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Militärintervention in Ägypten - Reiserücktritt?

Medien berichten aktuell über die Entmachtung des ägyptischen Präsidenten durch das Militär - dabei ist auch von Miltärputsch die Rede. Die Sicherheitslage ist demnach sehr angespannt, es gibt Berichte über Zusammenstöße.

Unterlassungsklage gegen ergänzende Vertragsauslegung bei verbotenen Klauseln

HG Wien gibt Unterlassungsklage des VKI vollinhaltlich statt: Werden unzulässige Klauseln vereinbart, stellt die Berufung auf eine ergänzende Vertragsauslegung als Verstoß gegen § 28 Abs 1 S 2 KSchG eine unzulässige Geschäftspraktik dar, die mit (neuerlicher) Unterlassungsklage gem § 28a KSchG bekämpft werden kann.

OGH: AvW-Geschädigte haben Insolvenzforderungen

OGH-Entscheidung stellt klar, dass geschädigte AvW-Genussscheininhaber im Konkursverfahren der Gesellschaft die Stellung von normalen Insolvenzgläubigern haben und daher nicht nachrangig befriedigt werden.

T-Mobile - Automatische Umstellung auf elektronische Rechnung unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Das HG Wien folgte der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen an die Kunden über die sofort erfolgende Umstellung wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen. Es handle sich auch um eine binnen zwei Monaten zu unterlassende irreführende Geschäftspraktik.

OGH verbietet Bank-Klausel zur Änderung von Entgelten und Leistungen

Eine Klausel, die Schweigen als Zustimmung zu unbeschränkten Änderungen von Entgelten und Leistungen wertet, ist nach Einschätzung des Obersten Gerichtshofes unzulässig. Für ein unbeschränktes Änderungsrecht besteht nämlich keine sachliche Rechtfertigung. Die darauf basierende tatsächliche Erhöhung der Kontoführungsgebühr ist ebenfalls unzulässig.

LG Linz: Unzulässige Werbung für Kindermodels

Das Landesgericht Linz verbietet der VIP Management GmbH für die Vermittlung von Kindermodels zu werben, wenn dabei der Anschein erweckt wird, dass eine aktive Vermittlung gratis in Anspruch genommen werden kann. Es ist überdies darauf hinzuweisen, dass es möglich ist, dass es zu gar keinem Fotoauftrag kommt.

Neue Rechtsprechung zu Schiffsfonds

Erstes Urteil zu Schiffsfonds in Österreich: HG Wien bejaht Haftung der Bank wegen Fehlberatung. BGH weist Klagen auf Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen ab.

OGH bestätigt: Auch "Hin- und Rückflug"-Klausel der Lufthansa rechtswidrig

Der VKI hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage gegen die Deutsche Lufthansa AG hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel geführt. Der OGH hat die Revision der Lufthansa zurückgewiesen, weil die Frage der Zulässigkeit der Klausel bereits kürzlich durch den OGH in einer weiteren Verbandsklage des VKI (im Auftrag der AK Tirol) gegen die AUA entschieden wurde. Auch die Klausel, wonach bei Ticketerstattungen ein Bearbeitungsentgelt verlangt werden kann, ist unzulässig.

OGH: Kostenersatz bei Selbstverbesserung einer mangelhaften Sache

Das seit 1.1.2002 geltende Gewährleistungsrecht baut auf dem Prinzip der zweiten Chance für den Übergeber auf. Es ist nicht zulässig, dass der Übernehmer die Verbesserung verweigert oder das Recht der zweiten Andienung vereitelt, indem er die Sache selbst verbessert oder durch einen Dritten verbessern lässt. Dem Willen des Gesetzgebers kann aber nicht entnommen werden, dass der Werkbesteller bei voreiliger Selbstreparatur endgültig die gesamten Verbesserungskosten trägt.

Abschlagszahlung bei vorzeitiger Kündigung des Handyvertrages rechtswidrig

In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.

Kartellrecht: Akteneinsicht für geschädigte Dritte?

Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts verstößt § 39 Abs 2 KartG, wonach am Kartellverfahren nicht beteiligte Personen in die Akten des Kartellgerichts nur mit Zustimmung der Parteien Einsicht nehmen können, gegen Unionsrecht.

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Sozialministerium
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