EuGH zu Fluggastrechte - Verordnung: "Flug" umfasst nicht Hin- und Rückreise
Der in einem gebuchte Flug von Düsseldorf über Dubai nach Manila und retour gilt - laut EuGH - nicht als "ein Flug".
Der in einem gebuchte Flug von Düsseldorf über Dubai nach Manila und retour gilt - laut EuGH - nicht als "ein Flug".
Der VKI hat - im Auftrag des BMSK - einen Konsumenten bei einer Klage auf Reisepreisminderung wegen einer starken Verschmutzung des Meeres aufgrund eines Tankerunglücks gegen einen deutschen Reiseveranstalter unterstützt und in erster Instanz Recht bekommen.
In einem vom vom VKI im Auftrag des BMSK Musterprozess bejaht das Erstgericht einen Anspruch auf Reisepreisminderung, wenn der Reisende aufgrund einer Verschmutzung des Meeres und Strandes nicht baden kann.
Ab dem 26. Juli 2008 müssen die Flughäfen Personen mit eingeschränkter Mobilität bestimmte spezifische Dienstleistungen anbieten, um behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität das Reisen zu erleichtern.
Berufungsgericht bejaht Ausgleichsanspruch einer Reisenden,die ihren Anschlussflug von Frankfurt nach Johannesburg aufgrund der Verspätung des Zubringerfluges von Wien nach Frankfurt wegen Schlechtwetters versäumt hatte.
Versäumt ein Passagier aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges den Anschlussflug, dann liegt nach dem HG Wien eine Nichtbeförderung iSd Fluggastrechte-VO vor, wenn keine entschuldbaren Gründe Seitens der Airline für die Verspätung bestehen.
Der BGH stellt klar, dass Anspruchsgegner aus der Fluggastrechteverordnung 261/2004 nur das ausführende Luftfahrtunternehmen und nicht der Reiseveranstalter ist.
Zwei aktuelle Entscheidungen des HG Wien als Berufungsgericht bestätigen den von der Judikatur entwickelten Grundsatz, dass bei der Bemessung des immateriellen Schadenersatzes ein weiter Spielraum für die den Erfordernissen des Einzelfalls jeweils gerecht werdende Ermessensausübung besteht.
Ansprüche aus der Fluggastrechte-VO bejaht.
Das Landesgericht Frankfurt stellt fest: Ein Rückflugticket behält seine Gültigkeit, selbst wenn der Hinflug aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch genommen wird.
Der Europäische Gerichtshof stellt klar, dass Geschädigte nach einem Autounfall im Ausland die ausländische Versicherung an ihrem Wohnsitz im Inland klagen können.
Das Europäische Parlament hat am 25.9.2007 das Dritte Eisenbahnpaket verabschiedet
Neue Rechte für Bahnkunden
Zwei verhinderte Autobombenanschläge und ein verhinderter Anschlag auf den Flughafen Glasgow haben in Großbritannien - so die Medien - wieder die höchste Terror-Warnstufe ausgelöst. Besorgte Touristen fragen an, ob man Reisen nach Großbritannien kostenlos stornieren kann. Der VKI appelliert an die Reiseveranstalter mit besorgten Kunden konsensuale Lösungen zu finden.
Der Reiseveranstalter Jumbo Touristik muss 40% Reisepreisminderung für verschiedene Ausstattungs- und Unterkunftsmängel in einem als renoviert angepriesenen Hotel bezahlen.
Verschiedene Ausstattungs- und Unterkunftsmängel in einem renovierungsbedürftigen Hotel, das im Katalog als renoviert angeführt war, rechtfertigen auch nach dem Berufungsgericht eine Reisepreisminderung von 40%, Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in der Höhe von € 30,00 pro Person und Tag und einen Schadenersatzbetrag von € 250,00 für eine erforderliche Umbuchungsgebühr wegen vorzeitiger Abreise.
Die Europäische Kommission hat am 7. 6. 2007 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsrechten, langfristigen Urlaubsprodukten sowie des Wiederverkaufs und Tausches derselben (KOM (2007) 303) angenommen.
Auch Ryanair muß die Bruttopreise auszeichnen. Nach einem nunmehr rechtskräftigen Urteil des Handelsgerichts Wien muss Ryanir in Hinkunft ihre Preise inklusive aller Zuschläge, Steuern, Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren, Treibstoffzuschläge und allfälligen Bearbeitungs- oder Ausstellungsgebühren angeben.
Das BGHS sprach nun Reisenden 45 Prozent Reisepreisminderung und € 20,00 Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude pro Tag und Person wegen Mängeln in der Club-Anlage zu.
In einem Verfahren des VKI (im Auftrag des BMSK) sprach nun das Gericht den Verbrauchern eine Reisepreisminderung von 45% plus 20€ pro Tag und Person für entgangene Urlaubsfreude zu.
Zentrale Leistungen nicht erbracht - HG Wien spricht Ersatzanspruch zu.
Gericht spricht Konsumenten einen Ersatzanspruch in der Höhe von € 300,00 (rund € 21,00 pro Person und Tag) zu.
Das Oberlandesgericht Wien hat als Berufungsgericht in einem vom VKI im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg geführten Verfahren gegen die VISA-Service der Berufung vom VKI vollinhaltlich stattgegeben.
Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass das verspätungsbedingte Versäumen einer Maschine rechtlich als "Flugausfall" zu werten sei, der grundsätzlich Schadenersatzansprüche des Kunden nach sich ziehe.
Zum deutschen Reiseveranstalter Tourops Travel Systems GmbH (65193 Wiesbaden, Taunusstr. 1) wurde am 28.3.2007 beim Amtsgericht Köln ein Insolvenzantrag (Geschäftszahl: 74 IN 105/07) eingebracht.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Erding (Bayern) muss eine Fluggesellschaft aus einer langen Warteschlange jene Passagiere herausrufen, deren Abflug bevorsteht. Verabsäumt dies die Airline, haben Fluggäste, die nicht mehr an Bord dürfen unter Umständen einen Entschädigungsanspruch.
Nach einem Urteil des OGH muss ein Reisender bei einem Reiseabbruch in Folge einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nur ein dem erhaltenen Nutzen angemessenes Entgelt bezahlen.
Ein Reiseveranstalter muss einer Familie, die ihren Urlaub in Thailand abbrechen musste, rund 70 Prozent der Reisekosten refundieren. Nach dem OGH muss ein Reisender bei einem Reiseabbruch in Folge einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nur ein dem erhaltenen Nutzen angemessenes Entgelt bezahlen.
Das BMSK teilt mit:
In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministers - wurde die AUA in erster Instanz zu Schadenersatz wegen Verlust von Reisegepäck bzw wegen verspäteter Beförderung von Reisegepäck verurteilt.
Nach dem HG Wien als Berufungsgericht ergibt sich aus dem Grundsatz der Prospektwahrheit- und klarheit einmal mehr, dass die einem Verbraucher gegebenen Beschreibungen einer Pauschalreise keine irreführenden Angaben enhalten dürfen.
Nach dem HG Wien als Berufungsgericht ergibt sich aus dem Grundsatz der Prospektwahrheit und -klarheit einmal mehr, dass die einem Verbraucher gegebenen Beschreibungen einer Pauschalreise keine irreführenden Angaben enhalten dürfen.
Ein Reisebüro muss bei Buchung den Kunden umfassend über die Einreisebestimmungen aufklären, so das BG für Handelssachen Wien in einem AK-Musterverfahren. Als allgemein bekannt wird nur, dass für Reisen ins Ausland ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Über die darüber hinaus gehenden ausländischen Pass- und Visavorschriften ist aber zu informieren. Das Reisebüro wurde daher wegen mangelnder Information zu einer Schadenersatzzahlung an den Kunden verpflichtet.
Ein Reisebüro muss bei Buchung den Kunden umfassend über die Einreisebestimmungen aufklären, so das BG für Handelssachen Wien in einem AK-Musterverfahren. Als allgemein bekannt wird nur, dass für Reisen ins Ausland ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Über die darüber hinaus gehenden ausländischen Pass- und Visavorschriften ist aber zu informieren. Das Reisebüro wurde daher wegen mangelnder Information zu einer Schadenersatzzahlung an den Kunden verpflichtet.
Stornobedingungen bei Maturareise waren intransparent. Kunde bekommt bezahlte Stornogebühr zurück.
Das BGHS Wien erachtete in einem Musterverfahren der AK eine höhere als die in den ARB vorgesehene Stornogebühr, die X-Jam (Kuoni) in den Besonderen Reisebedingungen für Maturareisen vorgesehen hatte, als intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG und im Hinblick darauf, dass der Reiseveranstalter nicht dargetan hat, warum er trotz Unterbleiben der Reiseleistung an einer Stornogebühr festhält und dass er sich dadurch nichts erspart hat, im Hinblick auf § 27a KSchG als nicht fällig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ab dem 6. November 2006 gelten verschärfte Sicherheitsbestimmungen hinsichtlich der Mitnahme von Flüssigkeiten, die Fluggäste in den Bereich hinter die Sicherheitskontrollstellen und bis ins Flugzeug mittnehmen dürfen. Die neue EU-Verordnung ist eine Reaktion der EU-Kommission auf die Bedrohung durch selbst fabrizierte Flüssigsprengstoffe.
In dieser - im Auftrag des BMSG - vom VKI eingebrachten Klage sollte die Frage geklärt werden, ob ein technisches Gebrechen einen außergewöhnlichen Umstand iSd VO 261/2004 (FluggastrechteVO) darstellt, der eine Entschädigungsleistung ausschliesst, wie dies von Seiten der Airlines argumentiert wird.
Musterprozess des VKI - im Auftrag des BMSG - weitgehend gewonnen; Urteil ist nicht rechtskräftig.
Erfahrungen aus einem Musterprozess des VKI rund um Reisemängel.
Diverse wesentliche Reisemängel (Lärmbeeinträchtigung, fehlende zugesagte Leistungen, fehlender Aquapark, künstlicher Sandstrand, mangelnde Bademöglichkeit) rechtfertigen nach dem BGHS Wien eine Reisepreisminderung von 37 Prozent. Dennoch sei ein erheblicher Teil der geschuldeten Leistung erbracht, weshalb ein Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude nicht zustünde.
Die Autoren Dr. Eike Lindinger und Mag. Andrea Scheibenflug haben in dem im MANZ Verlag erschienenen Werk "Reiseprozessrecht" die sogenannte "Wiener Liste" zur Reisepreisminderung veröffentlicht. Eine umfassende Sammlung von Einzelfallentscheidungen, aber kein Ersatz für die Pauschalsätze der "Frankfurter Liste".
Nach der vorliegenden Entscheidung verletzt ein Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er es unterlässt, eine im Hotelkomplex befindliche Wasserrutsche hinsichtlich der behördlichen Genehmigung bzw der Sicherheitsstandards zu überprüfen.
Auf der griechischen Halbinsel Chalkidike wüten derzeit Waldbrände. Zeitungsberichten zufolge war die Feuerfront nach Schätzungen neun Kilometer lang. In den Feriensiedlungen Polychrono, Hanioti, Kriopigi und Pefkochori wurden Hotels und Campingplätze und Wohnhäuser evakuiert.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) verlangt bei Risikosportarten - wie etwa bei Paragleiten - eine besondere Aufklärung. Auch wenn die Teilnahme grundsätzlich auf eigenes Risiko erfolgt, so ist doch auf mögliche Sicherheitsrisken hinzuweisen.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: