Urteil: Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude gebührt auch vor dem 01.01.2004
Entgegen der Ansicht des HG Wien spricht der OGH Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude bei leichter Fahrlässigkeit auch vor Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in das nationale Recht zu.
