Dolinschek: Hunderte Kreditnehmer streiten mit BAWAG seit Jahren um Rückforderung überhöhter Kreditzinsen
Kredit an Refco erbost kleine Verbraucher im "Zinsenstreit" mit BAWAG
Kredit an Refco erbost kleine Verbraucher im "Zinsenstreit" mit BAWAG
Gewerkschaftsbank bevorzugt Großunternehmer Bennet gegenüber allen anderen Kreditnehmern
KonsumentInnen beschweren sich in der AK Beratung immer häufiger über Inkassobüros. Die AK hat typische Beratungsfälle analysiert: Obwohl die Höchstsätze für Spesen in der Inkassogebühren-Verordnung geregelt sind, klagen VerbraucherInnen über beträchtliche Spesen.
Konsumentenschutzstaatssekretär verlangt Garantie gegenüber BAWAG-Kunden.
Der VKI klagt - im Auftrag des BMSG - Londoner Firma wegen unerbetener Telefonanrufe.
Der VKI hat die Weinviertler Sparkasse - im Auftrag des BMSG - wegen einer einseitigen Einführung einer "Gestionsgebühr" bei Fremdwährungskrediten abgemahnt. Die Sparkasse hat sich zur Unterlassung verpflichtet und den Kunden mitgeteilt, dass die Gebühr nicht verrechnet wird.
In seiner Berufungsentscheidung hob das LG Klagenfurt eine abweisende Entscheidung des Erstgerichts auf und verwies die Sache zur Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurück. Das Erstgericht hatte den Anspruch auf Rückzahlung zuviel bezahlter Zinsen sowohl bereicherungsrechtlich als auch schadenersatzrechtlich als verjährt betrachtet.
Das LG Klagenfurt gab einer Berufung der Bundesarbeitskammer gegen ein abweisendes erstinstanzliches Urteil im Zinsenstreit statt. Das Erstgericht hatte den Anspruch auf Rückzahlung zuviel bezahlter Zinsen sowohl bereicherungsrechtlich als auch schadenersatzrechtlich als verjährt betrachtet. Das Berufungsgericht beanstandete jedoch die Rechtsansicht des Erstgerichtes und verwies die Sache zur Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurück.
In einer aktuellen Entscheidung des HG Wien als Berufungsgerichtes gab dieses der Klage eines Internetnutzers auf Rückzahlung der von der Telekom eingehobenen Verbindungsentgelte für die Überschreitung des Download-Volumens statt. Es wäre von der Telekom zu beweisen gewesen, welcher Downloadtraffic tatsächlich vom Nutzer verursacht wurde.
In einer aktuellen Entscheidung wird der Klage eines Internetnutzers auf Rückzahlung der von der Telekom eingehobenen Verbindungsentgelte für die Überschreitung des Donwload-Volumens statt gegeben. Es wäre von der Telekom zu beweisen gewesen, welcher Downloadtraffic tatsächlich vom Nutzer verursacht wurde.
Der BGH hat in seiner jüngsten (mündlich verkündeten) Entscheidung zum einen bestätigt, dass intransparente Klauseln zur Tragung von Abschlusskosten bzw zum Stornoabzug unwirksam sind. Zum anderen hat er Kriterien erstellt, wie der Rückkaufswert im Lichte der Unwirksamkeit der Klauseln (mindestens) zu berechnen ist.
Heute fand beim Gerichtshof erster Instanz eine Verhandlung betreffs des Lombard-Klubs statt. In dem Verfahren soll über die Richtigkeit der Entscheidung der Kommission aus dem Jahre 2002 aufgrund von Kartellabsprachen österreichischer Banken im Rahmen des "Lombard-Klubs" entschieden werden; allenfalls aber auch über die Höhe der verhängten Geldstrafe von € 124 Mio.
In einer aktuellen Entscheidung verneint der BGH für den Fall der Anwahl einer Mehrwertnummer einen Vertragsschluss zwischen dem Inhaber des Telefonanschlusses und dem Verbindungsnetz- bzw. Plattformbetreiber, der die Verbindung zum Mehrwertdienst hergestellt hat.
Die Europäische Kommission hat heute einen überarbeiteten Vorschlag für eine Verbraucherkredit-Richtlinie angenommen, mit der die Verbraucherrechte in einem echten Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen EU-weit angeglichen werden sollen. In diesem überarbeiteten Vorschlag, der eine Einigung zwischen Parlament und Rat einfacher machen soll, werden die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments aus dessen erster Lesung berücksichtigt. Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber dem ersten überarbeiteten Vorschlag der Kommission vom Oktober 2004 gehört die Fokussierung auf die eigentlichen Verbraucherkredite (bis 50 000 Euro); der Hypothekarkredit wird ausgeklammert. Aufgrund des neuen Wortlauts sind die Mitgliedstaaten bei der Anpassung gewisser Bestimmungen an ihre innerstaatlichen Gegebenheiten flexibler; zugleich wird das Binnenmarktprinzip durch eine Klausel über die gegenseitige Anerkennung gewahrt. Den Verbrauchern werden insbesondere zuerkannt: das Recht auf Widerruf binnen 14 Tagen, das Recht auf vorzeitige Rückzahlung des Kredits und das Recht, einen Kreditvertrag zu kündigen, wenn der dazu gehörige Kauf nicht zustande kommt.
Die Firma bewirbt etwa einen MP3-Player zum Preis von € 199 statt € 499. Klein gedruckt der Zusatz: + € 18 Urheberrechtsabgabe. Der VKI brachte im Auftrag des BMSG Klage auf Unterlassung irreführender Werbung gemäß § 2 UWG ein.
Die Generali wirbt für ihre Altersvorsorge (Lebensversicherungen) in Spots mit dem 101-jährigen Johannes Heesters und "unglaublichen" 0,5 % mehr Garantiezins. Für den VKI, der im Auftrag des BMSG eine UWG-Unterlassungsklage eingebracht hat, irreführende Werbung.
Superlook hatte einen Konsumenten auf Zahlung von 590 Euro geklagt, der VKI übernahm im Auftrag des BMSG die Ausfallhaftung für Prozesskosten. Das BG Döbling wies die Klage nun zurück.
Das HG Wien folgte dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und verurteilte Premiere - in einer Verbandsklage im Auftrag des BMSG - in erster Instanz zur Unterlassung irreführender Preiswerbung.
Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - die Verbandsklage gegen die AUA nun auch beim OGH.
Nach Klagseinbringung durch den VKI - im Auftrag des BMSG - hat der beklagte Veranstalter einer Tauchsafari - den Reisepreis an den Konsumenten zurückerstattet.
Rechtsansicht des VKI in allen Punkten bestätigt.
Auch österreichische Konsumenten, die von deutschen Spam-Mails belästigt werden, können sich an diese Einrichtung wenden.
Fehldiagnosen, unzureichende Aufklärung über Risiken, Behandlungsfehler: Auch Ärztinnen und Ärzte sind nicht unfehlbar. Für die betroffenen Patientinnen und Patienten ist es aber schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat heuer für ihre Mitglieder in Patientenrechtsfragen bereits mehr als 140.000 Euro Schadenersatz durchgesetzt.
In einem Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMSG) gegen die GARA (BAWAG) bestätigt der OGH seine bisherige Judikatur und sieht die neue Zinsgleitklausel der Bank als möglich Ersatzklausel als denkbar an. Dazu bedarf es aber weiterer Feststellungen durch einen Sachverständigen.
In einem Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMSG) gegen die GARA (BAWAG) bestätigt der OGH seine bisherige Judikatur und sieht die neue Zinsgleitklausel der Bank als möglich Ersatzklausel als denkbar an. Dazu bedarf es aber weiterer Feststellungen durch einen Sachverständigen.
Wenn bei einer Pauschalreise ein "Familienzimmer" mit zwei getrennten Räumen gebucht wurde und statt dessen das Ehepaar, deren Kind und die Schwiegermutter in einem 4-Bett-Zimmer untergebracht werden, dann steht Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu. Das gilt auch für die Zeit vor der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, die am 1.1.2004 in Kraft trat.
Das Kammergericht Berlin entschied in zweiter Instanz, dass Werbung für Klingeltöne in einer Jugendzeitschrift nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (dUWG) sittenwidrig ist, wenn sie nicht in einer für Minderjährige verständlichen und eindeutigen Weise die tatsächlich entstehende Kostenbelastung angibt.
In einem aktuellen Urteil hat der BGH entschieden, dass die verbraucherfreundliche Beweislastumkehr des § 476 deutsches BGB auch bei Gebrauchtwagenkäufen zur Anwendung kommt.
Laut Einschätzung des Landgerichtes Hamburg reicht der simple Hinweis auf die Kopplung des Gaspreises an den gestiegenen Ölpreis nicht für Preiserhöhungen aus. Verbraucherorganisationen bereiten weitere Sammelklagen vor.
Wien (OTS) - Die AK fordert angesichts der zunehmenden unseriösen SMS-Praktiken mehr Schutz für KonsumentInnen: Die kostenlose Rufnummernsperre, die im Telekomgesetz geregelt ist, muss ohne weitere Verzögerung auch für SMS-Services umgesetzt werden. Außerdem müssen Wertkartennutzer auf Wunsch detaillierte Abrechnungen bekommen. Bei einem Rufnummernwechsel muss der Konsument vor einer Weiterverrechnung von Abodiensten des Vorbesitzers sicher sein. Nötig sind auch mehr Kontrollen bei Verstößen gegen die Mehrwertdienst-Verordnung.
Bezirksgericht für Handelssachen Wien sieht - unter Hinweis auf den OGH und ein Sachverständigengutachten - die Formel "SMR/VIBOR-Halbe" als taugliche Grundlage zur Nachrechnung von Verbraucherkrediten an, deren Zinsanpassungsklausel als gesetzwidrig wegfällt.
Die beklagte Reiseveranstalterin wurde zur Zahlung von Schmerzengeld, materiellem Schadenersatz und zum Schadenersatz für künftige materielle Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten verurteilt.
Die VZ Hamburg organisiert erstmals eine Sammelklage gegen einen Energieversorger, wegen angeblich ungerechtfertigter Preiserhöhungen.
Das OLG Wien bestätigt in einer Verbandsklage des VKI (geführt im Auftrag des BMSG) gegen TUI wieder einmal die Rechtsansicht des VKI: Die Preisänderungsklausel in den Reisebedingungen ist gesetzwidrig und stellt keine vertragliche Basis für die Nachverrechnung von Preiserhöhungen dar.
Weiterer Erfolg des VKI im Streit um die "Kerosin"-Preiserhöhungen im Sommer 2004. OLG Wien bestätigt Rechtsansicht des VKI in Verbandsklage (geführt im Auftrag des BMSG) gegen TUI.
VKI Musterprozess (im Auftrag des BMSG) führt - letztlich durch gerichtlichen Vergleich - zu Schadenersatz in Höhe von 11.500,00 Euro für Schulkind.
Am Landesgericht ist die Republik Österreich zum Ersatz des Schadens nach der Pleite der Riegerbank verurteilt worden. Das teilte der Kreditschutzverband von 1870 (KSV) am Donnerstag mit.
Die Fluggesellschaften bleiben voraussichtlich weiterhin zu Betreuungsleistungen bei Flugverspätungen und darüber hinaus zu Ausgleichsleistungen bei Anullierungen von Flügen verpflichtet.
(Wien, 08. September 2005) Österreichs Finanzmarktaufsichtsaufsichtsbehörde FMA warnt per Kundmachung in der heutigen Ausgabe des Amtsblattes der Wiener Zeitung vor Finanzdienstleistungsgeschäften mit den vorgeblich von der französischen Riviera, Cote d´Azur, agierenden Anbietern "Brown Friedmann & Co. Ltd." und "Brown & Lampe U.S. Portfolio Management Ltd.". Diese Anbieter verfügen weder über die dafür erforderliche Konzession der FMA noch über eine entsprechende Berechtigung der Aufsichtsbehörden an ihrem angeblichen Sitz in Frankreich, um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen zu erbringen.
Die Nürnberger Versicherung hat zu wesentlichen Vertragsbestimmungen in der fondsgebundenen Lebensversicherung eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Die Nürnberger Versicherung hat zu wesentlichen Vertragsbestimmungen in der fondsgebundenen Lebensversicherung eine Unterlassungserklärung abgegeben.
In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des BMSG - konnte geklärt werden, für welche Schäden an der Wohnung, die nach langerer Miete zurückgestellt wird, der Mieter nicht haftet.
Ein aktuelles Gerichtsurteil bestätigt: Der Bunkkunde haftet für mißbräuchliche Bankomatbehebungen durch Dritte nicht, wenn er mit Karte und Code sorgfältig umgeht. Allein die Kenntnis des PIN Codes durch den Dritten schafft nicht den Anschein, der Kunde sei sorglos damit umgegangen, da der Code auch durch Ausspionieren durch Dritte dem Täter zur Kenntnis gelangen kann.
In einem Musterprozess der BAK sagt der OGH: Der Reiseveranstalter muss schon im Reisevertrag genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises machen und exakt angeben, in welcher Weise sich die Änderungen, denen Rechnung getragen werden soll, auf die Berechnung des neuen Preises auswirken. Weiters verstößt die Preisänderungsklausel gegen das Transparenzgebot.
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