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SPAR-Stickersammelbuch-Kaufaufforderung: verbotene Kinderwerbung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat SPAR wegen seiner Werbung für das Stickersammelbuch "Wüsten und Steppen" ("Hol dir hier das Buch dazu") auf Unterlassung geklagt. Diese Werbeaussagen richten sich direkt an Volksschulkinder und stellen eine unzulässige direkte Kaufaufforderung und damit verbotene aggressive Werbung dar. Dies hat das Landesgericht Salzburg bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Klauseln in (Fremdwährungs-)krediten unzulässig

Das OLG Innsbruck erkannte vier eingeklagte Klauseln in (Fremdwährungs-)Krediten als unzulässig. Hierbei geht es um die Besicherungslage des Kredites, die Folgen einer Kursverschlechterung beim Fremdwährungskredit, die Vereinbarung des Zinssatzes und die Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung.

OGH: Schadenseintritt in der Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung muss keine Deckung gewähren, wenn der Rechtsstreit auf gesetzwidrige Vertragsklauseln zurückzuführen ist, welche vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung vereinbart wurden.

Irreführende Zinsenwerbung bei Sparprodukt

Die Bawag PSK verpflichtet sich, in ihrer Werbung zu Sparprodukten in Zukunft nicht mehr den unrichtigen Eindruck zu erwecken, günstig scheinende Zinsen anzubieten, wenn diese nur für eine außergewöhnlich kurze Dauer gelten.

Kreditwerbung mit "Ab..."-Zinssatz unzulässig

Nach einem Urteil des Landgerichtes Stuttgart darf die Werbung für einen Kredit nicht durch Angabe eines Ab-Zinssatzes erfolgen, vielmehr muss für den Effektivzinssatz eine Spanne angegeben werden. Das erforderliche repräsentative Beispiel muss außerdem auffallend ersichtlich sein.

OGH: Zukunftsvorsorge in den ersten 10 Jahren nicht kündbar

Die Kündigungsbeschränkungen im Einkommenssteuergesetz gehen den sonst bei Lebensversicherungen bestehenden Kündigungsrechten vor. Für den Obersten Gerichtshof ist eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge innerhalb der ersten 10 Jahre nicht vorzeitig kündbar

Überschwemmungen in Thailand: Reiserücktritt?

Die Hochwassersituation in Bangkok und einigen Provinzen Thailands - so Medienberichte und Informationen des Außenministeriums - spitzt sich zu. Dies stellt für unmittelbar geplante Urlaubsreisen unter Umständen einen "Wegfall der Geschäftsgrundlage" dar und berechtigt in diesem Fall zu einem kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag oder aber zu einer Reisepreisminderung, wenn nur Teile des Reiseprogramms nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden können.

Bank haftet für Fehlberatung bei Fremdwährungskredit

Die finanzierende Bank muss den Kreditnehmer über die Tücken der Gesamtkonstruktion von Fremdwährungskredit und Tilgungsträger aufklären, auch wenn der Tilgungsträger von dritter Seite vermittelt wird. Ansonsten haftet sie für den daraus entstehenden Schaden.

Fehlberatung bei einem Fremdwährungskredit-Pensionsmodell

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz beurteilt die Beratung zu einer Pensionsvorsorge: Die Empfehlung einen Fremdwährungskredit aufzunehmen und das Geld in Lebensversicherungen zu stecken, stellt bei einem sicherheits-orientierten Verbraucher eine eklatante Fehlberatung dar.

EuGH stärkt Passagier-Rechte bei Flug-Annullierung

Im aktuellen Fall war ein Air-France-Flug von Paris nach Spanien kurz nach dem Start wegen technischer Probleme abgebrochen und Reisende auf andere Flüge am Folgetag umgebucht worden. Einige landeten nicht auf dem ursprünglichen Zielflughafen und mussten mit dem Taxi weiterreisen. Sie haben über konkrete Kosten hinaus nun auch Anspruch auf Erstattung ihres immateriellen Schadens.

"Die Lehren aus der Finanzkrise?"

Gewerbeordnung und Wertpapieraufsichtsgesetz sollen novelliert werden. Man setzt auf mehr Ausbildung, aber wo bleibt mehr Transparenz bei Provisionen und eine Eindämmung von Strukturvertrieben?

OGH: Reise zum Pauschalpreis - Reisebüro gilt als Veranstalter

Der OGH hat entschieden, dass ein Reisebüro nicht als Reisevermittler, sondern als Reiseveranstalter auftritt, wenn es eine Reise als Kombination aus Hin - und Rückflug und einem touristischen Dienstleistungsangebot eines anderen Unternehmers als Reisepaket zu einem Pauschalpreis zusammenstellt und anbietet.

17 Bankklauseln verstoßen gegen Zahlungsdienstegesetz

Im Auftrag des BMASK hatte der VKI die UniCredit Bank Austria - stellvertretend für viele Banken - wegen Verstößen zahlreicher Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Zahlungsdienstegesetz (kurz: ZaDiG) mit Verbandsklage auf Unterlassung geklagt. Das ZaDiG ist seit 1.11.2009 in Kraft und regelt umfassend die Rechte und Pflichten der Zahlungsdienstleister bzw -dienstnutzer betreffend Zahlungsdiensten.

OGH iS AvW - Richtlinien die Haftung der RBB zu prüfen

Der OGH hat zwar ein Urteil gegen die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt aufgehoben, gleichzeitig aber klare Richtlinien gegeben, was vom Erstgericht nun zu prüfen ist. Eine Haftung der RBB erscheint durchaus denkbar und wird nun konkret zu prüfen sein.

Keine Haftung für Secondhand Polizze

Der Oberste Gerichtshof sieht keine Haftung eines Vermittlers für Schäden im Zusammenhang mit der der Insolvenz eines kanadischen Anbieters von Secondhand Polizzen.

HG Wien zu Falschberatung durch AWD

Ein Anlageberater muss sich bei der Ausgestaltung seiner Beratung am Horizont des Kunden orientieren. Wenn der Berater feststellt, dass der Kunde das Risiko einer Veranlagungsform - mangels Kenntnissen - überhaupt nicht abschätzen kann, dann darf er diese auch nicht vermitteln.

Unzulässige Staffelung beim Dauerrabatt

Die Staffelung einer Dauerrabattrückforderung macht diese nicht automatisch zulässig. KonsumentInnen müssen bei Auflösung einer Versicherung so gestellt werden, als ob sie von Anfang an die tatsächliche Laufzeit als Vertragsdauer gewählt hätten

Keine Überprüfungspflicht: Gericht verneint Mitverschulden einer MEL-Geschädigten

Im Berufungsurteil eines Musterprozesses des VKI im Auftrag der AK Vorarlberg urteilte das LG St. Pölten, dass der geschädigten Konsumentin kein Mitverschulden trifft, da sie nicht von einer besonderen Unerfahrenheit des Beraters hätte ausgehen müssen und es folglich nicht ihre Pflicht war, die Auskünfte des Beraters zu überprüfen.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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