OGH: Aufklärungspflicht bei Risikosportarten
Der Oberste Gerichtshof (OGH) verlangt bei Risikosportarten - wie etwa bei Paragleiten - eine besondere Aufklärung. Auch wenn die Teilnahme grundsätzlich auf eigenes Risiko erfolgt, so ist doch auf mögliche Sicherheitsrisken hinzuweisen.