BGH: Reiseveranstalter haftet wegen nicht genehmigter Wasserrutsche im Vertragshotel
Nach der vorliegenden Entscheidung verletzt ein Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er es unterlässt, eine im Hotelkomplex befindliche Wasserrutsche hinsichtlich der behördlichen Genehmigung bzw der Sicherheitsstandards zu überprüfen.
