Unzulässiger Änderungsvorbehalt in AUA-Geschäftsbedingungen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten gegen die Austrian Airlines AG (AUA) wegen Änderungsvorbehalten in Buchungsbestätigungen sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des HG Wien gab dem VKI hinsichtlich der AGB-Klausel Recht und erklärte diese für ungültig.