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Reise & Verkehr

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Hurrikan Wilma & Co - Reiserücktritt

Nachdem "Wilma" eine Spur der Verwüstung auf der Halbinsel Yucatan und im US-Bundesstaat Florida hinterlassen hat, wütet bereits der mittlerweile 22. Tropensturm des Jahres 2005 names "Alpha" in der Karibik. Auch österreichische Urlauber wurden von "Wilma" überrascht. Für diese, aber auch für jene, die in der nächsten Zeit in betroffene Gebiete reisen wollen, stellen sich eine Reihe von Rechtsfragen:

OGH bestätigt Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude

Wenn bei einer Pauschalreise ein "Familienzimmer" mit zwei getrennten Räumen gebucht wurde und statt dessen das Ehepaar, deren Kind und die Schwiegermutter in einem 4-Bett-Zimmer untergebracht werden, dann steht Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu. Das gilt auch für die Zeit vor der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, die am 1.1.2004 in Kraft trat.

BGH: Reiseveranstalter haftet für Unfalltod eines Kindes

Die beklagte Reiseveranstalterin wurde zur Zahlung von Schmerzengeld, materiellem Schadenersatz und zum Schadenersatz für künftige materielle Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten verurteilt.

Urteil: Reisepreiserhöhungen von TUI im Sommer 2004 - rechtswidrig

Das OLG Wien bestätigt in einer Verbandsklage des VKI (geführt im Auftrag des BMSG) gegen TUI wieder einmal die Rechtsansicht des VKI: Die Preisänderungsklausel in den Reisebedingungen ist gesetzwidrig und stellt keine vertragliche Basis für die Nachverrechnung von Preiserhöhungen dar.

Generalanwalt bestätigt Fluggastrechteverordnung

Die Fluggesellschaften bleiben voraussichtlich weiterhin zu Betreuungsleistungen bei Flugverspätungen und darüber hinaus zu Ausgleichsleistungen bei Anullierungen von Flügen verpflichtet.

Urteil: Nachträglich verrechneter Kerosinzuschlag bei Pauschalreisen unzulässig

In einem Musterprozess der BAK sagt der OGH: Der Reiseveranstalter muss schon im Reisevertrag genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises machen und exakt angeben, in welcher Weise sich die Änderungen, denen Rechnung getragen werden soll, auf die Berechnung des neuen Preises auswirken. Weiters verstößt die Preisänderungsklausel gegen das Transparenzgebot.

Kerosinzuschlag - Erfolg gegen Bentour

Auch gegen den Reiseveranstalter Bentour liegt nun - jedenfalls im Sicherungsverfahren - eine Gerichtsentscheidung vor, wonach die nachträgliche Verrechnung der Kerosinzuschläge unzulässig ist.

Streik auf dem Londoner Flughafen Heathrow

Wegen eines Streiks des Bodenpersonals wurden von der britischen Fluggesellschaft British Airways alle Flüge bis Freitag Abend gestrichen. Welche Ansprüche können Reisende bei Streiks geltend machen?

Summersplash Maturareise 2004 - Vergleich

Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - zwei Sammelklagen gegen den Reiseveranstalter Splashline Event- und Vermarktungs GmbH eingebracht und nunmehr in beiden Fällen einen Vergleich abgeschlossen.

Terror - Touristen - Reiserücktritt

Terror (auch) gegen Touristen in Ägypten, in London und auch in der Türkei. Wer aus Angst vor Terroranschlägen seine gebuchte Reise nicht antreten will, stellt sich die Frage: Kann ich vom Vertrag kostenlos zurücktreten?

Info: Reisepreiserhöhungen 2004 - Nazar lenkt ein

Der Reiseveranstalter Nazar hat sich in einem Vergleich verpflichtet, die nachträglichen Preiserhöhungen vom Sommer 2004 zurückzuzahlen. Die Unzulässigkeit der Erhöhungen wurde eingestanden.

Terror in Türkei - Reiserücktritt

Bombenanschläge in Touristenzentren werfen wieder einmal die Frage auf: Kann man von einer bereits gebuchten Pauschalreise kostenlos zurücktreten?

Terror in London - Reiserücktritt

Nach den Terroranschlägen in London stellen Reisende die Frage, ob man von einer London-Reise kostenlos zurücktreten bzw umbuchen kann.

Vorsicht beim Teppichkauf im Türkeiurlaub

Teppiche aus der Türkei sind ein beliebtes "Urlaubsmitbringsel". Oft wird im Rahmen einer Bustour zu Sehenswürdigkeiten auch ein Teppichknüpfzentrum besucht und dabei die Möglichkeit zum Erwerb von Teppichen gegeben. Deutschsprachige Verkäufer bzw. Vertragsformulare erleichtern dann nicht selten die Kaufentscheidung. Erweist sich der Teppich später als überteuert, stellt sich die Frage, ob der Käufer als Verbraucher gemäß § 3 Abs 2 Konsumentschutzgesetz (KSchG) vom Vertrag zurücktreten kann.

Reisepreiserhöhungen - Vergleich mit Nazar

Der Reiseveranstalter Nazar hat sich in einem Vergleich verpflichtet, die nachträglichen Preiserhöhungen vom Sommer 2004 zurückzuzahlen. Die Unzulässigkeit der Erhöhungen wurde eingestanden.

Reisepreiserhöhungen - auch Nazar lenkt ein

Der Reiseveranstalter Nazar hat sich in einem Vergleich verpflichtet, die nachträglichen Preiserhöhungen aus dem Sommer 2004 zurückzuzahlen. Die Unzulässigkeit der Erhöhungen wurde eingestanden.

Urteil: Badeurlaub ohne Bademöglichkeit

Ein Badeurlaub ohne Bademöglichkeit hat für einen Rollstuhlfahrer noch einen Restnutzen von 65% des Reisepreises, begründet aber einen Anspruch auf Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude.

OGH spricht Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu

Der OGH hat nun erstmals Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude auch für Schäden zugesprochen, die vor der ausdrücklichen Umsetzung dieses Anspruches in österreichisches Recht (1.1.2004) entstanden sind. Damit erweist sich die damals vom VKI vertretene Rechtsansicht als richtig, dass man - auch ohne ausdrückliche Umsetzung - in richtlinienkonformer Interpretation österreichischen Rechtes Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude verlangen konnte.

Eur-Lex

Umsetzung des Montrealer Übereinkommens durch EU-Verordnung

Luftrecht-Online.de

Umfassende und sehr brauchbare Sammlung der einschlägigen Normen im Volltext, Urteile, Literatur, Links zum Luftfahrtrecht

Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)

Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Verkehrsrecht zum Download. Daneben finden sich auf der Hauptseite Tips und Studien des Kuratoriums zur Vermeidung von Unfällen in Verkehr,Haushalt und Friezeit sowie zur Brand- und Einbruchsschutz.

Urteil: GULET - Reisepreiserhöhungen unzulässig

Die nachträglichen Reisepreiserhöhungen des Reiseveranstalters GULET vom Sommer 2004 sind unzulässig. Das HG Wien hält fest, dass die Verwendung der Allgemeinen Reisebedingungen alleine zu keiner Preiserhöhung berechtigt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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