OGH bestätigt fragliche Totalschadenabrechnung
Der OGH hält die Totalschadenabrechnung in der Kaskoversicherung für gesetzeskonform. Die Versicherung muss demnach im Totalschadenfall nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ersetzen, auch wenn das reparable Fahrzeug sich mit überschaubarem Aufwand reparieren lässt.