Dolinschek: 19 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der AUA sind gesetzwidrig
Rechtsansicht des VKI in allen Punkten bestätigt.
Rechtsansicht des VKI in allen Punkten bestätigt.
Auch österreichische Konsumenten, die von deutschen Spam-Mails belästigt werden, können sich an diese Einrichtung wenden.
Fehldiagnosen, unzureichende Aufklärung über Risiken, Behandlungsfehler: Auch Ärztinnen und Ärzte sind nicht unfehlbar. Für die betroffenen Patientinnen und Patienten ist es aber schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat heuer für ihre Mitglieder in Patientenrechtsfragen bereits mehr als 140.000 Euro Schadenersatz durchgesetzt.
In einem Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMSG) gegen die GARA (BAWAG) bestätigt der OGH seine bisherige Judikatur und sieht die neue Zinsgleitklausel der Bank als möglich Ersatzklausel als denkbar an. Dazu bedarf es aber weiterer Feststellungen durch einen Sachverständigen.
In einem Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMSG) gegen die GARA (BAWAG) bestätigt der OGH seine bisherige Judikatur und sieht die neue Zinsgleitklausel der Bank als möglich Ersatzklausel als denkbar an. Dazu bedarf es aber weiterer Feststellungen durch einen Sachverständigen.
Wenn bei einer Pauschalreise ein "Familienzimmer" mit zwei getrennten Räumen gebucht wurde und statt dessen das Ehepaar, deren Kind und die Schwiegermutter in einem 4-Bett-Zimmer untergebracht werden, dann steht Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu. Das gilt auch für die Zeit vor der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, die am 1.1.2004 in Kraft trat.
Das Kammergericht Berlin entschied in zweiter Instanz, dass Werbung für Klingeltöne in einer Jugendzeitschrift nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (dUWG) sittenwidrig ist, wenn sie nicht in einer für Minderjährige verständlichen und eindeutigen Weise die tatsächlich entstehende Kostenbelastung angibt.
In einem aktuellen Urteil hat der BGH entschieden, dass die verbraucherfreundliche Beweislastumkehr des § 476 deutsches BGB auch bei Gebrauchtwagenkäufen zur Anwendung kommt.
Laut Einschätzung des Landgerichtes Hamburg reicht der simple Hinweis auf die Kopplung des Gaspreises an den gestiegenen Ölpreis nicht für Preiserhöhungen aus. Verbraucherorganisationen bereiten weitere Sammelklagen vor.
Wien (OTS) - Die AK fordert angesichts der zunehmenden unseriösen SMS-Praktiken mehr Schutz für KonsumentInnen: Die kostenlose Rufnummernsperre, die im Telekomgesetz geregelt ist, muss ohne weitere Verzögerung auch für SMS-Services umgesetzt werden. Außerdem müssen Wertkartennutzer auf Wunsch detaillierte Abrechnungen bekommen. Bei einem Rufnummernwechsel muss der Konsument vor einer Weiterverrechnung von Abodiensten des Vorbesitzers sicher sein. Nötig sind auch mehr Kontrollen bei Verstößen gegen die Mehrwertdienst-Verordnung.
Bezirksgericht für Handelssachen Wien sieht - unter Hinweis auf den OGH und ein Sachverständigengutachten - die Formel "SMR/VIBOR-Halbe" als taugliche Grundlage zur Nachrechnung von Verbraucherkrediten an, deren Zinsanpassungsklausel als gesetzwidrig wegfällt.
Die beklagte Reiseveranstalterin wurde zur Zahlung von Schmerzengeld, materiellem Schadenersatz und zum Schadenersatz für künftige materielle Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten verurteilt.
Die VZ Hamburg organisiert erstmals eine Sammelklage gegen einen Energieversorger, wegen angeblich ungerechtfertigter Preiserhöhungen.
Das OLG Wien bestätigt in einer Verbandsklage des VKI (geführt im Auftrag des BMSG) gegen TUI wieder einmal die Rechtsansicht des VKI: Die Preisänderungsklausel in den Reisebedingungen ist gesetzwidrig und stellt keine vertragliche Basis für die Nachverrechnung von Preiserhöhungen dar.
Weiterer Erfolg des VKI im Streit um die "Kerosin"-Preiserhöhungen im Sommer 2004. OLG Wien bestätigt Rechtsansicht des VKI in Verbandsklage (geführt im Auftrag des BMSG) gegen TUI.
VKI Musterprozess (im Auftrag des BMSG) führt - letztlich durch gerichtlichen Vergleich - zu Schadenersatz in Höhe von 11.500,00 Euro für Schulkind.
Am Landesgericht ist die Republik Österreich zum Ersatz des Schadens nach der Pleite der Riegerbank verurteilt worden. Das teilte der Kreditschutzverband von 1870 (KSV) am Donnerstag mit.
Die Fluggesellschaften bleiben voraussichtlich weiterhin zu Betreuungsleistungen bei Flugverspätungen und darüber hinaus zu Ausgleichsleistungen bei Anullierungen von Flügen verpflichtet.
(Wien, 08. September 2005) Österreichs Finanzmarktaufsichtsaufsichtsbehörde FMA warnt per Kundmachung in der heutigen Ausgabe des Amtsblattes der Wiener Zeitung vor Finanzdienstleistungsgeschäften mit den vorgeblich von der französischen Riviera, Cote d´Azur, agierenden Anbietern "Brown Friedmann & Co. Ltd." und "Brown & Lampe U.S. Portfolio Management Ltd.". Diese Anbieter verfügen weder über die dafür erforderliche Konzession der FMA noch über eine entsprechende Berechtigung der Aufsichtsbehörden an ihrem angeblichen Sitz in Frankreich, um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen zu erbringen.
Die Nürnberger Versicherung hat zu wesentlichen Vertragsbestimmungen in der fondsgebundenen Lebensversicherung eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Die Nürnberger Versicherung hat zu wesentlichen Vertragsbestimmungen in der fondsgebundenen Lebensversicherung eine Unterlassungserklärung abgegeben.
In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des BMSG - konnte geklärt werden, für welche Schäden an der Wohnung, die nach langerer Miete zurückgestellt wird, der Mieter nicht haftet.
Ein aktuelles Gerichtsurteil bestätigt: Der Bunkkunde haftet für mißbräuchliche Bankomatbehebungen durch Dritte nicht, wenn er mit Karte und Code sorgfältig umgeht. Allein die Kenntnis des PIN Codes durch den Dritten schafft nicht den Anschein, der Kunde sei sorglos damit umgegangen, da der Code auch durch Ausspionieren durch Dritte dem Täter zur Kenntnis gelangen kann.
In einem Musterprozess der BAK sagt der OGH: Der Reiseveranstalter muss schon im Reisevertrag genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises machen und exakt angeben, in welcher Weise sich die Änderungen, denen Rechnung getragen werden soll, auf die Berechnung des neuen Preises auswirken. Weiters verstößt die Preisänderungsklausel gegen das Transparenzgebot.
In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH einen nur minimal vibrierenden Schaltknüppel als geringfügigen Mangel gemäß § 932 Abs 4 ABGB eingestuft und dem Kläger infolgedessen einen Anspruch auf Wandlung versagt.
Eine Aufrundungsklausel widerspricht dem Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG, wenn sie mehrere unterschiedliche Auslegungen zulässt, die sich unterschiedlich auf die Zinssatzentwicklung auswirken.
Eine einfache Aufrundung verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG. Jede Abrechnung, bei denen neue Posten noch aufgrund der einseitigen Rundungsklausel zustande kommen, stellt ein Berufen auf die Klausel dar.
Durch die Auflistung der Schulden des Hauptschuldners genügt die Bank nicht ihrer Aufklärungspflicht. Vielmehr sind dem Interzedenten die wirtschaftlichen Gründe des Gläubigers vor Augen zu führen, warum er auf die Haftung eines Bürgen besteht und inwieweit damit zu rechnen ist, dass die Haftung des Interzedenten schlagend wird.
Ein Kratzer in der Badewanne und ein verschmutzter Teppich können als gewöhnliche Abnützung dem Mieter nicht angelastet werden. Sonstige Schäden sind abhängig von der Lebensdauer zu ersetzen.
Wer Karte und PIN sorgfältig verwahrt haftet nicht für unberechtigte Bankomatbehebungen durch Dritte. Es reicht aus, die Geldbörse im Rucksack bei sich zu tragen und - wenn niemand erkennbar zusieht - die Tastatur des Bankomat mit dem Oberkörper abzudecken.
Der VKI geht im Auftrag des BMSG gegen unerbeten Anrufe einer Oberösterreichischen Firma vor, die Konsumenten am Telefon die Teilnahme an einer Lottogemeinschaft schmackhaft machen will.
Wien (BMSG/STS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag von Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek eine Unterlassungsklage gegen eine Gesellschaft erhoben, die mit Telefonanrufen auf den Verkauf von Lottoscheinen oder auf die Teilnahme an Spielergemeinschaften abzielt. Betroffene Konsumenten beanstanden dabei insbesondere, dass sie der Gesellschaft ihre Einwilligung zu Anrufen für Werbezwecke nicht erteilt haben. "Diese Anrufe werden zum einen als Belästigung empfunden und zum anderen besteht massive Überrumpelungsgefahr. Die Gesellschaft nützt diese Anrufe nämlich nicht nur, um ihre Leistungen vorzustellen, sondern sie bemüht sich bereits während dieses ersten Kontaktes, die Angerufenen zum Erwerb von Lottoscheinen, deren Preis sie als besonders günstig darstellt, zu überreden. Auch versucht diese Gesellschaft, die Kontodaten der Angerufenen zu erfragen, um den Preis der Teilnahmescheine abbuchen zu können", kritisiert Dolinschek.
Utl.: Zum Regierungskommissär wurde DDr. Martin Wagner bestellt
Utl.: Konsumentenschützer bietet Sammelintervention an
(Wien, 30. August 2005) Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt mit Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts der Wiener Zeitung vor Finanzdienstleistungsgeschäften mit dem Anbieter "Carver Brooks & Associates Ltd." mit angeblichem Sitz in Levels 20 & 21, Tower 2, Darling Park, 201 Sussex Street, Sydney, NSW 2000 Australia (Tel: ++61/2 9475 1284, Fax: ++61/2 9475 1285).
Auch gegen den Reiseveranstalter Bentour liegt nun - jedenfalls im Sicherungsverfahren - eine Gerichtsentscheidung vor, wonach die nachträgliche Verrechnung der Kerosinzuschläge unzulässig ist.
Keine Entgelt- oder Stornopflicht, wenn gebuchtes Hotel nachhaltig und für alle Gäste nicht erreichbar
Wien (BMSG/STS) - "Das Urteil des OGH zeigt, dass in Österreich mit sittenwidrigen Lockvogel-Werbungen kein Geld zu machen ist!" sagte heute Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek. In einem vom BMSG beauftragten Verbandsklagsverfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wegen irreführender Werbung der Modelagentur Superlook bestätigte der Oberste Gerichtshof mit Beschluss vom 25. Juli 2005 die Entscheidung der Vorinstanzen und wies somit die Revision von Superlook zurück.
Bei mehreren Razzien nahm die spanische Polizei Ende Juli 2005 über 300 Personen fest, die im Verdacht stehen, im Zusammenhang mit vorgetäuschten Lottogewinnen Tausende von Menschen weltweit um insgesamt 100 Millionen € betrogen zu haben.
Das HG Wien untersagt der mobilkom mit Einstweiliger Verfügung die Werbung mit Gratistarifen ins österreichische Festnetz, wenn tatsächlich Anrufe in private Netze kostenpflichtig sind. Die uneingeschränkte Werbeaussage "gratis ins österreichische Festnetz" verstehe der angesprochene Empfängerkreis so, dass jedes Telefonat, das nicht auf ein Handy erfolgt, unentgeltlich ist.
Wegen eines Streiks des Bodenpersonals wurden von der britischen Fluggesellschaft British Airways alle Flüge bis Freitag Abend gestrichen. Welche Ansprüche können Reisende bei Streiks geltend machen?
In seinem Eintreten für einen besseren Verbraucherschutz für Kinder erzielte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Erfolg vor Gericht: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass ein vom Automobilhersteller Škoda betriebener Kinder-Club im Internet die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausnutze. Nun muss es Škoda unterlassen, für eine Online-Clubmitgliedschaft von Kindern persönliche Kundendaten zu erheben, ohne hierfür das Einverständnis der Eltern einzuholen.
In einem Verfahren um Schleichwerbung hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Online- Version der deutschen BILD-Zeitung durchgesetzt.
In einem Verbandsverfahren des VKI - im Auftrag des BMSG - wies der Oberste Gerichtshof nun die Revision der Modellagentur zurück und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanzen: Irreführende Inseratwerbung mit Casting-Terminen für Model-Seminare ist sittenwidrig und zu unterlassen.
In einem Verbandsverfahren des VKI - im Auftrag des BMSG - wies der Oberste Gerichtshof die Revision der Modellagentur zurück und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanzen: Irreführende Inseratwerbung mit Casting-Terminen für Model-Seminare ist sittenwidrig und zu unterlassen.
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