Unzulässige Klausel bei Reparatur von Hartlauer
Laut Landesgericht Steyr hat ein Unternehmer die Kosten, die mit der Prüfung verbunden sind, ob ein Gewährleistungs- bzw. Garantiefall vorliegt, selbst zu tragen und kann diese nicht als Kosten eines nicht beauftragten Kostenvoranschlags auf Verbraucher überwälzen.