrag des BMSG) gegen TUI.
VKI Musterprozess (im Auftrag des BMSG) führt - letztlich durch gerichtlichen Vergleich - zu Schadenersatz in Höhe von 11.500,00 Euro für Schulkind.
Am Landesgericht ist die Republik Österreich zum Ersatz des Schadens nach der Pleite der Riegerbank verurteilt worden. Das teilte der Kreditschutzverband von 1870 (KSV) am Donnerstag mit.
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