OLG Wien bestätigt: 22 Klauseln von bob (A1) unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage gegen die A1 Telekom Austria AG (A1). Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) legte nun eine Entscheidung vor und erklärte 22 Klauseln für unzulässig.