Urteil: Verbraucherrücktritt bei Nachtrag zum Prospekt
Der Verbraucher-Anleger muss sein Rücktrittsrecht nach § 5 KMG umgehend (innerhalb der gesetzlichen Frist, hier einer Woche) effektuieren, wenn nachträglich ein Prospekt veröffentlicht wird, der die erforderlichen Angaben enthält.