Urteil: Unzulässige Zinsreduktion von Wüstenrot bei Bausparern
Wüstenrot kündigte im Okt 2013 per Brief eine Zinsreduktionen auf 0,1% bei Überschreitung der Vertragssumme von Bausparern an. Dabei stützte sich Wüstenrot auf eine unzulässige Klausel. Die Änderung ist daher nicht wirksam. Auch die nach Widerspruch des Kunden gegen diese Änderung vollzogene Kündigung von Wüstenrot ist in der Folge unzulässig.