PSK Kreditkoffer - Werbung gesetzwidrig
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - gegen die Werbung der PSK für Ihren "Kreditkoffer" geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - gegen die Werbung der PSK für Ihren "Kreditkoffer" geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.
Die PSK, deren Rechtsnachfolgerin seit 2005 die BAWAG ist, versendete Werbeprospekte, in denen sie ihren "Kreditkoffer" bewarb - "Kredite iHv 4000 EUR, 8000 EUR oder 12.000 EUR um Monatsraten zu 149 EUR, alles inklusive".
Der VKI sowie die Arbeiterkammern führen um die Verrechnung von Zinsen bei variabel verzinsten Verbraucherkrediten aus der Zeit vor 1.3.1997 seit Jahren einen erbitterten Streit vor den Gerichten. Nun kündigt der BAWAG-Chef - laut APA - ein Einlenken im Sinn der Lösung mit den Sparkassen an.
Das Urteil ist noch druckfrisch. Wir versuchen eine erste Analyse:
Der OGH erklärt - aufgrund einer Verbandsklage des VKI gegen die BAWAG - deren Zinsänderungsklausel in den AGB für Sparbücher für unwirksam. Die Banken werden nunmehr gezwungen verzinste Sparbücher so transparent zu gestalten, dass Zinssenkungen nachvollziehbar und auch Zinserhöhungen wirksam werden. Das gilt auch bei bestehenden Sparbüchern. Die Zinsgestaltung in der Vergangenheit wird - an der Messlatte der OGH-Entscheidung - zu überprüfen sein; den Banken drohen unter Umständen beachtliche Forderungen von Sparbuchinhabern.
Utl.: EU leitet Verfahren gegen Österreich ein. =
Die österreichische Fa. Schauer EDV-Systeme (www.schauer.net) - die insb Computerhardware preiswert im Internet angeboten hatte - ist in Konkurs. Insb ehemalige Kunden sollten ihre Kreditkartenabrechnung im Auge behalten.
Der VKI geht - im Auftrag der AK Vorarlberg - erfolgreich gegen gesetzwidrige Klauseln des Pay-TV-Kanals Premiere vor.
Der "Traum vom eigenen Haus" zerbricht - so der Fall in Help-TV am 18.1.2006 - manchmal an der Realität. Der VKI gibt Verbrauchern eine Reihe von Tipps, was beim Hausbau - insbesondere auch beim Bau eines Fertigteilhauses - zu beachten ist:
Der "Traum vom eigenen Haus" zerbricht - so der Fall in Help-TV am 18.1.2006 - manchmal an der Realität. Der VKI gibt Verbrauchern eine Reihe von Tipps, was beim Hausbau - insbesondere auch beim Bau eines Fertigteilhauses - zu beachten ist:
Der VKI geht - im Auftrag der AK Vorarlberg - erfolgreich gegen gesetzwidrige Klauseln des Pay-TV-Kanals Premiere vor.
Das OLG Wien beurteilt eine Klausel zur Vertragsdauer der Premiere Fernsehen GmbH als intransparent im Sinn des § 6 Abs 3 KSchG. Zu 16 anderen Klauseln wurde ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen.
Bei Lebensversicherungen sind Rückkaufswerte und Kostenabzüge nach Einschätzung des VKI oft undeutlich dargestellt. Der VKI führt daher im Auftrag des BMSG mehr als 10 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Lebensversicherungen.
Staatssekretär beauftragt VKI mit der Vertretung von Geschädigten auf Grund intransparenter Rückkaufsklauseln
Der VKI führt - im Auftrag des BMSG - eine Verbandsklage gegen den Energielieferanten Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation. Das Erstgericht beurteilt die von der Salzburg AG verwendete Preisanpassungsklausel als gesetzwidrig.
In Verbandsverfahren des VKI im Auftrag des BMSG wurden Klauseln der AGB von Hutchison in erster Instanz vom HG Wien und von ONE in zweiter Instanz vom OLG Wien für rechtswidrig erkannt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
VKI gewinnt gegen Kapital und Wert Schadenersatzprozess wegen falscher Anlageberatung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Finanzdienstleistungsanbieter hat keine Konzession.
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt mit Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts der Wiener Zeitung vor Finanzdienstleistungsgeschäften mit dem Anbieter Apex Trading Group.
Zwei erfreuliche Urteile gegen Versandfirma Friedrich Müller -Oberlandesgericht Wien und Oberster Gerichtshof (OGH) bestätigten AK
Die Arbeiterkammer hatte mit zwei Klagen gegen ein Unternehmen Erfolg, das irreführende Gewinnversprechen machte.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Verordnung zu den Fluggastrechten bestätigt. Die Klagen der Luftfahrtverbände wurden abgewiesen.
Ein altes Rechtsprichwort sagt: "Augen auf, Kauf ist Kauf"; will sagen: Von einem gültig geschlossenen Kaufvertrag kann man nicht einfach wieder zurücktreten. Man kann also nicht davon ausgehen, dass man eine Kaufsache einfach wieder zurückgeben bzw. umtauschen kann.
In der Zeitung DER STANDARD finden sich zwei interessante Beiträge zum Thema Sammelklagen und zur Frage, ob der Vergleich im WEB-Verfahren als Beweis dienen kann, dass rechtspolitische Aktivitäten nötig oder überflüssig sind.
Zum Fernabsatzgesetz gibt es noch wenig Judikatur. Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - einen Musterprozess zum OGH geführt; der BGH hat ebenfalls eine beachtenswerte Entscheidung getroffen.
Der VKI hat die Bank Austria - im Auftrag des BMSG - auf Unterlassung geklagt, weil an den Bargeldautomaten in den Selbstbedienungsfoyers der Bank den Kunden - vor der Behebung vor Bargeld - ein Kontostand angezeigt wird, in dem auch noch nicht wertgestellte Buchungen aufscheinen. Das HG Wien gab dem VKI Recht.
Soeben ist die 2. aktualisierte und erweiterte Auflage des Buches "Mein großer Rechts-Berater" im Linde-Verlag und in Kooperation von VKI und ORF erschienen.
Wie wichtig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) tatsächlich sind, erkennen viele Konsumentinnen und Konsumenten erst, wenn es Probleme bei der Geschäftsabwicklung gibt. Die Arbeiterkammer hat die AGB von Kreditunternehmen, Fertigteilhausanbietern und Fitnessstudios unter die Lupe genommen und zahlreiche gesetzwidrige Klauseln festgestellt.
Die beiden flüchtigen AMIS-Manager wurden von örtlichen Behörden festgenommen. Die venezolanische Staatsanwaltschaft verhängte sofort die Auslieferungshaft.
Der VKI hatte - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - die DIALOG Telekom GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Bedingungen in deren AGB abgemahnt. Im Zuge des Gerichtsverfahrens hat sich DIALOG nun im Rahmen eines Vergleichs zur Unterlassung der Verwendung (bzw Berufung ) der abgemahnten Klauseln verpflichtet.
Der VKI hatte - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - die DIALOG Telekom GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Bedingungen in deren AGB abgemahnt. Im Zuge des Gerichtsverfahrens hat sich DIALOG nun im Rahmen eines Vergleichs zur Unterlassung der Verwendung (bzw Berufung ) der abgemahnten Klauseln verpflichtet.
Gemäß einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshof (BGH) dürfen die für die Freischaltung des Kartenvertrags anfallenden Aktivierungskosten im Rahmen des Angebots nicht zwischen untergeordneten Informationen versteckt sein. Dies stelle ansonsten eine Irreführung der Verbraucher dar.
In einem Vergleich mit dem Verein für Konsumenteninformation verpflichtete sich XXXLutz am 24.10.2005 zur Unterlassung irreführender Stattpreis-Werbung. Die UWG-Klage war im Auftrag des BMSG im August 2005 eingebracht worden.
Den Betreiber von Boxautomaten treffen gegenüber Benützern vertragliche Verkehrssicherungspflichten. Diese werden nicht überspannt, wenn vom Betreiber verlangt wird, dass durch eine spaltenlose Ausführung der Bodenplatte verhindert wird, dass der Benützer bei der Abgabe von Boxschlägen mit seinen Schuhen hängen bleibt und stürzt.
Neuer Generaldirektor Nowotny soll das Bild einer verbraucherfeindlichen Bank wieder zurechtrücken
"Codice del consumo" seit 23.10.2005 in Kraft
Bei diesem Codex handelt es sich um einen Einheitstext, in dem die gesamte italienische Verbraucherschutzgesetzgebung gesammelt ist.
Die Bruttopreisauszeichnung von Flugtickets wird in Österreich Realität: Heute wurde die entsprechende Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) in den Nationalrat eingebracht. Voraussichtlich Anfang 2006 müssen die Preise für Flugtickets in der Werbung mit allen Nebenkosten ausgewiesen werden.
Utl.: Bis zu 80 Prozent der Kundengelder werden in Aktien angelegt. =
Utl.: Medienberichte lassen tausende geschädigte Anleger befürchten =
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - 12 Lebensversicherungen wegen intransparenter Klauseln zum Rückkaufswert geklagt. Nach positiven Urteilen gegen Uniqa und Beamtenversicherung liegt jetz auch ein klagsstattgebendes Urteil gegen die Victoria-Versicherung vor.
Das HG Wien beurteilt Klauseln zum Rückkaufswert in Lebensversicherungsverträgen der Victoria Versicherung als gesetzwidrig. Die Klauseln verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG.
Den Medien ist zu entnehmen, dass 16.000 Anleger der Firma AMIS um rund 70 Mio Euro zittern müssten. Wir können das dzt nicht überprüfen, bieten aber das, was wir an Fakten recherchieren konnten als Information an.
Ärger vermeiden durch Information am 21.11.05 im Beratungszentrum Mariahilfer Straße
Dem gesteigerten Informationsbedürfnis von Ratsuchenden rund um das Thema "Kauf eines Dachbodens" will der VKI mit einem Informationsabend im Rahmen seiner Veranstaltungsserie "Orientierung am Wohnungsmarkt" jetzt nachkommen.
Kritik an Finanzaufsichtsbehörden / ARGE AMIS verzeichnet bereits mehr als 500 registrierte Geschädigte
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