VKI/Schneechaos und Hotelstorno
Utl.: Keine Entgelt- oder Stornopflicht, wenn gebuchtes Hotel nachhaltig und für alle Gäste nicht erreichbar
Utl.: Keine Entgelt- oder Stornopflicht, wenn gebuchtes Hotel nachhaltig und für alle Gäste nicht erreichbar
Die im Sommer 2004 vom Reiseveranstalter TUI verrechneten Kerosinzuschläge verstoßen nach Auffassung des HG Wien gegen § 31c KSchG.
Die im Sommer 2004 vom Reiseveranstalter Tai Pan verrechneten Kerosinzuschläge verstoßen nach Auffassung des HG Wien gegen § 31c KSchG.
Utl.: Wegfall der Geschäftsgrundlage für Erholungsreise
Im Sommer 2004 sorgten massive Erkrankungen an Brech-Durchfall der Reisenden in einem türkischen Club-Hotel für großes mediales Aufsehen. Der VKI klagt nunmehr den Reiseveranstalter - im Auftrag des BMSG und von Rechtsschutzversicherungen - für 54 Personen auf Schadenersatz in Höhe von rund 54.000 Euro.
Nachdem der OGH bereits in einem Verfahren einen Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag angesichts der dramatischen Terroranschläge am 11. September 2001 für zulässig erachtet hat, sieht er nun in der Frage, ob bzw. innerhalb welcher Grenzen der Rücktritt von einem Personenbeförderungsvertrag aufgrund der Unzumutbarkeit des Reiseantritts zulässig ist, keine erhebliche Rechtsfrage.
Die einseitigen Preiserhöhungen der Reiseveranstalter werden gerichtlich geprüft. Ruefa lenkt ein.
Nach den Anschlägen auf Touristen auf der Halbinsel Sinai hat das Außenministerium eine entsprechende Reisewarnung ausgegeben. Solange diese aufrecht ist können Reisende jedenfalls - wenn keine angemessene Umbuchung angeboten wird - kostenlos von der gebuchten Reise zurücktreten.
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - sieben Reiseveranstalter (TUI, Gulet, Neckermann, Tai Pan, Nazar, Delphin, Ruefa) mit Verbandsklage geklagt. Im November finden die ersten Gerichtstermine statt.
Der BGHS Wien hält in einem Parallelverfahren - in erster Instanz - die Reise nicht für unzumutbar.
Der OGH hat anlässlich eines vom VKI - im Auftrag des BMSG - geführten Musterprozesses ausgesprochen, dass die Terroranschläge vom 11.September 2001 in New York und Washington einen Rücktritt vom Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage aufgrund der Intensität der Ereignisse rechtfertigen.
Über das Vermögen der Festival Kreuzfahrten wurde mit Anfang Juni 2004 Konkurs eröffnet.
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - eine Reihe von Reiseveranstaltern geklagt. Ziel ist das Abstellen von rechtsgrundlosen Reisepreiserhöhungen für die Zukunft sowie "Geld zurück" für jene Kunden, die solche Preiserhöhungen im Sommer 2004 zahlen mussten.
Die Haftung des Luftfrachtführers und des Reiseveranstalters nach dem Übereinkommen von Montreal.
Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - eine Verbandsklage gegen die AUA in erster Instanz - 18 Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen wurden als rechtswidrig beurteilt.
Wenn sich der traumhafte Sandstrand als Müllhalde entpuppt, dann hat der Reisende Ansprüche auf Preisminderung und allenfalls Schadenersatz. Der VKI zeigt auf, wie man seine Rechte als Urlauber einfordert.
Preiserhöhungen bei bestehenden Buchungen unzulässig. Kunden sollen nur unter Vorbehalt zahlen.
In einem Musterprozess des VKI geht das Gericht von einer unzumutbaren Gefahrenlage aus und rechtfertigt den Rücktritt.
Preiserhöhungen wegen der LKW-Maut sind in Dauerschuldverhältnissen nur bei Vorliegen einer gesetzeskonformen Preisänderungsklausel möglich. Diese liegt in vielen Fällen nicht vor.
Die EU-Verordnung 261/2004 bringt Verbesserungen bei Verspätungen, Überbuchungen und beim Entfall von Flügen, sie tritt am 17.2.2005 in Kraft.
Der OGH lässt aber das grundsätzliche Verhältnis zwischen dem KSchG und dem Warschauer Abkommen bzw. der CMR offen.
Rechtliche Situation bei Quartiergebern und Liftbetreibern.
Überraschende Einstellung des Flugbetriebs
VKI begrüßt Regierungsvorlage
Reiseveranstalter wollen kostenlose Rücktritte nur bei formellen "Reisewarnungen" des Außenministeriums akzeptieren. Das ist nicht Stand der Judikatur. Der VKI strebt - im Auftrag des BMSGK - Musterprozesse an.
Die Sommerreisezeit steht bevor. Was sollte man als Verbraucher beachten, wenn die "schönste Zeit des Jahres" zum "Horrortrip" wird?
Der VKI hat (im Auftrag der Konsumentenstaatssekretärin) DHL wegen gesetzwidriger Klauseln in den Vertragsformblättern geklagt und in zwei Instanzen Recht bekommen.
Kostenloses Storno möglich
Urlauber auf Grund verdorbener Speisen in Clubanlage erkrankt - Veranstalter wurde - in Musterprozess des VKI - zu Schadenersatz und Preisminderung verurteilt.
Keine Preisvorteile bei Hotels und Pauschalreisen
Auch ohne Gesetzesänderung Entschädigung möglich
Der VKI begrüßt den Entwurf des BMJ zur Regelung von Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude, weist aber darauf hin, dass - auch ohne Gesetzesänderung - bereits heute Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude verlangt werden kann. Der VKI gibt daher Tipps zur Durchsetzung solcher Ansprüche.
Das Handelsgericht Wien geht davon aus, dass das KSchG dem Warschauer Abkommen und der CMR vorgeht.
Nach EuGH Entscheidung spricht Linzer Gericht immaterieller Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude in richtlinienkonformer Interpretation des österreichischen Schadenersatzrechtes bereits jetzt - vor einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung - zu.
Im Rechtspanorama der PRESSE vom 22.4.2002 erschien ein Artikel mit der Überschrift: "Enttäuschung für enttäuschte Urlauber: Schadenersatz erst nach Gesetzesänderung".
Die Fa. Odyssee Reisen hat nach einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Der EuGH hat entschieden, dass aus Artikel 5 der Pauschalreise-Richtlinie für Verbraucher ein Anspruch auf immateriellen Schadenersatz (für entgangene Urlaubsfreude) abzuleiten ist.
Immaterieller Schadenersatz
Rund um die Festnahme und Verurteilung des PKK-Führers Öcalan im Jahr 1999 kam es zu einer Storno-Welle bei Türkei-Urlauben. Von Frühbuchern wurden von Reiseveranstaltern dennoch Stornogebühren verlangt. Zu Unrecht, wie der OGH in einem Musterprozess des VKI feststellt.
Nach VKI-Sieg im Musterprozess zahlen Wiener Linien allen betroffenen Kunden Entgelterhöhung zurück. Rund 125.000 Betroffene bekommen ca. 30 Millionen Schilling (2,18 Millionen Euro).
Wenn bei neuen Buchungen Sicherheitszuschläge vereinbart werden, werden die Kunden dafür wohl Verständnis haben. Der nachträglichen Preiserhöhung durch solche Zuschläge sind aber enge Grenzen gesetzt.
Der VKI hat für eine Konsumentin einen Musterprozess um die einseitige Preiserhöhung einer Jahreskarte der Wiener Linien geführt und nunmehr beim OGH gewonnen.
Im Lichte der Terroranschläge am 11.9.2001 wollen viele Reisende Flugreisen stornieren. Wann ist ein kostenloser Rücktritt möglich, wann muss man Stornogebühren bezahlen?
Der EuGH befasst sich in einem Vorabentscheidungsverfahren mit der Ersatzfähigkeit von entgangener Urlaubsfreude. Der Generalanwalt leitet Schadenersatzansprüche aus der Richtlinie ab.
Fluglinien haften für Bargeld, das aus abgegebenem Handgepäck gestohlen wird.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: