Zinsänderungsklauseln bei Sparbüchern gesetzwidrig
Der OGH erklärt - aufgrund einer Verbandsklage des VKI gegen die BAWAG - deren Zinsänderungsklausel in den AGB für Sparbücher für unwirksam. Die Banken werden nunmehr gezwungen verzinste Sparbücher so transparent zu gestalten, dass Zinssenkungen nachvollziehbar und auch Zinserhöhungen wirksam werden. Das gilt auch bei bestehenden Sparbüchern. Die Zinsgestaltung in der Vergangenheit wird - an der Messlatte der OGH-Entscheidung - zu überprüfen sein; den Banken drohen unter Umständen beachtliche Forderungen von Sparbuchinhabern.
