Urteil: Santander: Unzulässige Klauseln zu Zahlungsverzug in Kreditverträgen
OLG Wien: Verzugszinsen, die 5 Prozentpunkte über dem Sollzinssatz liegen, aber vierteljährlich kapitalisiert werden, sind in Verbraucherverträgen unzulässig.
OLG Wien: Verzugszinsen, die 5 Prozentpunkte über dem Sollzinssatz liegen, aber vierteljährlich kapitalisiert werden, sind in Verbraucherverträgen unzulässig.
Gegen VW sind bei der Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen im Gange. Über den VKI können sich VW Fahrzeughalter gegen einen Kostenbeitrag von 90 Euro dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen. Das hat einige Vorteile und kein Risiko.
Der Verein für Konsumenteninformation führt im Auftrag des Sozialministeriums einen Musterprozess gegen die Hypo Steiermark. Verlangt wird Schadenersatz wegen falscher Anlageberatung im Zusammenhang mit dem erwerb von drei MPC-Fonds. In erster Instanz wurden nur 50 Prozent zugesprochen, weil ein Mitverschulden angenommen wurde. Das Berufungsgericht spricht nun aber 100 Prozent zu und hat die ordentliche Revision zugelassen.
Die Bundesarbeitskammer hat einen Musterprozess gegen Jung, DMS & Cie GmbH gewonnen. Das OLG Wien äußert sich zu Verkaufsprospekten und einem Mitverschulden der Anleger.
Verlust trotz beworbener Garantien bei MAXX Invest-Lebensversicherungen
Das LG Linz entschied auf Irrtumsanfechtung und Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Das LG München ging sogar vom Vorliegen einer arglistigen Täuschung bezüglich der Angaben zum Schadstoffausstoß auf Verkäuferseite aus.
Mangelhafte Aufklärung über Ausschüttungen – Es kommt auf das Vorbringen an
Das Landesgericht Feldkirch hält auch im zweiten Rechtsgang daran fest, dass eine einseitig festgesetzte Zinsuntergrenze bei Verbraucherkrediten unzulässig ist.
Das LG Eisenstadt untersagte auf eine Verbandsklage des VKI hin einem Parkplatzbetreiber, durch eine mangelhafte Kennzeichnung von bewirtschafteten kostenpflichtigen Parkflächen Besitzstörungen zu provozieren und Autofahrer, die infolge der mangelhaften Beschilderung in die Parkplätze eingefahren sind, zur Abgabe von Anerkenntnissen über Zahlungsverpflichtungen iHv 175 Euro, aufzufordern.
Das LG Eisenstadt gibt dem VKI in einer aktuellen Entscheidung Recht und untersagt die Geschäftspraktiken eines Parkplatzbetreibers als aggressiv. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Das Wiener Oberlandesgericht beurteilt die Aufmachung des Patros-Schafskäse als irreführend (nicht rechtskräftig).
Der VKI klagte auf Unterlassung, weil die Aufmachung der Verpackung den Eindruck erweckt, der Käse stamme aus Griechenland. Tatsächlich handelt es sich aber um deutschen Käse.
Das Wiener Oberlandesgericht hält die Aufmachung des Patros-Schafskäse für irreführend (nicht rechtskräftig).
Der VKI kritisierte, dass der Käse vorgibt, ein griechischer zu sein, wenn er tatsächlich aus Deutschland stammt.
Der OGH urteilte über zahlreiche Klauseln eines Kreditkartenunternehmens.
Der OGH urteilte über Klauseln eines Kreditkartenunternehmens.
Der VKI hatte - im Auftrag des Sozialministeriums - zahlreiche Klauseln in den AGB von Amazon EU S.à.r.l. beanstandet und eine Verbandsklage eingebracht. Nachdem das Handelsgericht Wien 10 Klauseln im April 2014 als gesetzwidrig beurteilt hatte, hatte der Oberste Gerichtshof die Sache dem europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Ganz wesentlich geht es dabei um die Frage, welches Recht anzuwenden ist. Nunmehr liegen die Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH vor. Die Schlussanträge sind für die endgültige - aber noch aussstehende - Entscheidung des EuGH erfahrungsgemäß grundlegend. Nach Ansicht des Generalanwaltes ist in Verbandsverfahren das nationale Recht ausschlaggebend. Eine Rechtswahl - konkret jene des luxemburgischen Rechts - ist bei grenzüberschreitenden Geschäften nur bei klarem Hinweis auf die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften zulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Easybank AG hinsichtlich einer unzulässigen Klausel zur Depotentgeltverrechnung abgemahnt. Das Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die UPC Telekabel Wien GmbH eine Verbandsklage wegen der Verrechnung eines Bearbeitungsentgelts für eine Zahlungszuordnung. Das nun vorliegende Urteil des HG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel für unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die UPC Telekabel Wien GmbH eine Verbandsklage wegen der Verrechnung eines Bearbeitungsentgelts für eine Zahlungszuordnung. Das nun vorliegende Urteil des HG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel für unzulässig.
Stichting Volkswagen Car Claim gibt die Bestellung des Vorstandsvorsitzen sowie der Vorsitzenden des Aufsichtsrates bekannt
Unzulässige Klauseln können nicht nur in den als solche bezeichneten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" enthalten sein, sondern auch an anderer Stelle im Mietvertragsformblatt oder etwa einem Übernahme-/Rückgabe-Protokoll versteckt sein. So etwa im vorliegenden Fall der Firma Megadrive Autovermietung GmbH, einer 100 %igen Tochter der Charterline Autovermietung GmbH, besser bekannt als "Buchbinder rent-a-car".
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines (Koninklijke Luchtvaart Maatschappij n.v.) wegen einer rechtswidrigen Klausel in den Flugmeilen-Bedingungen des "FlyingBlue"-Programms eine Verbandsklage. Das HG Wien erklärt die Klausel, die einen Verfall von "Premiummeilen" nach nur 20 Monaten vorsieht, für unzulässig. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines (Koninklijke Luchtvaart Maatschappij n.v.) wegen einer rechtswidrigen Klausel in den Flugmeilen-Bedingungen des "FlyingBlue"-Programms eine Verbandsklage. Das HG Wien erklärt die Klausel, die einen Verfall von "Premiummeilen" nach nur 20 Monaten vorsieht, für unzulässig. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 13.5.2016).
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - die OÖ Baulandentwicklung GmbH & Co OG als Liegenschaftsverkäufer wegen Rückforderung einer vom Konsumenten an die Baufirma Nöbauer Bau GmbH geleisteten Teilzahlung infolge Insolvenz der Baufirma geklagt. Nachdem die Klage bereits von den Vorinstanzen abgewiesen wurde, stellte der OGH klar, dass der dritte Liegenschaftsverkäufer nicht dem für Anzahlungen des Bauherrn an den Bauträger maßgeblichen Sicherungsregime des BTVG unterliege: Weder musste der Liegenschaftsverkäufer Anzahlungen des Bauherrn an den Bauträger sichern, noch könne er bei Verletzung dieser Sicherungspflicht zu deren Rückzahlung verpflichtet werden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - die OÖ Baulandentwicklung GmbH & Co OG als Liegenschaftsverkäufer wegen Rückforderung einer vom Konsumenten an die Baufirma Nöbauer Bau GmbH geleisteten Teilzahlung infolge Insolvenz der Baufirma geklagt. Nachdem die Klage bereits von den Vorinstanzen abgewiesen wurde, stellte der OGH klar, dass der dritte Liegenschaftsverkäufer nicht dem für Anzahlungen des Bauherrn an den Bauträger maßgeblichen Sicherungsregime des BTVG unterliege: Weder musste der Liegenschaftsverkäufer Anzahlungen des Bauherrn an den Bauträger sichern, noch könne er bei Verletzung dieser Sicherungspflicht zu deren Rückzahlung verpflichtet werden.
Der Pay-TV Anbieter Sky Österreich wandte sich mit einem Schreiben an Kunden, um diesen mitzuteilen, dass sich die monatliche Gebühr fortan um EUR 1,-- bis EUR 4,-- erhöhen werde. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich eine Verbandsklage gegen Sky Österreich und bekam vor dem Oberlandesgericht Wien Recht. Diese einseitige Preiserhöhung wurde vom OLG Wien als unzulässig beurteilt.
Der VKI klagte im Auftrag der AK Vorarlberg die Erste Bank wegen intransparenter Umrechnungsklausel (Devisenfixing) und bekam Recht. Die Erste Bank will den Kreditkunden aber nur wenig gutschreiben, es werden daher weitere Klagen zur Durchsetzung einer gesetzeskonformen Abrechnung nötig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich die AA Autopfandleihe GmbH zum einen wegen der Zinsgestaltung und zum anderen wegen der Frage, ob das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anwendbar ist.
Berufungsgericht in Frankreich bestätigt Entscheidung des Erstgerichts.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich die AA Autopfandleihe GmbH zum einen wegen der Zinsgestaltung und zum anderen wegen der Frage, ob das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anwendbar ist.
Ab 30.04.2016 sind Anbieter von Internetzugangsdiensten aufgrund einer EU-Verordnung verpflichtet, vor Vertragsabschluss über verschiedene Eigenschaften des Internetzugangs zu informieren. Da diese Angaben Teil des Vertrags sind, besteht für die Kunden die Möglichkeit bei Abweichungen davon Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
VKI gewinnt Verfahren gegen Care Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co KG - nunmehr Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co KG - wegen unzulässiger Geschäftspraktik und gesetzwidriger AGB.
VKI gewinnt Verfahren gegen Care Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co KG - nunmehr Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co KG - wegen unzulässiger Geschäftspraktik und gesetzwidriger AGB.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die BTV (Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft) hinsichtlich der Kreditbearbeitungsgebühr. Anders als alle Unterinstanzen und anders als der deutsche BGH meint der OGH, dass die Kreditbearbeitungsgebühr weder kontrollfähig noch gröblich benachteiligend oder intransparent ist.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die BTV (Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft) hinsichtlich der Kreditbearbeitungsgebühr. Anders als alle Unterinstanzen und anders als der deutsche BGH meint der OGH, dass die Kreditbearbeitungsgebühr weder kontrollfähig noch gröblich benachteiligend oder intransparent ist.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Mc Fit Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verbandsklage.
Nun liegt die Entscheidung des OGH vor.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Mc Fit Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verbandsklage.
Nun liegt die Entscheidung des OGH vor.
Zahlreiche Hollandfonds des Hamburger Emissionshauses MPC Münchmeyer Petersen Capital AG sind notleidend. Beim MPC Holland 54 droht nunmehr die Insolvenz. Dieser Fonds wurde an 1.400 österreichische Anleger vertrieben. Der Verein für Konsumenteninformation und Raiffeisenbanken haben den Gläubigerbanken des Fonds Gespräche angeboten. Motto: Rasche Gesamtlösung, statt Insolvenz zum Schaden aller Beteiligten.
Die Banken haben bei Verbraucherkrediten idR "variable Zinsen" angeboten. Das bedeutet, dass sich monatliche Zinsen nach bestimmten öffentlichen Parametern richten: dem LIBOR bei Frankenkrediten, dem EURIBOR bei Euro-Krediten. Auf diese Parameter wurde idR auch ein Aufschlag (zB 1,5 Prozent) vereinbart.
Die Banken haben bei Verbraucherkrediten idR variable Zinsen
angeboten. Das bedeutet, dass sich monatliche Zinsen nach
bestimmten öffentlichen Parametern richten: dem LIBOR bei
Frankenkrediten, dem EURIBOR bei Euro-Krediten. Auf diese
Parameter wurde idR auch ein Aufschlag - zB 1,5 Prozent - vereinbart.
Nun gehen die Geldmarkt-Parameter dzt unter Null und es stellt sich die
Frage, wie sich das auf die Verträge auswirkt:
Fremdwährungskredite werden von Fachleuten und auch der FMA (seit 2008) als ungeeignet für private Verbraucher angesehen. Dennoch haben österreichische Banken diese Kredite (in Osteuropa und in Österreich) massenhaft an Privathaushalte vergeben. In der Regel wurde "Endfälligkeit" vereinbart, d.h. der Kreditnehmer zahlt 25 Jahre nur die Zinsen und am Schluss das gesamte aushaftende Kapital zurück.
Der VKI hat eine Sammelaktion zum Thema Rücktritt von Lebensversicherungen gestartet. Die Aktion fußt auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH), wonach im Fall der fehlenden oder der falschen Belehrung über ein - nach den EU-Richtlinien zustehendes - Rücktrittsrecht dem Kunden ein Rücktrittsrecht ohne Befristung zusteht.
Der Verein für Konsumenteninformation VKI sammelt derzeit über www.verbraucherrecht.at Beschwerden von KonsumentInnen und wird – noch vor dem Sommer 2016 – die betroffenen Versicherungen einladen, Rahmenvergleiche auszuhandeln. Dafür braucht der VKI keinen Prozessfinanzierer und dafür muss auch niemand eine Quote vom Erfolg abgeben. Nur bei jenen Versicherungen, die Verhandlungen ablehnen und daher Sammelklagen erwarten müssen, wird die Beiziehung eines Prozesskostenfinanzierers notwendig. Dazu ist der VKI mit deutschen Finanzierern in Verhandlungen. Der VKI stellt aber klar: Weder die EAS noch der österreichische Finanzierer Advofin sind oder werden in dieser Sache als Finanzierer beigezogen. Diese beiden Finanzierer bieten Ihre eigenen Aktionen ohne jede Zusammenarbeit mit dem VKI an.
Werbung um Fälle bei Lebensversicherungsrücktritt mit Verzicht auf Provisionsrückforderung.
Der Pay-TV Anbieter Sky Österreich wandte sich mit einem Schreiben an Kunden, um diesen mitzuteilen, dass sich die monatliche Gebühr fortan um EUR 1,-- bis EUR 4,-- erhöhen werde. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich eine Verbandsklage gegen Sky Österreich und bekam vor dem Oberlandesgericht Wien Recht. Diese einseitige Preiserhöhung wurde vom OLG Wien als unzulässig beurteilt.
Die Verrechnung von Zahlscheinentgelten verstößt auch im Verhältnis zwischen Unternehmern gegen § 27 Abs 6 ZaDiG. Eine Hausverwaltung unterliegt bei Mietzinsvorschreibungen den Vorgaben des ZaDiG. Mietrechtliche Sonderbestimmungen beschränken die Vorgaben des ZaDiG hinsichtlich der Erhebung von Zahlscheinentgelten nicht.
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