AKNÖ informiert: Risikoanlage Britische Lebensversicherungen
Utl.: Bis zu 80 Prozent der Kundengelder werden in Aktien angelegt. =
Utl.: Bis zu 80 Prozent der Kundengelder werden in Aktien angelegt. =
Utl.: Medienberichte lassen tausende geschädigte Anleger befürchten =
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - 12 Lebensversicherungen wegen intransparenter Klauseln zum Rückkaufswert geklagt. Nach positiven Urteilen gegen Uniqa und Beamtenversicherung liegt jetz auch ein klagsstattgebendes Urteil gegen die Victoria-Versicherung vor.
Das HG Wien beurteilt Klauseln zum Rückkaufswert in Lebensversicherungsverträgen der Victoria Versicherung als gesetzwidrig. Die Klauseln verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG.
Den Medien ist zu entnehmen, dass 16.000 Anleger der Firma AMIS um rund 70 Mio Euro zittern müssten. Wir können das dzt nicht überprüfen, bieten aber das, was wir an Fakten recherchieren konnten als Information an.
Ärger vermeiden durch Information am 21.11.05 im Beratungszentrum Mariahilfer Straße
Dem gesteigerten Informationsbedürfnis von Ratsuchenden rund um das Thema "Kauf eines Dachbodens" will der VKI mit einem Informationsabend im Rahmen seiner Veranstaltungsserie "Orientierung am Wohnungsmarkt" jetzt nachkommen.
Kritik an Finanzaufsichtsbehörden / ARGE AMIS verzeichnet bereits mehr als 500 registrierte Geschädigte
Kampagne "Consumer Digital Rights" zum Thema Konsumentenschutz und Digital Rights Management gestartet
VKI lädt Mitarbeiter sozialer Organisationen und nahestehender Beratungseinrichtungen ein Wissen über Konsumentenprobleme im Alltag zu tanken. Sie sind wichtige Multiplikatoren in Konsumentenangelegenheiten, da Sie oft von Ihren Klienten auch mit Konsumentenfragen konfrontiert werden;
Welche Rechte habe ich, wenn eine gekaufte Ware oder Dienstleistung mangelhaft ist? Wie reklamiere ich richtig oder was tun, bei übereilt abgeschlossenen Verträgen. Was ist zu beachten, wenn man eine Wohnung anmietet oder wie kann ich ein Projekt finanzieren und wo sind die Haken?
Der VKI lädt ein Wissen über Konsumentenschutz zu tanken
Der VKI ladet am 24. und 25.11.2005 dazu ein, das eigene Wissen über Konsumentenschutz aufzufrischen
Angaben über Zinskosten der Banken oder Provisionen des Vermittlers sind auf Websites, bei persönlichen Gesprächen und auch telefonisch mager
VKI gewinnt zwei erste Verbandsklagen gegen Lebensversicherungen. Überprüfung von Rückkaufswerten und Unterstützung bei Nachforderungen.
AKNÖ-Konsumentenschützer warnen vor voreiligem Vertragsabschluss.
Urteile des HG Wien und des BGH bestärken den VKI in seiner Forderung nach einer Korrektur der Abrechnung von Rückkaufswerten bei gekündigten Lebensversicherungen.
Im größten Zivilprozess der Zweiten Republik wurde gestern zwischen den Anwälten der Klägergemeinschaft und der Salzburger Sparkasse eine Grundsatzeinigung geschlossen. Die Sparkasse zahlt 19,1 Mio Euro Schadenersatz und 600.000 Euro Beitrag zu den Prozesskosten der Kläger.
Vergleich mit Salzburger Sparkasse bringt Geschädigten des WEB-Skandals spät aber doch Schadenersatz für verlorenes Kapital
Größter Zivilprozess der 2.Republik kommt zu einem guten Ende. Geschädigten-Anwälte: Ein großer Erfolg mit Wermutstropfen.
Im größten Zivilprozess der Zweiten Republik wurde gestern zwischen den Anwälten der Klägergemeinschaft und der Salzburger Sparkasse eine Grundsatzeinigung geschlossen. Die Sparkasse zahlt 19,1 Mio Euro Schadenersatz und 600.000 Euro Beitrag zu den Prozesskosten der Kläger.
Die Medien berichten über einen Anleger-Skandal rund um die Firma AMIS. Angeblich sollen 16.000 Anleger um Ihr Geld bangen. Wir haben erste Informationen zusammengestellt.
VKI gewinnt (im Auftrag des BMSG) Verbandsklagen gegen Uniqa und Beamtenversicherung. Intransparente Klauseln zu Abschlusskosten und "Stornoabzügen" sind gesetzwidrig.
Im Schnitt 21 illegale Klauseln pro Vertrag festgestellt - Firmen abgemahnt
Der BGH hat ein Preisänderungsklausel als unwirksam erklärt, da diese dem Unternehmer eine Preisänderung unter für den Verbraucher nicht voraussehbaren und nicht nachvollziehbaren Voraussetzungen ermöglicht hätte.
Die Firma Netzwerk24Marketing GmbH verpflichtete sich nun in einem Vergleich mit dem VKI zur Unterlassung unerbetener Telefonwerbung für Lotto-Spielgemeinschaften. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des BMSG im August 2005 auf Unterlassung geklagt.
Tipps für Sparer rund um den Weltspartag
Die Rückzahlung von Lebensversicherungspolizzen darf im Kündigungsfall nicht mehr auf Null sinken.
Nach erfolgreichen Verbandsklagen Vergleich mit Reiseveranstaltern.
Nachdem "Wilma" eine Spur der Verwüstung auf der Halbinsel Yucatan und im US-Bundesstaat Florida hinterlassen hat, wütet bereits der mittlerweile 22. Tropensturm des Jahres 2005 names "Alpha" in der Karibik. Auch österreichische Urlauber wurden von "Wilma" überrascht. Für diese, aber auch für jene, die in der nächsten Zeit in betroffene Gebiete reisen wollen, stellen sich eine Reihe von Rechtsfragen:
Staatssekretär Dolinschek hat heute eine Studie des BMSG zum Thema "Grundsätzliche Organisationsform des Konsumentenschutzes in Österreich" vorgestellt.
Staatssekretär präsentiert Studie zum Thema "Grundsätzliche
Organisationsform des Konsumentenschutzes in Österreich"
Kredit an Refco erbost kleine Verbraucher im "Zinsenstreit" mit BAWAG
Gewerkschaftsbank bevorzugt Großunternehmer Bennet gegenüber allen anderen Kreditnehmern
KonsumentInnen beschweren sich in der AK Beratung immer häufiger über Inkassobüros. Die AK hat typische Beratungsfälle analysiert: Obwohl die Höchstsätze für Spesen in der Inkassogebühren-Verordnung geregelt sind, klagen VerbraucherInnen über beträchtliche Spesen.
Konsumentenschutzstaatssekretär verlangt Garantie gegenüber BAWAG-Kunden.
Der VKI klagt - im Auftrag des BMSG - Londoner Firma wegen unerbetener Telefonanrufe.
Der VKI hat die Weinviertler Sparkasse - im Auftrag des BMSG - wegen einer einseitigen Einführung einer "Gestionsgebühr" bei Fremdwährungskrediten abgemahnt. Die Sparkasse hat sich zur Unterlassung verpflichtet und den Kunden mitgeteilt, dass die Gebühr nicht verrechnet wird.
In seiner Berufungsentscheidung hob das LG Klagenfurt eine abweisende Entscheidung des Erstgerichts auf und verwies die Sache zur Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurück. Das Erstgericht hatte den Anspruch auf Rückzahlung zuviel bezahlter Zinsen sowohl bereicherungsrechtlich als auch schadenersatzrechtlich als verjährt betrachtet.
Das LG Klagenfurt gab einer Berufung der Bundesarbeitskammer gegen ein abweisendes erstinstanzliches Urteil im Zinsenstreit statt. Das Erstgericht hatte den Anspruch auf Rückzahlung zuviel bezahlter Zinsen sowohl bereicherungsrechtlich als auch schadenersatzrechtlich als verjährt betrachtet. Das Berufungsgericht beanstandete jedoch die Rechtsansicht des Erstgerichtes und verwies die Sache zur Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurück.
In einer aktuellen Entscheidung des HG Wien als Berufungsgerichtes gab dieses der Klage eines Internetnutzers auf Rückzahlung der von der Telekom eingehobenen Verbindungsentgelte für die Überschreitung des Download-Volumens statt. Es wäre von der Telekom zu beweisen gewesen, welcher Downloadtraffic tatsächlich vom Nutzer verursacht wurde.
In einer aktuellen Entscheidung wird der Klage eines Internetnutzers auf Rückzahlung der von der Telekom eingehobenen Verbindungsentgelte für die Überschreitung des Donwload-Volumens statt gegeben. Es wäre von der Telekom zu beweisen gewesen, welcher Downloadtraffic tatsächlich vom Nutzer verursacht wurde.
Der BGH hat in seiner jüngsten (mündlich verkündeten) Entscheidung zum einen bestätigt, dass intransparente Klauseln zur Tragung von Abschlusskosten bzw zum Stornoabzug unwirksam sind. Zum anderen hat er Kriterien erstellt, wie der Rückkaufswert im Lichte der Unwirksamkeit der Klauseln (mindestens) zu berechnen ist.
Heute fand beim Gerichtshof erster Instanz eine Verhandlung betreffs des Lombard-Klubs statt. In dem Verfahren soll über die Richtigkeit der Entscheidung der Kommission aus dem Jahre 2002 aufgrund von Kartellabsprachen österreichischer Banken im Rahmen des "Lombard-Klubs" entschieden werden; allenfalls aber auch über die Höhe der verhängten Geldstrafe von € 124 Mio.
In einer aktuellen Entscheidung verneint der BGH für den Fall der Anwahl einer Mehrwertnummer einen Vertragsschluss zwischen dem Inhaber des Telefonanschlusses und dem Verbindungsnetz- bzw. Plattformbetreiber, der die Verbindung zum Mehrwertdienst hergestellt hat.
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