Urteil: LG Eisenstadt: Negativzinsen bei Verbraucherkrediten möglich
Ergibt sich nach den in Kreditverträgen vereinbarten Zinsgleitklauseln bei Addition eines negativen Ausgangswertes zuzüglich Aufschlag ein negatives Ergebnis, so ist dieser negative Zinssatz dem Kreditnehmer gutzuschreiben bzw. auszuzahlen. Der Ausschluss von Negativzinsen ist unzulässig.